Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat am 28. November 2001 aufgrund des § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13. Juli 1994 (GVBl. LSA S. 832), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 1996 (GVBl. 220), folgende Neufassung der Berufsordnung beschlossen: Präambel Der Apothekerin und dem Apotheker - nachfolgend Apotheker genannt - obliegt die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und mit Medizinprodukten. Diese Tätigkeit schließt die Information darüber und die Mitwirkung bei der Gesundheitsberatung ein. Der Apotheker erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Apothekerkammer Sachsen-Anhalt: Lieber Geld statt Arzneimittel spenden. Der Apotheker übt einen seiner Natur nach freien Heilberuf aus. § 1 Die allgemeinen Berufspflichten des Apothekers ergeben sich insbesondere aus § 19 des Kammergesetzes. § 2 (1) Der Apotheker hat die für die Ausübung seines Berufes geltenden Gesetze und Verordnungen sowie das Satzungsrecht der Kammer zu beachten und darauf gegründete Maßnahmen und Richtlinien zu befolgen.
Nummer: StAng2205017 Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort einen Apotheker (m/w/d). Ihre schwerpunktmäßigen Aufgaben sind das Beraten und Betreuen unsere Kundschaft hinsichtlich bedarfsgerechter Medikation in der Officin. Darüber hinaus werden sie gemäß Dienstplanung im Sterillabor tätig. Sie arbeiten mit Ihren Kolleginnen/ Kollegen eng zusammen. Sie planen und organisieren Ihren Verantwortungs- und Arbeitsbereich. Sie sorgen für Ordnung und Sauberkeit sowie für ein firmengerechtes Erscheinungsbild in ihrem Arbeitsbereich. Sachsen-Anhalt: Beitragsordnung. Ihre Voraussetzung für einen Einstieg sind ein erfolgreich abgeschlossenes Pharmazie-Studium und Approbation als Apotheker, sowie Freude am Beruf. Darüber hinaus beraten Sie kundenorientiert. Sie bringen Ihre Fähigkeiten und Ideen aktiv ein. Zusätzlich verfügen Sie über ein hohes Maß an Empathie, Selbstorganisation und eine große Portion Zuverlässigkeit. Von Vorteil (aber kein muss) sind Praktische Erfahrung in den Bereichen: Offizin, Kompressionsstrumpfanmessung, Warenwirtschaft, Rezeptur- und Laborbereich.
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