Ist ja auch kein Ding, wenn man regelmäßig in Behandlung bleibt. Einen separaten Bescheid dazu habe ich allerdings nicht erhalten, aber die Rentenzahlung kommt weiterhin pünktlich und es ist fast ein halbes Jahr seitdem vergangen. Träger ist übrigens die Knappschaft. 04. 2019, 18:02 Hallo, wieviel Monde bist du denn jünger? :-) 04. 2019, 18:24 8 Monde:-) 04. 2019, 19:51 Eine absolut überflüssige Diskussion. Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch eine Überprüfung seiner Erwerbsminderung nicht zu fürchten. Wer doch ein schlechtes Gewissen hat, sollte sich besser hinterfragen, ob er die Rente wirklich zu Recht bekommt. 04. 2019, 20:02 Zitiert von: Kaiser genau um das ging es hier gar nicht, aber das kannst du niemals verstehen 05. 2019, 05:38 Zitiert von: Aufmerksamer Nachbar Ausserdem sollte es wirklich so sein dann wird ev. durch Akteneinsicht der Denuziant noch freude mit meinem Rechtsbeistand haben:-). Warum? Dauerrente überprüfung spielt alter eine rolle in good times. Wenn ein anständiger Mitbürger Anhaltspunkte dafür zu haben glaubt, dass ein Sozialleistungsbezieher unter die Lupe genommen werden sollte, dann ist das nicht strafbar.
01. 2004 Bei einem Rentenbeginn ab 01. 2004 endet die Zurechnungszeit mit dem Zeitpunkt, an dem der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet. Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Zurechnungszeit ab dem 01. 07. 2014 auf das 62. Lebensjahr verlängert. Wann wird aus einer befristeten eine unbefristete EM-Rente rentenbescheid24.de. "Bestandsrentner" profitieren von diesen Verbesserungen allerdings noch nicht, wenn eine Erwerbsminderungsrente lediglich verlängert wird. Handelt es sich also um eine Weitergewährung einer Zeitrente ohne neuen Leistungsfall, gelten noch die bisherigen Regelungen der Zurechnungszeit bis zum 60. Auch die Neufeststellung einer Rente, wenn beispielsweise neue Versicherungszeiten vorgelegt werden, genügt nicht für die Berücksichtigung der verlängerten Zurechnungszeit. Etwas anderes gilt, wenn eine Erwerbsminderungsrente (z. B. aufgrund eines neuen Leistungsfalles) neu festgestellt wird, wenn eine Nachfolgerente (z. Rente wegen Todes nach einer Erwerbsminderungsrente) berechnet wird oder wenn eine Erwerbsminderungsrente gänzlich wegfällt und es zu einem anschließenden neuen Rentenbezug kommt.
Mein Gesundheitszustand und meine Arbeitsfähigkeit hat sich nicht verbessert und ich habe ein fundiertes Gutachten vorliegen, das als Ergebnis eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100% nennt. Das Rentenverfahren und vor allem die Gutachtertermine belasten mich jedes mal sehr und verschlechtern meinen Gesundheitszustand noch mehr. Deshalb also die Frage, sollte ich versuchen eine Dauerrente zu erreichen? Wie sicher ist denn die "Arbeitsmarktrente"? Was muss sich auf dem Arbeitsmarkt verändern, damit diese Rente nicht mehr gewährt wird? Spielt Alter eine Rolle? - YouTube. (Falls das Alter eine Rolle spielen sollte, ich bin 47 Jahre alt). Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema: Rente Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 21. 2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrte Ratsuchende, sehr geehrter Ratsuchender, bezüglich Ihrer zwei gestellten Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Umwandlung der arbeitsmarktbedingten Zeitrente nur dann in Betracht kommt, wenn zum einen Ihre Erwerbsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten unter halbschichtig herab gesunken ist.
Geht die Sache wirklich dann bis ans Gericht ist (bei EM-Rente auf Dauer) sehr wohl die DRV verpflichtet dem Richter nachzuweisen, warum man meint die Rente nun zukünftig nicht mehr zahlen zu müssen, natürlich muss man sich dann auch eventuell wieder dafür begutachten lassen aber so was kommt echt sehr selten vor. Also denkt nicht ständig nur über diese "blöde Drohung" im Renten-Bescheid nach und versucht erst mal die Tatsache zu verarbeiten (und irgendwann ein wenig zu genießen), dass der Kampf mit JC und Co. Dauerrente überprüfung spielt alter eine rollerenligne. vorbei ist... wir machen uns um diesen "Hinweis" im Bescheid inzwischen keine Gedanken mehr... Nach dem Motto "kommt Zeit kommt Rat" kann man sich auch über ungelegte Eier gut den Kopf zerbrechen oder es der Gesundheit zu Liebe besser bleiben lassen bis wirklich mal Post von der DRV dazu kommen sollte... Eine EM-Rente ohne Befristung geht nicht mehr so einfach zu entziehen... MfG Doppeloma
Hallo liesa, das ist so nicht korrekt, wenn eine EM-Rente ohne Befristung bis zur regulären Altersrente bewilligt wurde, kehrt sich die "Beweislast" um und liegt voll bei der DRV falls sie vor hat diese Rente wieder zu entziehen. Irgendeinen wichtigen Unterschied zur EM-Rente auf Befristung muss es ja schließlich noch geben, sonst wäre das ja völlig sinnfrei. Die DRV braucht auch nicht "vorher" bei Gericht fragen, die "Überprüfungen" einer Dauer-EM-Rente stehen in Jedem Bescheid dazu, schon um den Rentner zu verunsichern (wie es ja auch hier wieder gelungen ist), das steht auch in unseren Bescheiden so drin. Allerdings wurden wir noch nicht "überprüft", sind aber nun auch schon um die 60 Jahre alt und nach meinen bisherigen Informationen spart sich die DRV diese Arbeit auch ab ca. Dauerrente überprüfung spielt alter eine rolle die. 55 Jahren. Bei Jüngeren EM-Rentnern auf Dauer ist das wahrscheinlich etwas anders und die bekommen (nach meinen Informationen) so alle 2 - 3 Jahre dann einen kleinen Fragebogen, wo sie Angaben machen sollen ob sich was Wichtiges verändert hat, ob sie noch in ärztlicher Behandlung sind (bei welchen Ärzten) und ob sie Einkommen neben der Rente (durch Arbeit) erzielen.
| 21. 01. 2013 08:37 | Preis: ***, 00 € | Sozialrecht Beantwortet von 08:48 Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund einer chronischen Erkrankung beziehe ich seit 2001 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach altem Recht. Die Rente wurde immer befristet gewährt, insgesamt sechs mal. Einmal wurde wegen medizinischer Gründe befristet, dreimal finde ich keinen Grund, die letzten beiden Renten waren "Arbeitsmarktrenten", auf je drei Jahre befristet (".. Sie nach unserer Feststellung in der Lage sind, halb- bis unter vollschichtig erwerbstätig zu sein. Daher ist der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig"). Mir ist bekannt, dass diese "Arbeitsmarktrenten" immer nur befristet gewährt werden. Für mich stellt sich die Frage, ob ich versuchen sollte eine Dauerrente zu erreichen? Ich weiß, dass dazu zuerst die "Arbeitsmarktrente" in eine Rente aus medizinischen Gründen umgewandelt werden muss. Und vermutlich im zweiten Schritt muss dann erreicht werden, dass die medizinische Rente unbefristet gewährt wird.