Der Diskussionsteil ist der anspruchsvollste Abschnitt, egal ob es sich um einen Case Report, eine Doktorarbeit oder ein vollwertiges Paper handelt. Hier werden die Ergebnisse und der Fall diskutiert. In unserem Beispiel könnte Lina darauf eingehen, ob Komplikationen bei 101Jähirgen häufiger auftreten und was man tun könnte, um dies zu verhindern. Oder man erläutert genauer die verabreichten Medikamente, um Kollegen, die einen ähnlichen Fall haben, eine Hilfe zu sein. Wichtig ist es, dass du deine Behauptungen mit Zitaten und Literaturstellen stützt. Einverständniserklärung case report journal. Die Leser müssen wissen, ob eine Aussage von dir stammt oder auf einer großen Studie basiert. Lina hat für die Literaturrecherche von Max den Ratschlag bekommen unter zu recherchieren. Das half ihr sehr. Fazit für die Praxis/Zusammenfassung Am Ende des Artikels schreibst du eine kurze Zusammenfassung mit einem Fazit für die Praxis. Dieser letzte Teil besteht nur aus zwei bis drei Sätzen und ist das Ende des Artikels. Dem Schlussteil folgen das Literaturverzeichnis, die Tabellen und Abbildungen, in der genannten Reihenfolge.
Informierte Einwilligung (erstellt unter freundlicher Mitwirkung von RAe Goebel&Scheller) Auch Einwilligungen von Betroffenen sind nur wirksam, wenn sie bestimmten Anforderungen des Datenschutzrechts genügen. Verlangt wird in jedem Fall eine sogenannte "informierte Einwilligung" (informed consent), weil eine wirksame Einwilligung logisch bedingt, dass der Betroffene genau weiß, in was er einwilligt. Dokumente für Gesuchseinreichung | Kanton Zürich. Um diesen informed consent zu erhalten, sollte daher über folgendes mindestens informiert werden: Verantwortliche/r für die Datenerhebung (Rechtspersönlichkeit), der/die gleichzeitig Adressat/in der Einwilligungserklärung ist; Projekttitel; Konkrete Informationen über die Art der erhobenen Daten; Datenverarbeitungsprozesse, Verantwortliche/r i. S. des Datenschutzes; Hinweis auf Freiwilligkeit, auf Widerrufsrecht, Hinweis auf die Folgen oder die Folgenlosigkeit bei Verweigerung oder Widerruf;*** besonders wichtig: Verwendungszweck(e). ***Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass seine Einwilligung völlig freiwillig ist, er sie deshalb auch verweigern und – wenn er sie erteilt – die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen kann.
Folgende Dinge sollten Sie schriftlich regeln: Finanzierung (Wer zahlt wem was? Was erhält der Geldgeber im Gegenzug? ) Datenschutz (Wie werden Daten (und Proben) verschlüsselt und weitergegen? Wer behält den Schlüssel? ) Aufgabenverteilung im Projekt Publikation (Wer darf die Ergebnisse publizieren? Es darf kein Publizierungsverbot enthalten sein! ) Monitoring (Wer überprüft die Studie? ) Anmerkung: Nicht alle Verträge müssen von der KEK geprüft werden, z. die Vereinbarung mit einer Apotheke bezüglich Herstellung eines IMP. Das bedeutet nicht, dass diese Verträge nicht notwendig sind oder nicht vom hauseigenen Rechtsdienst geprüft werden müssen. Mehrere Studienzentren in der Schweiz (multizentrisches Verfahren) Auch wenn mehrere Standorte an einem Forschungsprojekt beteiligt sind, muss ein Gesuch nur bei einer Ethikkommission eingereicht werden. Einverständniserklärung case report card. Diese «Leit-Ethikkommission» koordiniert das Verfahren mit den beteiligten Ethikkommissionen in anderen Kantonen. Mehr dazu finden Sie hier: Anmerkung: Die «Liste der Mitarbeitenden» erfüllt nicht die Anforderungen von ICH-GCP E6R2 Art.