Seine Werke sind heute unter anderem vertreten in der Münchner Pinakothek der Moderne, dem Sprengel Museum in Hannover oder dem Kunstmuseum Basel. Der nicht kunstbewanderte beklagte Autotechnik-Großhändler hatte von alldem keine Kenntnis. Er trug vor, die Ölgemälde mutmaßlich 1986 oder 1987 von seinem Stiefvater geschenkt bekommen zu haben. Hans purrmann frau im sessel online. Sein Stiefvater habe die Ölgemälde wiederum von einem Antiquitätenhändler erworben. Der Kläger ist der Enkel Hans Purrmanns. Seinen Angaben zufolge handelt es sich um die Originalgemälde seines Großvaters, die dieser seiner Tochter, der Mutter des klagenden Enkels, geschenkt habe. Die Ölgemälde seien jedoch 1986 bei einem Einbruch aus dem elterlichen Wohnhaus entwendet worden. 2009 wandte sich die Tochter des beklagten Autotechnik-Großhändlers an ein Luzerner Auktionshaus, um die beiden angeblich von Hans Purrmann stammenden Ölgemälde versteigern zu lassen. Ein Mitarbeiter des Luzerner Auktionshauses schöpfte jedoch Verdacht und wandte sich an die Polizei.
Er starb 1966 in Basel.
Die beiden Gemälde sollen 1986 aus dem Haus seiner Tochter gestohlen worden und bald darauf auf verschlungenen Wegen in den Besitz eines Autoteile-Großhändlers aus dem mittelfränkischen Gunzenhausen gelangt sein. Ein Geschenk von dessen Stiefvater, oder eine Erbschaft, so ganz klar war das nicht. Jedenfalls will der Händler, der viel von Katalysatoren oder Kühlerdichtmitteln versteht, aber wenig von Weiterlesen: Süddeutsche Zeitung » Met Gala 2022: Die besten Momente vom roten Teppich Sie haben letzte Nacht den Livestream der Met Gala verpasst? Kein Problem, wir haben die Highlights für Sie. Weiterlesen >> Herrjemine, dieses BGB! Voller uralter Vorschriften. So was aber auch! Angela Merkel: Sie zittert Aus der Frau, die uns die Wahrheit vom Leibe hielt, droht die Frau zu werden, die die Wahrheit selbst nicht mehr erträgt: Peter Kümmel über das Zittern von Angela Merkel. Wie oft wollt ihr das Thema noch aufwärmen? Löscht euch doch einfach. Das ist so dermaßen respektlos und widerlich. Bild zu: BGH zur Ersitzung: Der Kampf um gestohlene Kunst - Bild 1 von 1 - FAZ. Bitte lasst das!
Weltkrieges in einem Schloss in Thüringen, der Schwarzburg, aufbewahrt und dort vermutlich gestohlen. Die Kunstsammlungen zu Weimar und die Erbgroßherzogin von Sachsen-Weimar-Eisenach schlossen sich später dem Verfahren auf Herausgabe der Gemälde an. Mr. Elicofon hatte die Bilder 1946 von einem heimgekehrten US-Soldaten um 450, - US$ gutgläubig erworben, und zwar ohne um den tatsächlichen Wert der Bilder und deren Diebstahl zu wissen. Der Soldat behauptete, sie in Deutschland von einem Dritten gekauft zu haben. Hans purrmann frau im sessel 3. Im Prozess stellte sich heraus, dass er sie von einem Architekten namens Fassbender erstanden hatte. Dieser Architekt war seinerzeit beauftragt, die Schwarzburg in eine Sommerresidenz für Hitler umzugestalten. Elicofon hing die Bilder bei sich zu Hause in Brooklyn auf. Erst im Mai 1966, also 20 Jahre nachdem er sie gekauft hatte, kam die wahre Identität der Bilder zu Tage. Ein Freund des Mr. Elicofon erkannte die Bilder als jene Dürer-Gemälde, die er zuvor in einem Katalog über verschollene Kunstwerke gesehen hatte.
Doch um die Werke, deren Schätzwert bei gut 100. 000 Euro liegt, wird in einem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Nürnberg bereits in zweiter Instanz gestritten. Denn klar ist nichts – niemand weiß, ob der Autohändler von dem damaligen Einbruch auch nur ahnte oder der Enkel des Malers, Caspar Sieger, dessen rechtmäßiger Erbe wäre. Sicher ist nicht einmal, ob die Gemälde echt sind und es sich bei den sichergestellten Kunstwerken überhaupt um die Bilder handelt, die 1986 gestohlen wurden. Hans purrmann frau im sessel 8. Der Händler schildert, dass sein Stiefvater die Bilder Anfang der 1990er Jahre in einem Antiquitätengeschäft in Westmittelfranken erwarb, und ihm später schenkte. Für Hehlerware hielt er die Bilder offenbar nicht – sonst hätte er, so meinen die Richter des OLG-Senats – die Werke wohl kaum in seinen Geschäftsräumen ausgestellt. Dass es sich um wertvolle Originale handelt, will der Händler nicht geahnt haben. Enkel hätte die Werke gerne wieder Caspar Sieger ist dagegen überzeugt, dass der Händler genau wusste, dass er es mit wertvoller Kunst zu tun hatte – wieso hätte er sonst versucht, die Werke über das Schweizer Auktionshaus teuer zu verhökern?
Die Berufung des Klägers hat das OLG zurückgewiesen. Die Entscheidung des BGH Der V. Zivilsenat des BGH hat das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverwiesen. Nach § 937 Abs. 1 BGB erwirbt derjenige, der eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, das Eigentum. Die Ersitzung ist aber nach § 937 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht. BGH zur Ersitzung: Der Kampf um gestohlene Kunst. Die Beweislast für den zehnjährigen Eigenbesitz an der Sache trifft denjenigen, der sich auf die Ersitzung beruft, während die Voraussetzungen des Absatzes 2 von demjenigen zu beweisen sind, der die Ersitzung bestreitet und die Herausgabe der Sache verlangt. Der BGH hat entschieden, dass dies entgegen einer in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht auch in dem Fall gilt, dass sich der auf Herausgabe verklagte Besitzer auf den Erwerb des Eigentums durch Ersitzung gegenüber dem früheren Besitzer der Sache beruft, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist.