Mütter und Väter haben nach der Geburt ihres Kindes je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung für jeden Elternteil, der Elternzeit nimmt, im Umfang von höchstens 32 Stunden wöchentlich zulässig, wenn zwingende betriebliche / dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten der Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Elternzeit: Aussparung der Ferien durch Lehrer zulässig? | beck-community. Für Beamtinnen und Beamte ist die Rechtslage in einigen Bereichen, wie zum Beispiel die Übertragungsmöglichkeit der Elternzeit bis zu 24 Monate, derzeit noch nicht einheitlich geregelt. Die Beamtin bzw. der Beamte hat während der Elternzeit einen Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen. Dieser Anspruch tritt aber zurück, wenn sie als berücksichtigungsfähige Angehörige eines selbst Beihilfeberechtigten abgesichert sind oder ein Anspruch auf Familienversicherung mit dem gesetzlich versicherten Ehegatten besteht.
Am 19. 1. 2012 ist die Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FRUrlV NRW) in Kraft getreten, Änderungen wurden am 15. 10. 2013 verabschiedet. Hierzu folgende Hinweise: Gemeinsame Elternzeit Die Elternzeit von jeweils 3 Jahren je Kind und Elternteil kann von den Eltern ganz oder teilweise gemeinsam genommen werden (§ 9 FRUrlV NRW). Die Eltern können, wenn sie es wünschen, die Elternzeit vom 1. Tag bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gemeinsam nutzen. Die allein oder gemeinsam genommene Elternzeit kann auf 2 Zeitabschnitte je Elternteil – weitere nur mit Zustimmung des Arbeitgebers – verteilt werden (§ 9 Abs. 2 FRUrlV NRW). Flexibles drittes Jahr und Anmeldefristen Mit Zustimmung der Dienststelle ist eine Übertragung von einem Jahr Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes z. B. während des ersten Schuljahres möglich (§ 15 Abs. 2 BEEG). Die Antragsfrist für die Elternzeit beträgt 7 Wochen für die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist. In dringenden Fällen ist eine kürzere Frist möglich (§ 16 Abs. Corona-Liveblog: EU-Behörden lockern Empfehlung zum Tragen von Masken im Flugzeug. 1 BEEG).