In dem für Laien nicht klar ergründbaren Gebüren"werk" von RA "B" mit allerlei eingestreuten Anmerkungen etc ist dies auch irgendwo so geschrieben. Diese ist allerdings ja wohl nicht von Bedeuteung, sie wurden ja beiderseits zurückgewiesen / zurückgezogen. Wo liegt der Hase im Pfeffer? (Machen auch Anwälte Fehler? ) Liege ich mit meiner Argumentation richtig? Irgendwo habe ich was gelesen von wegen "geschickt umgehen der ersten Beratung durch zusenden lassen der Unterlagen", aber keine weiteren Erläuterungen dazu gefunden. Versand von Studienmaterialien - FernUniversität in Hagen. Entschuldigung für die ausführlichen Informationen aber sonst gibt es vielleicht unnötige Missverständnisse Kradfahre ----------------- "" # 1 Antwort vom 16. 2010 | 11:22 Von Status: Senior-Partner (6982 Beiträge, 3880x hilfreich) Ob es sich lediglich um eine Erstberatung handelte oder aber bereits ein konkreter Auftrag mit der Folge erteilt wurde, dass Gebühren nach dem VV RVG entstehen, müsste unter Bewertung des gesamten Schriftwechsels und der Gespräche ermittelt werden.
Am besten lässt du dir das schriftlich (wenigstens per Mail) geben, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Vielen Dank ☺️ Dieses Forum wird mit einer selbst weiterentwickelten Version von Phorum betrieben.
Frage vom 15. 12. 2010 | 20:20 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich) Zusendung von Unterlagen Hallo, hab nun schon einige Stunden mit Recherche verbracht, finde aber nicht das passende. Aufgrund einer Urheberrechtsabmahnung habe ich zunächst Anwalt "A" mandatiert und mich mit modifizierter Unterlassungserklärung und verminderter Abstandssumme bereiterklärt und entspr. abgewickelt. Zusendung von Briefwahlunterlagen - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. Nachdem Abmahnung 2 ins Haus geflattert kam hatte ich bedenken ob dies nun so munter weitergeht und daraufhin nochmal gegoogelt. Ein weiterer Fachanwalt "B" hatte dort mit völlig anderer Argumentationschiene auf sich aufmerksam gemacht. Ich habe darauf hin dem RA "B" die Abmahnungsunterlagen zugesandt da dies scheinbar so üblich ist und ein Telefonat mit Ihm geführt. Er hatte dabei seine Strategie nochmals kurz erläutert, und von der Gefahr gesprochen man würde eine Schuld eingestehen usw. Dies erschien mir zunächst plausibel, worauf ich die zugesandten "Mandatierungs"-Unterlagen ausgefüllt habe.