Verbrauchsabhängige Nebenkosten sind die Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser. Diese sind nach der 50-70-Regelung (siehe weiter unten) nach individuellem Verbrauch anhand einer Zwischenablesung zu berechnen. Prinzipiell gilt: Um größtmögliche Verteilungsgerechtigkeit zu erzielen, müssen alle in der Abrechnungsperiode entstandenen Nebenkosten anteilig auf den Vor- und den Nachmieter verteilt werden. Muss der Vermieter eine Zwischenabrechnung für den ausziehenden Mieter erstellen? Nebenkostenabrechnung bei einem Mieterwechsel. Nein, dazu ist er nicht verpflichtet und der Mieter hat auch keinen Anspruch darauf. Der Grund: Bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung des Mieters sind nicht alle umlagefähigen Nebenkosten für die Mietergemeinschaft aufgelaufen. Somit ist nur eine teilweise Zwischenabrechnung möglich. Daher kann der Vermieter eine Teilabrechnung erstellen, das muss er aber nicht. Erstellt er eine solche, sollte er unbedingt auf diesen Sachverhalt hinweisen. Außerdem sollte er vermerken, dass weitere Nachforderungen gemäß der gesetzlich geforderten Nebenkosten-Endabrechnung auf den Mieter zukommen werden.
Er braucht aber nicht sofort eine Teilabrechnung für den ausziehenden Mieter zu erteilen, auch nicht für einzelne Kostenarten, § 556 Abs. Hinzu kommt, dass dem Vermieter regelmäßig erst am Ende des Abrechnungszeitraums sämtliche Kostenbelege vorliegen. Für den ausziehenden Mieter hat das zur Folge, dass er seine Betriebskostenabrechnung erst dann verlangen kann, wenn der Vermieter für alle Mieter abrechnet. Das kann im ungünstigsten Fall sogar dazu führen, dass der Mieter 23 Monate auf seine Abrechnung warten muss. 6 Fragen zur richtigen Betriebskostenabrechnung | Smartlaw-Rechtsnews. Denn endet das Mietverhältnis nach dem ersten Monat des Abrechnungszeitraums, dauerst es noch weitere elf Monate bis zum Ablauf dieses Zeitraums. Nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter aber 12 Monate Zeit, um die Betriebskostenabrechnung zu erteilen. Der Vermieter kann zwar eher abrechnen, muss es aber nicht. Existiert kein besonderes mietvertraglich vereinbartes Aufteilungsverfahren, ist bei Heizung und Warmwasser für die Teilabrechnung nach der HeizkostenV zu verfahren.
Verbrauchsabhängige Kosten müssen abgelesen werden Auch wenn der Vermieter beim Auszug eines Mieters keine Zwischenabrechnung erstellen muss: Eine Zwischenablesung der Zählerstände bei den verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Gas, Strom, Wasser) ist durchzuführen. Zudem gelten für Heizkosten besondere Regeln: Hier hat der Gebäudeeigentümer bei einem Nutzerwechsel während der Abrechnungsperiode eine Zwischenablesung bei den betroffenen Erfassungsgeräten durchzuführen, die damit (nur) den verbrauchsabhängigen Anteil der Heizkosten betrifft, § 9b Abs. 1 Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Demgegenüber sind die Grundkosten der Heizung nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig aufzuteilen, § 9b Abs. Betriebskostenabrechnung - Verbrauch zeitanteilig an dem Verbrauch der Nachmieter berechnen? Mietrecht. 2 HeizkostenV. Die Gradtagszahlen berücksichtigen, dass die Nutzung der Heizung an unterschiedlichen Tagen (etwa im Sommer und Winter) verschieden ist und werden vom deutschen Wetterdienst ermittelt. So lautet etwa die Gradzahlentabelle aus der Richtlinie VDI 2067: Gradtagszahlentabelle Monat Promille je Monat Promille je Tag Januar 170 5, 484 Februar 150 5, 357 Februar Schaltjahr 130 5, 173 März 4, 194 April 80 2, 667 Mai 40 1.
Mieterwechsel erfolgen meist innerhalb einer laufenden Abrechnungsperiode. Obwohl jeder Mieter die Betriebskosten nur für die Dauer seiner Mietzeit zu tragen hat, braucht der Vermieter hier beim Auszug eines Mieters keine gesonderte Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Vielmehr muss er die auf den früheren Mieter entfallenden Betriebskosten erst abrechnen, wenn die Jahresabrechnung für alle Mieter erstellt wird. Da während einer Abrechnungsperiode jedoch sowohl der frühere als auch der neue Mieter Betriebskosten zu zahlen haben, müssen diese Kosten anteilig und gerecht auf beide umgelegt werden. Für die Abrechnung der Betriebskosten bei einem Mieterwechsel gelten bestimmte Regeln, über die wir in diesen Artikel aufklären wollen. Jeder Mieter trägt seine Kosten selber Bleibt ein Mieter trotz beendetem Mietverhältnis weiterhin in der Wohnung und / oder gibt diese nicht an den Vermieter heraus, muss er die für Zeit nach dem Ende des Mietverhältnisses anfallenden Betriebskostenvorauszahlungen weiterhin an den Vermieter zahlen.
11. 2007, Az. : VIII ZR 19/07). Anderweitige vertragliche Regelung: Durch Individualvereinbarung möglich Der BGH hat in der vorgenannten Entscheidung ausgeführt, dass die Kosten der Zwischenablesung vom Vermieter zu tragen sind, sofern keine anderweitigen vertraglichen Regelungen bestehen. Damit ist es aber möglich, dass die Nutzerwechselgebühr mietvertraglich auf den Mieter abzuwälzen. Die Frage ist daher, ob Regelungen zur Kostentragung der Zwischenablesung in Form von formularmäßigen Klauseln im Mietvertrag oder einer Individualvereinbarung, die beide Vertragspartner aushandeln müssen, zu erfolgen haben. Das Problem dabei ist, dass formularmäßige Klauseln im Mietvertrag für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Geschäftsbedingungen sind, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt, § 305 Abs. 1 Satz BGB. Diese Klauseln unterliegen dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff AGB und damit unter anderem einer Inhaltskontrolle. Eben aufgrund dieser Inhaltskontrolle sollen formularmäßigen Klauseln im Mietvertrag, wonach der Mieter die Kosten der Zwischenablesung zu tragen hat und dem Mieter der Vertrag lediglich zur Unterschrift vorgelegt wird, unwirksam sein.
Nur dann gibt es mehrere Mieter aufgrund mehrerer Mietverhältnisse in einer Abrechnungsperiode zu berücksichtigen. § 556 Abs. 3 S. 4 BGB bestimmt, dass eine Teilabrechnung dem Vermieter zwar erlaubt ist, er jedoch nicht verpflichtet ist, gesondert abzurechnen. Er darf nach Ablauf der Abrechnungsperiode die Betriebskostenabrechnung unter Einhaltung der Jahresfrist erstellen. Der Mieter kann keine Teilabrechnung bei Auszug fordern. Merke: Es besteht eine Pflicht des Vermieters zur Teilabrechnung direkt nach dem Auszug! Das kann für den Mieter, wenn er z. zum 31. auszieht, bedeuten, dass er unter Umständen fast zwei Jahre, d. bis 31. des darauffolgenden Jahres auf die Erstellung und Übersendung einer Abrechnung und eine etwaige Nachzahlungsmitteilung warten muss. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies vertraglich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Wird über die gesamte Abrechnungsperiode Rechnung gelegt, stellt sich, insbesondere für den Mieter, die Frage, ob und wie sein Anteil am Abrechnungszeitraum berechnet und dargestellt wird.