Bürgermeister werden direkt gewählt. Die Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt zwischen fünf und sieben Jahren. Dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Es kann bei Bürgermeisterwahlen zwei Wahlgänge geben. Im ersten Wahlgang entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird eine Neuwahl notwendig. Hierbei können entweder alle Kandidaten, die beim ersten Wahlgang bereits dabei waren, wieder antreten oder nur die beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Auch hier ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Kommunalwahl lauf an der pegnitz fluss. Neue Kandidaten dürfen allerdings bei beiden Stichwahlarten nicht mehr hinzukommen. Bei der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Kommt es zu einer Stimmengleichheit entscheidet in der Regel das Los.
Der Stadtrat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den auf die Dauer von sechs Jahren gewählten ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern (Art. 31 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern). In den Städten mit mehr als 10. 000 bis zu 20. 000 Einwohnern sind dies 24.
Das Einwohner-, Wahl- und Passamt der Stadt Pegnitz ist Ansprechpartner für die Bürgerschaft in allen Fragen des Pass-, Melde- und Staatsangehörigkeitsrechts. Daneben ist es auch Fundamt und zuständig für die Durchführung der Wahlen einschließlich der Volks- und Bürgerentscheide. Adresse Stadtverwaltung Pegnitz Hauptstraße 37 91257 Pegnitz Kontakt Telefon: 09241 723-0 Fax: 09241 723-55 Öffnungszeiten Montag-Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Montag und Donnerstag: 14:00 bis 16:30 Uhr Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung.