0) erfasst sind und im November wegen Kurzarbeit einen Arbeitsausfall erleiden. **) Berechnungsbeispiel für 20 Kalendertage Kurzarbeit im November – aliquoter Anteil an der Zulage: € 100/30 x 20 kaufmännisch gerundet auf eine Dezimalstelle. III. Fälligkeit Die Corona-Zulage ist zusammen mit der Auszahlung des jeweiligen Monatsgehalts/Monatslohns fällig. Auf Grund der AMS KUA III Richtlinie (AMF/24-2020) ist eine Refundierung nur bei einer Auszahlung für die Monat November 2020 möglich. IV. Lockdown-Verlängerung Sollten Beherbergungsbetriebe und/oder Betriebsstätten des Gastgewerbes über den 30. 11. 2020 hinaus gleichwertigen Einschränkungen unterliegen, wie jene, die in der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. Kollektivvertrag für arbeiter im hotel und gastgewerbe juni 2021. 463/2020) bzw der COVID-19 Notmaß-nahmenverordnung (BGBl. II Nr 479/2020) vorgesehenen sind (sog. Lockdown) und die ab 1. 12. 2020 gültige Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19) eine gleichwertige Refundierung vorsehen, erklären sich die Sozialpartner bereit neuerlich einen entsprechenden Zusatzkollektivvertrag abzuschließen.
2021 – abweichend vom anzuwendenden Kollektivvertrag - unter Berufung auf die Kündigungsfristen gemäß § 1159 ABGB erfolgt, gilt der 15. und der Monatsletzte als Kündigungstermin vereinbart (§ 1159 Abs. "
Beispiele: Restaurantchefin/Restaurantchef, Restaurantleiterin/Restaurantleiter Küchenchefin/Küchenchef, Küchenleiterin/Küchenleiter 1. Mai 2022: Monatslohn bis zum 5. DJ Monatslohn ab dem 6. DJ Monatslohn ab dem 11. DJ Monatslohn ab dem 16. DJ Monatslohn ab dem 21. DJ € 2. Kollektivvertrag für arbeiter im hotel und gastgewerbe in usa. 215, 00 € 2. 270, 40 € 2. 325, 80 € 2. 381, 10 € 2. 436, 50 Lohngruppe 2 Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten, fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben. Restaurantchefin/Restaurantchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreterin/Restaurantchef-Stellvertreter, Küchenchefin/Küchenchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreterin/Küchenchef-Stellvertreter, Chef de rang, Chef de partie, Barchefin/Barchef, Housekeeping – Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz unterliegt € 2.