550 Euro. Diese Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet. Private Krankenversicherung (PKV): Worauf Beamte achten müssen Grundlage für einen Vertrag mit einer Privaten Krankenversicherung ist wie bei anderen Versicherungen auch das individuelle Risiko. Berechtigte Angestellte im öffentlichen Dienst profitieren hier von ihrem im Vergleich zu anderen Branchen sicheren Job und ihrer, in der Regel, tarifvertraglich vereinbarten Entlohnung. Beamte erhalten eine vom Dienstherren und Gewerkschaften vereinbarte Beamtenbesoldung. Alle Beschäftigten – Beamte und berechtigte Angestellte – profitieren mit Blick auf die privaten Krankenversicherungen von ihrer planbaren und sicheren beruflichen Perspektive. Privat krankenversichert: PKV für Beamte und Selbstständige – die Fakten Rund neun Millionen Menschen sind voll privat krankenversichert, dazu gibt es etwa 24 Millionen Zusatzversicherungen, erklärt der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. Insgesamt gibt es laut PKV rund 33 Millionen Versicherungsverträge.
Beitragsrückerstattung bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen Nehmen die Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch, erhalten sie ihre Beiträge anteilig rückerstattet. Maßgeblich dafür ist, dass der Tarif eine "Beitragsrückerstattung" vorsieht. Beamte können auf diese Weise viel Geld sparen, sofern sie gesund bleiben. Da die Beitragsrückerstattung nicht auf Dauer garantiert ist und da man in der Regel im Laufe der Jahre häufiger zum Arzt gehen muss, sollte die Auswahl der PKV nicht ausschließlich von diesem Punkt abhängig gemacht werden. Die PKV- Checkliste für Beamte: Gute Beratung für die optimale Absicherung Diese PKV-Checkliste für Beamte soll dabei behilflich sein, einen passenden Tarif auszuwählen. Allerdings gibt es viele weitere Aspekte zu beachten, auch in Bezug auf die Gesellschaft. Grundsätzlich ist eine private Krankenversicherung immer von dem eigenen Bedarf abhängig. Daher lässt sich keine pauschale Aussage treffen, welcher Versicherungsschutz allgemeingeltend der Richtige ist.
Das Thema "Private Krankenversicherung" hat schon so manchem vor und nach Vertragsabschluss graue Haare beschert. Was will ich eigentlich für Leistungen und was gibt es für Unterschiede? Worauf muss ich achten? Wie gehe ich am sinnvollsten vor? Was mache ich, wenn meine Krankenversicherung später nicht leistet? Wo finde ich verbindliche Antworten? Die Liste der Fragen ist schier unendlich. Vor allem für Beamte herrscht überall zumeist nur tödliches Halbwissen – nicht nur im Internet! Sogar bei vielen Mitarbeitern gesetzlicher Krankenkassen, Beihilfestellen und auch privater Krankenversicherungen ist das Wissen um alle Besonderheiten bei Beamten (besonders systemübergreifend) eher rudimentär. Dafür gibt es mehrere nachvollziehbare Gründe: Das Thema ist sehr komplex und die Zielgruppe eher klein. Der Großteil der Ansprechpartner hat daher, wie auch die meisten Versicherungsvertreter, ein zwar breitgefächertes, aber jeweils nur oberflächliches Wissen, um zumindest die gängigen Fragen der verschiedenen Gebiete beantworten zu können.
Dies gilt auch für zahnärztliche und stationäre Behandlungen. Heilpraktiker und Sehhilfen Antragsteller müssen prüfen, ob der Tarif eine Kostenübernahme für Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlungen vorsieht. Diese sind nicht immer durch die die Beihilfe gedeckt. Allerdings lassen sich die Kosten über die PKV versichern. Freie Arztwahl Beamte sollten darauf achten, dass ihr Tarif eine freie Arztwahl vorsieht. Andernfalls müssen sie zunächst einen Allgemeinmediziner aufsuchen. Dieser entscheidet darüber, ob eine Überweisung zum Facharzt erfolgt. Unbegrenzte Psychotherapie Psychotherapien sind für Krankenversicherer kostspielige Gesundheitskosten. Aus diesem Grund gehen viele Gesellschaften dazu über, die Anzahl der Sitzungen zu begrenzen. So kommen sie zum Beispiel nur für 20 Sitzungen im Kalenderjahr auf. Ein guter Tarif sollte die komplette Kostenübernahme vorsehen. Vorsorgeuntersuchungen Ein guter PKV-Tarif für Beamte sollte die Kostenübernahme für erweiterte Vorsorgeuntersuchungen einschließen.
Fazit: Die gesetzliche Krankenkasse stellt für Beamte in den wenigsten Fällen eine Option dar. Wichtig: Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten Beihilfevorschriften nicht. Jene müssen sich gesetzlich versichern oder – bei überschreiten der Versicherungspflichtgrenze – in einen PKV-Volltarif wechseln.
Das Angebot an Krankenversicherungstarifen für Beamte und der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter ist groß. Ebenso immens sind die Preis- Leistungsunterschiede der verschiedenen Tarife. Worauf also gilt es zu achten, um in diesem Tarifdschungel die passende Privatversicherung zu finden? Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie für sich herausfinden, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Beispielsweise erlebe ich es häufig, dass gesunde Menschen, die jedoch eine Brille tragen spontan sagen: Die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen sollen sehr gut abgedeckt sein. Eine verständliche Antwort, da genau in diesem Bereich für den zukünftigen Beamten bislang Kosten anfallen, auf denen er bei der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel komplett selbst sitzen geblieben ist. Auf der anderen Seite zahlen die gesetzliche Krankenkasse für Sehhilfen kaum Leistungen, da dies inzwischen nicht mehr finanzierbar ist. Die Privatversicherer beteiligen sich an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen – doch ist dies dauerhaft wirklich der wichtigste Punkt bei der Auswahl einer Krankenversicherung?