L 31 vom 1. 2. 2002, S. 1–24). Letzte Aktualisierung: 25. 10. 2021
Die EG-Verordnung 852/2004 enthält wesentliche Grundanforderungen an die Primärproduktion von Lebensmitteln (z. B. Umgang mit Schlachttieren) sowie an Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln. Das sind v. a. die Hauptverantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers für die Sicherheit seiner Erzeugnisse, die verbindliche Notwendigkeit von Risikobewertungs- und Kontrollverfahren nach HACCP-Grundsätzen. Konkrete Bestimmungen finden sich im Anhang 2 der Richtlinie. Wichtig sind auch die Vorbemerkungen der Verordnung, weil sie Hinweise für die Umsetzung in Kleinstbetrieben und Randbereichen enthalten. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) ist die nationale Umsetzung. Eg verordnung 852 04 km. Sie ergänzt bzw. konkretisiert die EG-Verordnung 852/2004 in bestimmten Bereichen, die aber für den allgemeinen betrieblichen Umgang mit Lebensmitteln nicht relevant sind. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt in den §§ 42 und 43 Beschäftigungsbeschränkungen beim Umgang mit Lebensmitteln für Personen mit bestimmten ansteckenden Erkrankungen (bzw. bei entsprechenden Verdachtsfällen) sowie die verbindliche erstmalige Belehrung von Beschäftigten durch das Gesundheitsamt und weitere jährliche Folgeunterweisungen des Arbeitgebers in Sachen Lebensmittelhygiene.
Auch am Arbeitsplatz essen und trinken Menschen: Vom Kaffee neben der Arbeit über die Pausenverpflegung und den Kantinenbesuch bis hin zu Betriebsfeiern und Empfängen. Spätestens wenn dabei Betriebsangehörige unmittelbar mit Lebensmitteln umgehen, also z. B. Speisen erwärmen, zubereiten oder ausgeben, greifen bestimmte Vorschriften aus dem Lebensmittelrecht – auch dann, wenn der Umgang mit Lebensmitteln nicht der unternehmerische Schwerpunkt des Betriebs ist. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Risiken beim Umgang mit Lebensmitteln im Betrieb und die Maßnahmen, die Hygiene und Sicherheit gewährleisten können. Temperaturarten gemäß Hygienepaket und nationalen Rechtsnormen. EG-Verordnung 852/2004 "Lebensmittelhygiene" dient der Sicherheit von Lebensmitteln EU-weit und legt einheitliche Standards fest. Viele der darin verwendeten wesentlichen Begriffe und Prinzipien (wie Lebensmittel, Unternehmerverantwortung, Rückverfolgbarkeit) sind allerdings in der EG-Verordnung 178/2002 "Lebensmittelrecht" definiert, die daher zum Verständnis berücksichtigt werden muss.
Hygieneschulung in der Lebensmittelhygiene gemäß VO (EG) Nr. 852/2004, DIN 10514 und Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) Kurzbeschreibung und Chancen Personen, die Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen, müssen mindestens einmal jährlich (unter Berücksichtigung der Hygienesituation zum Teil auch häufiger) eine Hygieneschulung zu den grundlegenden Aspekten in der Lebensmittelhygiene absolvieren. Eg verordnung 852 04.2015. Diese Pflicht wird durch das europäische und nationale Lebensmittelhygienerecht vorgegeben und ist konsquent umzusetzen. Übrigens – dies gilt auch für Saison- und Aushilfskräfte! Also für diejenigen, die schon im Lebensmittelbereich arbeiten und die erste Pflichtschulung bereits absolviert haben und deren Wiederholung jetzt ansteht, ist diese Online-Schulung eine einfache und schnelle Möglichkeit die Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene zu aktualisieren. Auf diese Weise sparen Sie nicht nur eine Menge Zeit und Geld. Die schriftliche Dokumentation der Teilnahme an dieser Schulung ist Voraussetzung für den gesetzlich geforderten Nachweis.