Also habe ich erstmal den Teppich hochgenommen und den Wagen hochgebockt um zu... Seite 2, 3 [ FR-V] von holanet 24 1. 531 17. 2010, 13:53 holanet Wasser in der Tür Hey Leute, musste gestern mal wieder meine Türverkleidung abbauen, da mein rechter Lautsprecher net funktioniert hat. Beim Rausnehmen hab ich bemerkt, dass die Kabel und auch der Lautsprecher nass waren. Hab dann mal in die Tür reingegriffen und... [ Civic 92-95] von kaesebroetchen 6 208 21. 2009, 22:17 kaesebroetchen wasser in rex Hallo leute habe ein kleines problem hab immer wasser in koferraum und in meinem scheinwerfer kan man fische einflanzen:wall: bau den alle 2 wochen ab um das wasser raus zu bekommen nerft schon ewentuel einer wo ran das liegen... Seite 2 [ CRX] von CRX-ed9-POWER 11 1. 348 02. 02. Besichtigungsrecht des Vermieters - Wieviel hat der Mieter zu dulden?. 2007, 21:25 CRX-ed9-POWER WASSER. meinem ed9 gab es 2 stellen wo das wasser rein kam: frontscheibe, kein witz, scheibenkleber oben links, wasser auf dem fahrer sitz oder auf scheibe innen seite, das war neue scheibe drin.
Gleichzeitig stellt der BGH auch fest, dass ein solcher Anspruch nicht bestehen kann, wenn der Schaden des Vermieters sich mangels Zahlungen des Mieters durch die Fortsetzung der Versorgung weiter vergrößern würde. Alles in allem liefert die Begründung keinen Ansatz für die Annahme, dass die Entscheidung bei einem Mietverhältnis über Wohnraum anders ausgefallen wäre. #4 Martens a) Nach Beendigung des Mietverhältnisses... b) Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung... nicht Ursprünglich wurde gefragt, was man mit einem zahlungssäumigen Mieter tun kann (wobei "tun darf" gemeint sein wird). Mieter ist ja bekanntlich derjenige, der eine Wohnung aufgrund eines bestehenden Mietverhältnisses nutzt. Mietern jedoch - auch zahlungssäumigen - darf man die Versorgung eben nicht abdrehen. Das genannte Urteil bezieht sich ja gerade nicht auf Mieter... Christian Martens Zuletzt bearbeitet: 05. Vermieter stellt wasser ab polizei 2. 07. 2013 #5 Das ist eine ganz heikle Angelegenheit. Wenn man auf Riesentamtam so mit einstweiliger Verfügung und Polizei steht kann mans ja probieren.
b) Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermie-ters von Gewerberäumen zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich mit Mietzinsen und Nutzungsentschädigung im Zahlungsverzug befindet und dem Vermieter mangels eines Entgelts für seine Leistungen ein stetig wachsender Schaden droht. c) Die Einstellung oder Unterbrechung der Versorgung mit Heizenergie durch den Vermieter ist keine Besitzstörung gemäß §§ 858, 862 BGB hinsichtlich der Miet-räume. BGH, Urteil vom 6. Mai 2009 - XII ZR 137/07 Der Einwand, dass die Entscheidung zu einem Mietverhältnis über Gewerberäume ergangen ist, ist vorhersehbar. Man sollte sich die Mühe machen und die Begründung vollständig lesen. Es geht dabei keineswegs um Mietrecht und damit auch nicht um Wohnraummietrecht, sondern ausschließlich um Besitzrecht. Der BGH schließt bei einem Wohnraummietverhältnis eine nachvertragliche nach Treu und Glauben nicht explizit aus. Wasser abstellen und co. Das bedeutet aber keineswegs, dass der Anspruch des Wohnraummieters auf Fortsetzung der Belieferung mit Wasser, Heizung oder anderer Leistungen, die der Vermieter nach dem Mietvertrag zu erbringen hätte, nach Beendigung des Mietverhältnisses auch tatsächlich besteht.