Wenn Sie sich schon länger dem Reitsport verschrieben haben, ist es Ihnen sicherlich schon aufgefallen. Es gibt immer weniger Reitwege in den Wäldern. Und für diejenigen denen es egal ist, oder sowieso alles besser wissen habe ich erst einmal die Fakten zusammengetragen. In NRW (das ist nämlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) dürfen Sie auf entsprechend gekennzeichneten Waldwegen reiten. Auf der Flur (landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Wiesen und Lichtungen) ist das Reiten prinzipiell erlaubt, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. Voraussetzung sowohl im Wald als auch auf der Flur ist die Kennzeichnung der Pferde mit einer Reiterplakette. Für diese zahlen wir im Kreis Recklinghausen 30, 50 € für unser privates Reitpferd. Zurück zum Thema. Im Wald gibt es immer weniger gekennzeichnete Reitwege. Wie kommt das nur. Ganz einfach, es gibt leider immer mehr Reiter und Pferdehalter, die meinen die paar Euro im Jahr sparen zu können. Kennzeichnungspflicht: Reitplakette › Horseweb. Was glauben Sie, was ich im Freundes und Bekanntenkreis aber auch von Kunden schon für tolle Ausreden gehört habe.
01. 2018 rechtskräftig. Vorher war das Reiten im Wald grundsätzlich verboten und nur auf den als Reitwege gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Weiterhin gilt, dass das Reiten abseits von Wegen ("Querfeldeinreiten") nicht gestattet ist. Das Reiten auf öffentlichen Straßen und Wegen ist unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung erlaubt. Flächen in der freie Landschaft und im Wald liegen in Dortmund vollständig innerhalb des Geltungsbereichs der rechtskräftigen Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd und sind größtenteils als Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) oder Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) festgesetzt. Pferd ausreiten plakette ablesen. Daher gelten für alle Flächen in der freien Landschaft und im Wald innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes (Außenbereich) ebenfalls die Regelungen des § 59 LNatSchG NRW. Danach dürfen die Betretungs- und Reitbefugnisse nur so ausgeübt werden, dass die Belange der anderen Erholungssuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Im Geoportal des Kreises Mettmann haben wir für Sie eine digitale Karte hinterlegt, der Sie die bereits bestehenden Reitwegemöglichkeiten in den zehn kreisangehörigen Städten und der umliegenden Region entnehmen können. Den direkten Zugriff auf die Karten finden Sie nebenstehend in der Randbox, oder unten stehend unter den externen Links. Die Reitwegekarte stellt im Detail sowohl Ackerrandstreifen, als auch Reit- und Verbindungswege dar. Bitte unterstützen Sie uns beim weiteren Aufbau der Karte aktiv durch Hinweise zu notwendigen Ergänzungen oder bei eventuellen Abweichungen. Wo darf nicht geritten werden? Pferd ausreiten plakette 2022. Nicht gestattet ist das Reiten in Hofräumen und sonstigen privaten oder gewerblichen Flächen, auf privaten Straßen und Wegen, die mit Zustimmung der Naturschutzbehörde für den Reitverkehr gesperrt sind, sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Biotopen außerhalb von Straßen und Wegen. Darüber hinaus dürfen Sie im Wald keine Wege und Flächen bereiten, die nicht in der oben beschriebenen Reitbefugnis für zulässig erklärt wurden.
Dienstleistungen von A - Z Online-Formulare Bürgerbüros vor Ort Termin- vereinbarung Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen Zuletzt geändert: 08. 03. 2022 19:04:46 CET Wer ausreiten bzw. in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchte, muss nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes in NRW ein Reitkennzeichen mit gültigen Jahresplaketten beidseitig am Pferd mit sich führen. Dieses ist auf den/die Halter/-in eines Pferdes bezogen und wird bei der für den Wohnort des Pferdehalters/der Pferdehalterin zuständigen "Unteren Naturschutzbehörde" erteilt. Kennzeichnungspflicht / Reitplakette. Mit diesem Nummernschild darf man in ganz Nordrhein-Westfalen ausreiten, es ist nicht beschränkt auf den Stadtbereich Krefeld. Die dafür zu zahlende Reitabgabe wird ausschließlich für die Unterhaltung und/oder Neuanlage von Reitwegen verwendet. Die aktuellen Regelungen für Krefeld und NRW finden Sie unter HINWEIS. Rechtliche Grundlagen §§ 58, 59, 62 LNatSchG sowie § 17 Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetz Unterlagen Angabe des Halters (Vor- und Nachname) sowie der aktuellen Krefelder Adresse, der E-Mail -Adresse oder einer Telefonnummer, unter der man tagsüber zu erreichen ist.