Die Behandlung kann also nur durchgeführt werden, wenn das Gericht das Vorliegen der genannten Voraussetzungen bestätigt hat. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Einwilligung eines Vorsorgebevollmächtigten in eine Unterbringung sowie in eine ärztliche Zwangsmaßnahme betreffend den vertretenen (vollmachtgebenden) Patienten. Hier gilt zudem, dass die schriftlich erteilte Vollmacht die Einwilligung in eine Unterbringung und in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ausdrücklich umfassen muss. Antrag auf unterbringung nach 1906 bgb. Verfahrensrechtliche Anforderungen Die Regelungen werden flankiert durch verfahrensrechtliche Anforderungen zum Schutz des Betroffenen. Insbesondere ist festgehalten, dass der Arzt, der die Notwendigkeit der Behandlungsmaßnahme begutachtet, nicht zugleich der behandelnde Arzt sein soll. Der begutachtende Arzt muss zudem auf dem Gebiet der Psychiatrie erfahren sein. Die gerichtliche Genehmigung muss die Art und Dauer der Maßnahme bestimmen und anordnen, dass diese unter ärztlicher Verantwortung durchzuführen und zu dokumentieren ist.
07. 2017 ( BGBl. I S. 2426), in Kraft getreten am 22. 2017 Gesetzesbegründung verfügbar
Dem Betreuer wird oft die Entscheidung über die Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung oder die Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen übertragen.
Neues Produkt freischalten? Anmelden. BGB. BGB; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil. Abschnitt 1: Personen. § 1 § 1906 BGB, Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der... /gesetze/bgb/1906 zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Bet Änderungen BGB vom 22. 2017 durch Artikel 1 des Gesetz zur... /gesetz/6597/ 22. 2017 - Vergleich/Gegenüberstellung aller Änderungen BGB vom 22. § 1906a BGB - Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen... - dejure.org. 2017 durch Artikel 1 des Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des. Gesetzesänderung im Recht der Vorsorgevollmacht und Betreuung... /1:104/Meldungen/130226_Gesetzesaenderung_Betreuu... 26. 02. 2013 - Durch das Gesetz wird die Befugnis eines Betreuers oder Bevollmächtigten, gegen den natürlichen Willen des Patienten in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen, geregelt.
Im vorliegenden Fall war demnach nach den bislang getroffenen Feststellungen eine geschlossene Unterbringung der Betroffenen nach diesen Maßstäben nicht zu rechtfertigen: Zwar leidet die Betroffene, wie das Landgericht in Übereinstimmung mit dem Sachverständigengutachten festgestellt hat, an einer behandlungsbedürftigen paranoiden Schizophrenie und damit an einer psychischen Krankheit iSv § 1906 Abs. 1 BGB. Das Landgericht hat aber keine konkreten Umstände für die Annahme aufgezeigt, die Betroffene werde sich erheblichen gesundheitlichen Schaden iSv § 1906 Abs. 1 BGB zufügen, wenn die Unterbringung unterbleibt. § 1906 BGB ⚖️ Buergerliches-gesetzbuch.net. Es führt hierzu lediglich aus, dass die bevorstehende Obdachlosigkeit für die Betroffene eine konkrete und ernstliche Gefahr der Unterversorgung und der Verwahrlosung bedeute und die Betroffene krankheitsbedingt einer geordneten Tagesstruktur nicht nachkommen und deshalb in eine völlige Verwahrlosung hineingleiten würde. Dass die Betroffene nach dem Verlust ihrer Wohnung tatsächlich obdachlos würde, hat das Landgericht aber nicht festgestellt.