Hauptinhalt Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gibt es verschiedene Gesetze, die Regelungen zum Kinderschutz beinhalten. Rechtliche Grundlagen Auf Bundesebene sind folgende Gesetze von besonderer Bedeutung: das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), das mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) zum 01. 01. 2012 eingeführt wurde. Schutzkonzept kita bayer healthcare. Wichtige Regelungen zum Kinderschutz enthält auf Landesebene das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG), das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Art. 14 GDVG verpflichtet Eltern, die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen ("U-Untersuchungen" U1 bis U9, J1) sicherzustellen. Des Weiteren wird darin die Mitteilungspflicht von Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und Entbindungspflegern bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen sowie die verbindliche Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden mit den Jugendämtern beim Kinderschutz geregelt.
Er beinhaltet Checklisten, Materialsammlungen und eine umfangreiche Methodensammlung. Modul C (Download) Multiplikatorenpool Konzeptionsentwicklung Im Herbst 2018 wurden vom IFP (Eva Reichert-Garschhammer, Dr. Jutta Lehmann) in Kooperation mit Gabriele Stegmann Qualifizierungsveranstaltungen für verschiedene Multiplikatorensysteme durchgeführt: Regierungsfachberater, Fortbildungsreferenten, Fachberatung, Pädagogische Qualitätsbegleitung und Sprach-Fachberater. Im Zuge dessen wurde ein Multiplikatorenpool aufgebaut. Uni-Kindergarten » Kinderschutzkonzept. Die Multiplikatoren stehen für Fortbildungen und Inhouse-Begleitungen für das Praxisfeld Kita auf Anfrage zur Verfügung. Die näheren Modalitäten wie Umfang und Honorar für die Inanspruchnahme sind mit den Multiplikatoren auszuhandeln. Das IFP macht hierzu keine Vorgaben.
In unseren katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Passau wollen wir gewährleisten, dass sie ein sicherer Raum sind, in dem sich Kinder wohl fühlen und bestmöglich entwickeln können. Kindertageseinrichtungen stehen in der besonderen Verantwortung, die ihnen anvertrauten Kinder vor sexualisierter Gewalt und allen anderen Formen von Gewalt zu schützen. Dazu gehört, dass die Kinderrechte wahrgenommen und umgesetzt werden und somit jede Einrichtung ein Ort mit grenzachtenden Strukturen wird. Diese Rechte sind in der UN -Kinderrechtskonvention niedergeschrieben und werden auch im SGB VIII, §8a bzw. im StGB 174 ff behandelt. Schutzkonzept – Kindergarten St. Michael, Marnbach. Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe in allen Bereichen gerecht zu werden, wurde auf der Basis eines von der Glücksspirale geförderten Pilotprojekts (abgeschlossen Ende 2020) das spitzenverbandliche Projekt "Institutionelles Schutzkonzept für Katholische Kindertageseinrichtungen in der Diözese Passau" entwickelt. Es stellt einen Prozess aus vier Phasen dar, welchen eine Kindertageseinrichtung innerhalb von anderthalb bis zwei Jahren durchläuft.
Der Leitfaden ist nicht als "Muster-Schutzkonzept" zu verstehen. Vielmehr soll dieser den Kindertageseinrichtungen Anlässe für die Reflexion im Team bieten, um sich im Bereich Kinderschutz fachlich weiterzuentwickeln und das bereits vorhandene einrichtungsspezifische Schutzkonzept zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Jetzt herunterladen!
Damit Erzieher/innen im Todesfall handlungsfähig bleiben und kompetent begleiten können, hat der Fachbereich Kinderpastoral in Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg und die Fachakademie für Sozialpädaogik Maria Stern eine "Akut-Mappe: Sterben, Tod und Trauer – Erzieherinnen begleiten kompetent" herausgegeben. Diese beinhaltet u. eine Checkliste im Fall eines Todes in der Einrichtung, ein Musterbrief zur Information an die Eltern, Hinweise, wie den Kindern ein Todesfall mitgeteilt werden kann, Rituale und Gestaltungsmöglichkeiten, Texte, Gebete, Lieder sowie Grundwissen zu Trauer. Schutzkonzept kita bayern online. Die Adressen und Anlaufstellen im Anhang beziehen sich auf das Bistum Augsburg. Bezug: Bischöfliches Seelsorgeamt, Fachbereich Pastoral in Kindertageseinrichtungen, Kappelberg 1, 86150 Augsburg, Tel. 0821 31 66 – 24 32,, ; Preis: 18, 00 Euro zzgl. Porto und 5, 50 Euro Versandkostenpauschale.