Da dies derzeit nicht erfolgen kann, werden wir die Originale zu einem späteren Zeitpunkt (1. Schulwoche im neuen Schuljahr) sichten. Beachten Sie: Für die Anmeldung und das Aufnahmeverfahren an der BOS gelten die rechtlichen Bestimmungen der §§ 6ff. FOBOSO Sie haben Fragen zur Aufnahme an unserer BOS Wirtschaft? Bitte rufen Sie uns bezüglich Ihrer Fragen einfach an. Bos aufnahmeprüfung bayern 2. Die Klärung von Fragen im Gespräch ist wesentlich einfacher und effizienter als eine Beantwortung per E-Mail, zumal die schulrechtlichen Bestimmungen oft komplex und erklärungsbedürftig sind. Ansprechpartner: Peter Schneider, Außenstellenleiter: (09 41) 5 07 - 42 40 Siegfried Schroer, Abteilungsleiter BOS: (09 41) 5 07 - 42 44 Staatliche FOS/BOS Regensburg
Aufnahme in die 12. Klasse der Berufsoberschule Voraussetzungen für die Aufnahme in die 12. Klasse der Berufsoberschule sind ein mittlerer Schulabschluss und die Eignung für den Bildungsgang.
Die berufliche Vorbildung wird nachgewiesen durch eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene schulische Berufsausbildung oder eine bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung Die Ausbildungsrichtung an der BOS ist entsprechend der beruflichen Vorbildung vorgegeben (Zuordnungsliste des Kultusministeriums in Bayern). Die Eignung für den Bildungsgang der BOS ist gegeben bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder bei einem Notendurchschnitt von höchstens 3, 5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss. Fehlt eine Note in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik oder ist der Notendurchschnitt von 3, 5 in diesen Fächern nicht erreicht ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erforderlich.
Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, muss eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen. Der Termin der Aufnahmeprüfung ist landeseinheitlich und wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt gegeben. Die Prüfung findet in der Regel am Mittwoch der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt. Die Prüfungen werden landesweit einheitlich vom Ministerialbeauftragten gestellt. Sie finden an der aufnehmenden Schule auf dem Niveau des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule statt. Für weitere Auskünfte können sich Interessenten an die aufnehmende Schule wenden. Wann ist die Prüfung bestanden? Die Leistungsbewertung erfolgt durch Noten. Vorklasse. Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn in allen drei Fächern mindestens die Note 4 erzielt wird oder wenn Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen wird durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in zwei anderen Fächern. Wer am festgesetzten Termin aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht teilnehmen kann, dem kann von der Schule ein Nachtermin gewährt werden.
§ 6 Aufnahme in die Berufsoberschule (1) Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule setzt voraus 1. einen mittleren Schulabschluss, 2. eine berufliche Vorbildung nach den Abs. 2 und 3 und 3. die Eignung nach § 7. (2) 1 Die berufliche Vorbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, eine abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung, eine bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder 4. eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit. 2 Der Qualifikationsprüfung nach Satz 1 Nr. 3 werden entsprechende Prüfungen nach dem Laufbahnrecht des Bundes oder eines anderen Landes sowie entsprechende Zugangsvoraussetzung zum öffentlichen Dienst eines anderen Mitglied- oder Vertragsstaats im Sinne des Art. Aufnahme BOS – Berufliche Oberschule Bayreuth. 5 Abs. 6 Satz 3 des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes gleichgestellt.
Übertritt nach erfolgreichem Realschulabschluss an die Berufliche Oberschule (Fachoberschule FOS / Berufsoberschule BOS) mit dem Ziel der "allgemeinen Fachholschulreife", der "fachgebundenen Hochschulreife" oder der "Allgemeinen Hochschulreife" 1. Allgemeine Fachhochschulreife Nach dem Erwerb des Realschulabschlusses ist ein Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule unter folgender Voraussetzung möglich: Notendurchschnitt von mindestens 3, 5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis der Realschule Für den Verbleib an der Fachoberschule ist das Bestehen der Probezeit (Termin des Zwischenzeugnisses) zwingend erforderlich. Die Berufsoberschule in Bayern. In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist. In diesem Schuljahr findet diese Aufnahmeprüfung am 24. März. 2021 statt. Der Anmeldezeitraum für die Aufnahme an die FOS/BOS für das kommende Schuljahr ist meist Ende Februar bis Anfang März.