Das Ganze soll dabei formal möglichst unkompliziert und zu möglichst geringen Kosten erfolgen. Ich dachte daher daran, zwei meiner vier Geschäftsanteile sowie den Anteil meines Bruders per Gesellschafterbeschluss einzuziehen, als Entschädigung jeweils den Wert (evtl. erhöht um ca. 5%) anzustetzen, den ich auch im vergangenen Jahr als Kaufpreis beim Erwerb des letzten Geschäftsanteils bezahlt hatte (sollte also somit etwa dem gemeinen Wert entsprechen) und die Nominalbeträge der verbliebenen zwei Geschäftsanteile dann entsprechend aufzustocken, so dass Nominale und Stammkapital nach der Einziehung nicht auseinanderfallen. Eigene Anteile bei GmbH: Erwerb, Einzug, Halten, Verkauf - Steuerberater. Da die Gesellschaft, wie ausgeführt, über freies Vermögen verfügt, kann sie die Entschädigungssumme hierbei vollständig aus den vorhandenen Rücklagen leisten. Ebenso sieht auch die Satzung der Gesellschaft die Einziehung von Anteilen vor und es bestehen für den Fall, dass der betroffene Gesellschafter zustimmt, auch keinerlei Einschränkungen. Sowohl ich als auch mein Bruder würden der Einziehung natürlich zustimmen.
Keine Ausschüttung von Gewinnen Der Geschäftsanteil eines GmbH-Gesellschafters wurde im zweiten Jahr nach der Gründung eingezogen. Einige Monate später stellte die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und beschloss eine entsprechende Gewinnausschüttung. Der ausgeschiedene Gesellschafter wurde nicht berücksichtigt. Daraufhin klagte er auf anteilige Auszahlung des Gewinns für die Jahre, für die der Jahresabschluss noch nicht festgestellt war. Der Anspruch eines Gesellschafters einer GmbH auf Auszahlung des Gewinns entsteht aber erst mit dem nach Ablauf des Geschäftsjahres gefassten Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschluss und die Verwendung des Gewinns. Vorsicht bei der Einziehung von Gesellschaftsanteilen! – aktuelles Wirtschaftsrecht. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Finance Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung gern nachfolgend beantworte. "Hier komme ich zu Punkt 1 meiner Frage: da unter Abs. 1 Punkt g die Einziehung der Geschäftsanteile "angedroht" wird wenn ich AUstritt oder Auflösungsklage beghere, und weiter unter Punkt 2 (s. o) erklärt wird, dass dies durch die GF erklärt wird und ein Gesellschafterbeschluss mit 75% nötig ist, schließt sich das doch aus? Da ich 40% der ANteile halte? " Um dies abschließend und sicher beurteilen zu können, müsste der gesamte Wortlaut bekannt sein. Entscheidend dürfte aber in Ihrem Fall folgender Passus in Abs. 2 sein: "Dem betroffenen Gesellschafter steht bei den Beschlüssen gem. Abs. 1 Buchst. Einziehung von Gesellschafteranteilen/Wert/Immobile in GmbH. a bis h kein Stimmrecht zu. " Insofern wären Sie bei dem Beschluss über die Einziehung nicht stimmberechtigt. Dies entspricht auch § 47 IV GmbHG. So wäre also ein Stimmanteil von 100% zu erreichen.
Offene Fragen Offen bleibt bei dieser Konstellation, wie der verbleibende Gesellschafter sich rechtssicher vor einer persönlichen Inanspruchnahme schützen kann. Trifft er z. B. den Liquidationsbeschluss, so ist nicht sicher, dass der Liquidationserlös zur Begleichung der Verbindlichkeit gegenüber dem ausgeschiedenen Gesellschafter reicht. Muss der Gesellschafter dann dennoch für die Differenz haften oder hat er nun alles ihm mögliche getan, um dem ausgeschiedenen Gesellschafter zu seiner Entschädigung zu verhelfen? Wie verhält es sich, wenn in der Zukunft mit einer Sanierung und damit einer Entschädigung aus freiem Vermögen zu rechnen ist – muss die Gesellschaft dann liquidiert werden, auch wenn der Liquidationserlös evtl. unter der Entschädigungssumme liegt, die in Zukunft zu erwarten ist? Einziehung von geschäftsanteilen gmbh bilanzierung hamburg. Was ist, wenn sich Sanierungserwartungen zerschlagen? Hier sind noch viele Fragen offen.
Die Vernichtung des Geschäftsanteils führt dazu, dass grundsätzlich alle mit ihm verbundenen Rechte und Pflichten untergehen. Die Einziehung des Geschäftsanteils lässt das Stammkapital der GmbH unverändert, es sei denn, dass zugleich eine Kapitalherabsetzung nach § 58 GmbHG vorgenommen wird. Neben der Kapitalherabsetzung sind 2 weitere Möglichkeiten denkbar, um eine Differenz zwischen der Summe der Geschäftsanteile und des Stammkapitals zu vermeiden. Zum einen kann mit der Einziehung ein sog. Aufstockungsbeschluss gefasst werden, sodass die verbliebenen Anteile jeweils um den auf sie entfallenden Teil des eingezogenen Geschäftsanteils erhöht werden. Zum anderen ist die Neubildung eines Geschäftsante... Einziehung von geschäftsanteilen gmbh bilanzierung leasing. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Finance Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen Meistgelesene beiträge Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine