Diese Art von Inhalt ist dazu bestimmt, im Zusammenhang mit Ereignissen verwendet zu werden, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind (beispielsweise in einem Blog, Lehrbuch oder Zeitungs- bzw. Zeitschriftenartikel). $2.
Wer nicht sehen kann, muss notgedrungen hören, in welche Richtung der Verkehr rollt. Die Grün-Pfeil-Regelung sorgt in dieser Beziehung für erhebliche Verwirrung. Deshalb nehmen Sie das Anhaltegebot an Kreuzungen mit grünem Rechtsabbiegepfeil ernst. Gewusst wie: bestimmen, wer hat Vorfahrt. Machen Sie den Passanten mit weißem Stock, mit gelber Armbinde oder mit einem Blindenführhund, aber auch allen anderen Fußgängern keine Angst dadurch, dass Sie gerade noch so kurz vor ihnen um die Ecke fahren oder sich knapp hinter ihrem Absatz durchmogeln. Parkplatz - Bürgersteig Haben Sie sich schon einmal im Dunkeln durch ein fremdes Gebäude getastet? Ähnliche Gefühle können bei blinden Menschen aufkommen, wenn sie, gewissermaßen im Slalomlauf, ihren Weg suchen müssen, weil Bürgersteige und Straßenübergänge mit Autos zugestellt sind. Denken Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges doch bitte daran, dass Sie selbst gelegentlich auch Fußgänger sind. Respektieren Sie die Behindertenparkplätze; sie haben ihren Sinn. Kein freundliches Winken Die üblichen Zeichen der Rücksichtnahme kommen bei blinden und sehbehinderten Menschen nicht an oder können leicht missverstanden werden.
Im Zweifelsfall rufen Sie ihm zu, dass der Weg zum Einsteigen jetzt frei ist. Jemanden mitnehmen Vielleicht wohnt in Ihrer Nachbarschaft ein blinder oder sehbehinderter Mensch, dessen Familie kein eigenes Fahrzeug besitzt, und es ergibt sich, dass Sie ihn einmal in Ihrem Auto mitnehmen. Dann geht das Einsteigen ganz einfach, wenn Sie den blinden Fahrgast an die geöffnete Wagentür führen und seine Hand auf die obere Türkante legen. Ein fußgänger mit einem weißen stock index. So weiß der Betreffende, wie er Platz nehmen soll. Beim Aussteigen ist wichtig, dass der blinde oder sehbehinderte Fahrgast das Auto möglichst auf der Bürgersteigseite verlässt und kein Hindernis (Baum, Verkehrsschild, Mülltonne, Baustelle oder Pfütze) im Wege ist. Ein kurzer Hinweis kann zudem eine Orientierungshilfe sein (etwa 10 Schritte geradeaus befindet sich der Eingang zur Post). Vorsicht, Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis gehören zu den Grundregeln im Straßenverkehr, sie gelten für alle. Blinde und sehbehinderte Menschen sind aber besonders darauf angewiesen, dass Sie als Kraftfahrerin oder als Kraftfahrer an ihre Schwierigkeiten denken, und sie bedanken sich für Ihre "Blindenfreundliche Fahr- und Verhaltensweise".