Eingebettet in die liebliche Wald- und Wiesenlandschaft der Voreifel, bezaubert das Anwesen mit romantischem Charme. IHRE GASTGEBER ……………….. Wir heißen Sie als unsere Gäste auf Schloss Wachendorf herzlich willkommen. Jedes Brautpaar wünscht sich, dass seine Hochzeit der schönste Tag im Leben wird. Dazu möchten wir beitragen und öffnen deshalb die Beletage unseres Schlosses für Ihre unvergessliche Trauung und Feier. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und gehen gerne auf Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen ein. Ihre Familie Anna & Ulrich Müller von Blumencron 1190 ERSTMALIGE ERWÄHNUNG Die Besitzung Wachendorf wird als Vogtei eines adeligen Herrn erwähnt. Sie bildet später die Grundlage für die spätmittelalterliche jülichsche Unterherrschaft Wachendorf. 13. – 16. Jahrhundert AUSBAU EINES WEHRTURMS ZU EINEM WASSERSCHLOSS Ab dem Jahr 1287 benennt sich das Adelsgeschlecht von Wachendorf nach der Wasserburg. Aus einem mit einem Wassergraben umwehrten Turm entwickelt sich ein typischer spätgotischer Rittersitz – ein sehr verwinkelter Komplex aus Rundturm mit Wehrgangsgeschoss, sowie Giebelhäusern und weiteren Trakten.
Im frühen 16. Jahrhundert gelangte die damalige Burg durch Heirat in den Besitz der Adelsfamilie Palandt. Johann von Palandt gehörte zu den wichtigsten Rittern der Jülicher Herrschaft. Im Jahre 1628 führten Hexenprozesse unter dem Burgherrn Marsilius III. von Palandt zum Tode von 16 Menschen. Ab 1687 kam die Liegenschaft durch Vererbung an das Geschlecht von Hatzfeld, welches sie 1768 an Anna Maria von Hallberg geb. von Holtzweiler, die Mutter des kurpfälzischen Gesandten Heinrich Theodor von Hallberg, verkaufte. [1] [2] 1780 wurde Burg Wachendorf vom bayerischen Generalmajor Adolph Freiherr von Ritz erworben. Durch den Euskirchener Landrat Johann Peter Schroeder kamen das Anwesen und die Ländereien 1877 an den Freiherrn Solemacher-Antweiler, der das Schloss zu seiner heutigen Form umbauen ließ. Sein Sohn verkaufte 1896 den Besitz an Paul von Mallinckrodt. Das Schloss ist heute Privatbesitz seiner Nachkommen, der Familie Müller von Blumencron. Es dient unter anderem als Trauort des Standesamts Mechernich sowie als Zen -Tempel.
Angaben gemäß § 5 TMG Ulrich Dr. Müller von Blumencron Schloß Wachendorf 53894 Mechernich Wachendorf Kontakt Telefon: 02256. 9 58 09 80 Telefax: 02256. 31 28 E-Mail: Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: 211/5824/0471 Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV Dr. Ulrich Müller von Blumencron Schloss Wachendorf 53894 Mechernich Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Der Bürger hatte sich in seinem Einwand auf eine niederländische Studie bezogen. "Ich hätte diese nur auf Niederländisch erhältliche Studie mit in eine Bekanntmachung hinein packen müssen", sagt Schiefer, der mit diesem Problem nicht gerechnet hatte. Vom Fachlichen her hielt er den Einwand des Bürgers übrigens durchaus für nachdenkenswert. Umweltverbände könnten bei nächster Offenlegung neue Argumente anbringen Die Stadt werde dem Kreis nun signalisieren, dass man das gestoppte Bebauungsplanverfahren reparieren wolle. Wenn der Rat am 20. März entsprechend beschließe, werde es drei, vier Wochen später erneut eine vierwöchige Offenlage geben, bei der Einwendungen geltend gemacht werden können. Er hoffe, dass die Umweltverbände dabei keine neuen Argumente geltend machen. "Die ziehen mit uns ja diesmal an einem Strick", sagte Schiefer. Weitere Einwendungen würden das Verfahren erschweren und es komplizierter machen. Sowohl Schiefer als auch Müller von Blumencron sind sich einig in der Einschätzung, dass das Gericht diesmal bei seiner Entscheidung lediglich Formalien bemängelt habe.
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