Welche Nachteile hat die Ehefrau wenn sie nicht im Grundbuch steht?
auch ein Grundbucheintrag ändert an deiner Situation nichts. Falls ihr Zugewinngemeinschaft habt, bist du automatisch Teilhaber an allem! Du bekommst von deinem Mann Haushaltsgeld? Dann lege davon sicherheitshalber etwas auf ein Sparbuch (o. Ä. ). Davon muß dein Mann ja dann nichts wissen! Dein Zauberwort ist "Zugewinnausgleich"!
Was sollte ich nun tun? Lg
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 16. 01. 2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, gern beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsangaben und Ihres Einsatzes wie folgt: Eine Notwendigkeit zur Eintragung Ihrer Ehefrau in das Grundbuch bzw. notarielle Errichtung des Testamentes sehe ich nicht. Welche Nachteile entstehen, wenn Ehefrau nicht ins Grundbuch eingetragen ist.? (Grundbucheintrag). Auf Grund des Berliner Testamentes haben Sie sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Sollten Sie vor Ihrer Frau versterben, wird diese Alleinerbin und erhält die Eigentumswohnung. Steuerlich dürfte diese Variante nicht von Nachteil sein, da die derzeitigen Freibeträge von 500. 000, 00 € wohl nicht überschritten werden. Gegebenenfalls sollten Sie dies seperat prüfen lassen. Ohne das Berliner Testament würde Ihre Frau nur zu 3/4 erben und Ihre Eltern bzw. Bruder zu dem restlichen 1/4. Durch das Berliner Testament sind die Eltern enterbt.
). Wenn wir unser Haus umbauen lassen (in großen Stil! ), wird auch nichts im Grundbuch eingetragen / nachgetragen) Trotzdem muß halt jetzt dieser Mangel, dass Du nicht drinstehst, korrigiert werden. Generell wäre es hier auch möglich, dass das Grundstück weiterhin Deinem Mann gehört, und Ihr 50/50 Eigentümer der Bebauung seid. Alles weitere: Notar! Gruß K 27 Hallo Klaus, vielen Dank für die Antwort. Da bin ich ja mal gespannt, ob mein Mann da mit einverstanden ist wenn es im Grundbuch nachgetragen wird. Wenn nicht, bin ich echt sauer. Was passiert denn eigentlich wenn ich die Neufinanzierung nicht mit unterschreibe??? Und was kostet der Nachtrag im Grundbuch?? Danke 28 versteh ich nicht.... … Hallo nochmal, hab mit meinem Mann gesprochen. Ehefrau nicht im grundbuch nachteile in online. Er zieht es alles ins lächerliche und sagt das da nichts dran geändert wird (Grundbuch Nachtrag) Und ich sehe nicht ein: 1:noch für irgendwas zu unterschreiben 2: hab ich nun auch keine Lust mehr in /an diesem Haus was zu machen( verschönern/ sauber halten ect. )
S: Gerne würde ich Ihr Angebot annehmen, das Testament auf etwaige Ungenauigkeiten überprüfen zu lassen. Wie können wir hier verfahren? Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. 2012 | 19:22 gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt: Sie haben es richtig wiedergegeben. Da bei Ihnen neben der ETW noch Barvermögen vorhanden ist, würde Ihre Frau einen Erbschein beantragen müssen, um sich gegenüber Banken und Dritten auszuweisen. Jedoch ändert sich die Sachlage nicht, wenn Ihre Frage bereits jetzt im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen wird. In diesem Fall würde nur der auszugleichende Pflichtteilsbetrag, falls Ihre Eltern noch leben, um die Hälfte verringert werden. Für die Grundbuchberichtigung wäre trotzdem ein Erbscheinsantrag notwendig. Eintrag der Ehefrau in das Grundbuch - frag-einen-anwalt.de. Zur Überprüfung des Testamentes können Sie gern mit mir telefonisch oder per Email Kontakt aufnehmen. Die Kontaktdaten finden Sie in meinem Profil. Bewertung des Fragestellers 17. 2012 | 12:01 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt?
Sollte die Erbschaft lediglich aus der Eigentumswohnung bestehen, kann die notarielle Testamentserrichtung aber insoweit von Vorteil sein, als dass dann kein Erbschein beim Nachlassgericht zur Grundbuchberichtigung beantragt werden muss, da das notarielle Testament für das Grundbuchamt ausreichend ist. Dadurch können durchaus ein paar Gebühren gespart werden. Ehefrau nicht im grundbuch nachteile video. Ob es sich aber in Ihrem Fall tatsächlich lohnt, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, sollte eventuell seperat geprüft werden. Es wäre jedoch ratsam, das Berliner Testament zumindest von einem Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin auf etwaige Ungenauigkeiten in der Regelung oder Formulierung überprüfen zu lassen, falls Sie bei der Errichtung keinen anwaltlichen Rat hinzugezogen haben. Bei privatschriftlichen Testamenten kommt es immer wieder vor, dass die Formulierungen zu ungenau sind und es im Erbfall Probleme mit der Auslegung des Erblasserwillens gibt. Gern stehe ich Ihnen dazu auch zur Verfügung. Das hier entrichtete Honorar würde ich auch anrechnen.