Frau X ist nun unsicher, da sie ja kein Gewerbe hat ( sie ist lediglich auf 400 Euro -Basis in anderer Branche angestellt, zahlt also keine Abgaben ans Finanzamt) und somit als privater Verkäufer eigentlich weder Rechnung noch Quittung ausstellen kann? Darf Frau X überhaupt verkaufen (zusätzlich zu den 400, - €, die sie jeden Monat verdient) und darf sie im Falle des privaten Verkaufs an den gewerblichen Käufer eine solche Quittung ausstellen? Grüße Petz Star Mitglied 16. 2009, 23:07 5. November 2006 513 119 AW: Privatverkauf an gewerblichen Käufer- Quittung ausstellen? ja, darf sie onkelotto V. I. P. 16. 2009, 23:34 25. Mai 2005 6. 973 Beruf: EDV Techniker, Admin 950 AW: Privatverkauf an gewerblichen Käufer- Quittung ausstellen? ::1 Ein Privatverkäufer darf in jedem Fall etwas verkaufen - auch an einen gewerblichen Käufer. sihe z. B. Arbeitsmittel: Gebrauchtes von der Steuer absetzen?. ::2 Selbstredend kann -jeder- eine Quittung ausstellen. Damit wird ja nur dokumentiert, das jemand Geld erhalten hat. Im Zweifel direkt notieren, das -einmalig- von Privat verkauft wurde ( und wenn es sein muss, schreibst man auch noch direkt rein das -KEINE/Ohne MWSt.
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Dann zahlst Du auch keine Mwst (dies musst Du aber beantragen - das ist NICHT automatisch). Die Belege von PP und der Bank sind immer besser als Eigenbelege. Eigenbelege stellt man aus wenn man sonst nichts hat und die sind generell etwas "wackelig" bei Steuerprüfungen etc. Ich sehe dass Du einige Fragen hast und bei den steuerlichen Begriffen ein wenig die Begriffsverwendungen nicht klar sind. Ich würde dir raten bei einem der großen Anbieter wie z. b. Händlerbund dir Abmahnsichere Rechtstexte zu besorgen, dich weiter einzulesen und möglicherweise einen StB zu Rate zu ziehen. Beleg für kauf von privat van. 7. Apr 2020 11:12 cookie hat geschrieben: ↑ 7. Apr 2020 10:45 Danke für die ausführliche Antwort. Da habe ich ja wieder einiges zu tun. Ich denke, um einen Steuerberater werde ich nicht drumherum kommen. Ich wollte nur für den Anfang die Kosten so gering wie möglich halten. Die Rechtstexte habe ich kostenlos von Trusted Shops reichen die aus oder sollte ich auf jeden Fall welche vom Händlerbund etc. erstellen lassen?
# 2 Antwort vom 18. 2008 | 10:24 Und wie ist es mit dem Nachweis gegenüber dem Finanzamt? Normal sagt man doch dass das Finanzamt nur Ausgaben akzeptiert die in Papierform nachweisbar sind oder? Bedeutet dass wenn ich normal etwas komplett ohne schriftlich kaufen würde dass ich dann eine Quittung ausstellen muss oder ähnlich? Ich habe noch eine etwas andere Frage... Es gibt doch die Möglichkeit eine Gebrauchtware geschenkt zu bekommen. Wenn man zB ein Gerät im Wert von 200Euro welches man für die eigene Selbständigkeit bekommt geschenkt bekommt dann kann man das ja ins Firmeneigentum übernehmen. Und damit hat das Gerät ja noch einen Wert. Kann man dass dann noch absetzen/abschreiben im Wert von 200Euro? Denn andernfalls müsste man ja das Gerät auch wieder aus dem Firmenvermögen rausnehmen können ohne dass man in die Firmenkasse etwas einzahlen muss. Gewerblich von Privat kaufen Beleg Internetauktionen. Oder wie verhält sich das? Sebastian Jurk # 3 Antwort vom 18. 2008 | 15:02 > dass ich dann eine Quittung ausstellen muss Zum Beispiel. > Und damit hat das Gerät ja noch einen Wert.
Für den Betriebsausgabenabzug benötigen Sie einen vollständigen Beleg § 160 Abs. 1 AO verlangt von Ihnen, dass Sie den Empfänger einer Zahlung genau benennen. Ohne Angabe von Namen und Adresse darf Ihnen das Finanzamt danach den Betriebsausgabenabzug streichen. Erhalten Sie von einer Privatperson einen vollständigen Beleg, aus dem sich Name, Anschrift, Kaufgegenstand, Betrag und Datum ergeben, dann reicht das als Nachweis aus. Sie brauchen den Einkauf dann nur noch zu buchen. Beispiel: Sie kaufen für 5. 000 Euro einen gebrauchten Pkw von einer Privatperson. Sie schließen einen schriftlichen Kaufvertrag ab, in dem das Datum, der Name und die Anschrift des Verkäufers, die Bezeichnung des Pkw und der Kaufpreis angegeben sind. Die Zahlung erfolgt in bar. Eigenbeleg für Einkauf von Privat erstellen? - Sellerforum - Das Portal für eCommerce und Einzelhandel. Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Wenn Angaben fehlen, Eigenbeleg ergänzen Erhalten Sie einen Beleg, aus dem sich nicht alle erforderlichen Angaben ergeben, erstellen Sie zusätzlich einen Eigenbeleg. Der Eigenbeleg enthält dann alle weiteren Daten, um zu verhindern, dass Ihr Betriebsausgabenabzug gefährdet ist.
IT Recht München und der Händlerbund (nur als Bsp) erstellen dir sichere Rechtstexte und updaten diese regelmäßig.
Achtung: Verzichten Sie darauf, die Kleinbeträge in Listen zu sammeln und als einzelnen Kostenpunkt beim Finanzamt einzureichen. Bei einer Prüfung stehen die Chancen besser, dass die einzelnen Eigenbeläge als Betriebsausgaben anerkannt werden. Wird für jede Ausgabe ein einzelner Beleg ausgestellt, kann dies zwar sehr aufwendig sein, dafür hilft es, die Übersicht in der Buchführung zu wahren. Möchten Sie ohne einen großen Aufwand einen Eigenbeleg schreiben, ist es also hilfreich, auf einen Vordruck zurückzugreifen. Mit einer leicht verständlichen Eigenbeleg-Vorlage ist die Buchhaltung in allen Bereichen übersichtlich und lückenlos. Inhalt & Form einer Eigenbelegvorlage Eigenbelege werden als Buchungsbelege definiert. Damit sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Belege für zehn Jahre aufzubewahren. Es ist ratsam, die Buchhaltung in allen Formen immer zeitnah zu einem Geschäftsvorfall nachzuhalten. Beleg für kauf von privat. So vermeiden Sie, dass Unterlagen verloren gehen oder Ausgaben vergessen werden. Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben für die Erstellung von Eigenbelegen ausgegeben.