Das Verhältnis zwischen dem Erben einerseits und dem Pflichtteilsberechtigten andererseits ist spannungsgeladen. Während nämlich der Erbe ein Interesse daran hat, den Nachlass, zumindest im Hinblick auf mögliche Pflichtteilsansprüche, möglichst gering zu halten, hat der Pflichtteilsberechtigte ein Interesse daran, dass der Nachlass vollständig und wahrheitsgemäß ermittelt wird. Pflichtteil und Nachlassverzeichnis - Anwalt für Erbrecht. Im Rahmen seines ihm zustehenden Auskunftsrechts nach § 2314 BGB kann er deshalb vom Erben Auskunft durch Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte, dann kann der Pflichtteilsberechtigte darüber hinaus verlangen, dass der Erbe diesbezüglich eine eidesstattliche Versicherung abgibt. Aber auch, wenn das privatschriftlich erstellte Nachlassverzeichnis auf den ersten Blick keinen Anlass dafür gibt eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen, hat der Pflichtteilsberechtigte gleichwohl einen Anspruch darauf, dass der Erbe nun zusätzlich ein notarielles Nachlassverzeichnis, zu dem der Pflichtteilsberechtigte hinzugezogen wird, erstellen lässt.
B. BGH, Urteil vom 31. 12. 2018, IV ZR 313/17), müssen allerdings auch in Kauf nehmen, dass die notwendigen Kosten zur Erstellung jedes Verzeichnisses bei der Berechnung seiner Pflichtteilsforderung als Abzugsposition berücksichtigt werden. Bislang unklar: Die Frist zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses So klar diese rechtlichen Grundlagen erscheinen, ist in unserer Praxis annähernd in jedem Pflichtteilsfall zu verzeichnen, dass Unsicherheiten über die dem Erben zu gewährende Frist zur Vorlage des Verzeichnisses bestehen. Typische Fragen dabei: Ist dem familienfremden Erben ohne Kenntnis der Vermögensverhältnisse des Erblassers eine längere Frist zu gewähren als dem familienangehörigen Erben mit engem Bezug zum Erblasser? Führt eine komplexe Zusammensetzung des Nachlasses (bspw. Nachlassverzeichnis pflichtteil master class. bei Gesellschaftsbeteiligungen) zu einer längeren Frist? Wie lange muss sich der Pflichtteilsberechtigte von einem obstruktiv handelnden Erben hinhalten lassen? Wann besteht die Gefahr eines so genannten "sofortigen Anerkenntnisses" bei gerichtlicher Geltendmachung des Auskunftsanspruches?
Es muss lediglich so gestaltet sein, dass sich der Berechtigte ohne weiteres ein Bild von dem Bestand des Nachlasses machen kann. Das Nachlassverzeichnis wird daher aufgebaut wie eine Bilanz. Darin werden zunächst alle Vermögenswerte (Aktiva) aufgeführt, soweit vorhanden mit entsprechenden Werten (z. Kontostände zum Todeszeitpunkt), und dann alle Verbindlichkeiten (z. Kreditverbindlichkeiten, offene Rechnungen, Beerdigungskosten, etc. ). Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Nachlassverzeichnis pflichtteil master in management. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen, bevor Sie eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilen. Sollten Sie daher noch Fragen zum Umfang der Auskunftspflicht oder Probleme bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Erbrecht finden Sie hier.
Es ist daher auch nicht etwa pietätslos, sondern das Recht des Pflichtteilsberechtigten, wenn er zeitnah vom Erben den Pflichtteil verlangt. Dies wiederum sollte unter Fristsetzung erfolgen. Mit Ablauf der Frist befindet sich dann der Erbe nämlich nach den §§ 280, 286 BGB in Verzug und schuldet dem Pflichtteilsberechtigten nun neben dem Pflichtteil auch den Verzugsschaden. Dazu zählen Verzugszinsen, aber auch Kosten, die dann entstehen, wenn ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs beauftragt wird. Wir unterstützen Sie gerne, gleichgültig, ob es darum geht, Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen oder aber Sie als Erben, bei der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zu begleiten. Ansprechpartner zum Erbrecht: Rechtsanwalt Helmut A. Graf Rechtsanwalt Hans-Christian Detzer Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. Notarielle Nachlassverzeichnis ist unvollständig und lückenhaft. ). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.
Was ist das überhaupt, ein Nachlassverzeichnis? Ganz grundsätzlich ist ein Nachlassverzeichnis zunächst einmal genau das, was das Wort zum Ausdruck bringt, ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses. Es umfasst alle zum Nachlass gehörenden beweglichen und unbeweglichen Sachen, z. B. Barvermögen, Kapitalvermögen, Forderungen (Aktiva), sowie zum Nachlass gehörende Verbindlichkeiten (Passiva). In welchem Umfang über diese Dinge Auskunft zu geben ist, hängt jedoch wiederum davon ab, welche Fallkonstellation vorliegt. Bei Pflichtteilsansprüchen muss umfassend Auskunft gegeben werden. Das Nachlassverzeichnis muss also alle Vermögenswerte (Aktiva) und alle Verbindlichkeiten (Passiva) enthalten, die zum Zeitpunkt des Erbfalles noch bestanden. Gleiches gilt bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Nachlassverzeichnis pflichtteil master 1. In allen anderen Fällen genügt es, Auskunft über die Aktiva zu geben. 3. Wie muss ein solches Nachlassverzeichnis aussehen? Eines vorweg: Ein gesetzlich vorgeschriebenes Muster oder gar ein Formular gibt es für ein Nachlassverzeichnis nicht.
Das Gesetz stellt ihm deshalb den Anspruch auf Auskunft durch ein Nachlassverzeichnis gegen den oder die Erben zur Verfügung. Das Nachlassverzeichnis hat alle Aktiva und Passive des Nachlasses aufzuführen, die am Todestag vorhanden waren. Gleichzeitig kann der Pflichtteilsberechtigte Auskunft darüber verlangen, in welchem Güterstand der Erblasser ggf seine Ehe führte und welche Schenkungen er in den letzten zehn Jahren vornahm, weil sich daraus Pflichtteilsergänzungsansprüche ergeben können. War der Beschenkte der Ehegatte, gilt die Zehn-Jahre-Frist nicht. Nachlassverzeichnis – Auskunft Pflichtteil §2314 BGB | Rechtsanwalt Wolf. Unabhängig von der Pflicht, ein Nachlassverzeichnis zu errichten, kann der Pflichtteilsberechtigte vom Erben ein öffentliches Nachlassverzeichnis, beispielsweise in Gestalt eines notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Die Kosten der Auskunft fallen dem Nachlass zur Last. (§2314 Abs. 2 BGB)