Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB und nicht an Verbraucher i. § 13 BGB. Regelpläne für die Verkehrssicherung Für die fachgerechte Organisation von Straßenbaustellen jeglicher Art ist eine professionelle Erarbeitung von Verkehrszeichenplänen gemäß der RSA notwendig. Als Grundlage für die Verkehrszeichenpläne dienen die Regelpläne, die laut der RSA ggf. zu ändern oder zu ergänzen sind. Für die Erstellung der Verkehrszeichenpläne sind folgende Bestandteile wichtig: Lage der Arbeitsstelle Fahrbahnbreiten Zeitlicher Ablauf (Beginn/Ende, wenn nötig mit Detailangaben) Beschilderung Beleuchtung, Markierung, Absperrgeräte Transportable Schutzeinrichtungen Mobile Wechselverkehrszeichen Lichtsignalanlagen inkl. Signallageplan Hier stehen einige Musterregelpläne zum Download für Sie bereit. Sie können diese jederzeit als Arbeitsgrundlage verwenden. Natürlich erarbeiten wir auf Anfrage auch gern projektbezogene Verkehrsführungs- und Verkehrszeichenpläne in allen gängigen Maßstäben für Sie.
Ist es zumutbar, dass vielleicht eine alte Dame dann nicht bei Eismann kaufen kann, sondern kilometerweit zum nächsten Supermarkt laufen muss? Im Notfall hat ein Krankenwagen vielleicht keine Chance. Sein Haus könnte abbrennen. Und alles was man sich sonst noch so vorstellen kann. # 3 Antwort vom 4. 2007 | 20:35 Wenn notwendige Baumassnahmen es erforderlich machen muß eine Straße gesperrt werden. Das muß auch Herr X akzeptieren. Ob es ihm gefällt oder nicht. Üblicherweise wird die Sperrung einer Straße auch vorher angekündigt. Soweit mir bekannt, bin mir dessen aber nicht ganz sicher und lasse mich gerne korrigieren, hat eine solche Ankündigung 72h vorher zu erfolgen. Wenn eine Strasse gesperrt wird ist sie im Allgemeinen aber nicht gänzlich unbefahrbar. Schliesslich muß die Strasse ja auch von Baustellenfahrzeugen befahren werden können. Da Feuerwehr und Rettungsdienst im Ernstfall ein Sonderrecht gemäss $35 STVO haben werden sie am Einsatzort ankommen. Wie der Paketdienst das Paket zustellt ist das Problem des Kurierfahrers.
Frage vom 4. 10. 2007 | 18:58 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 35x hilfreich) Vollsperrung: Anwohnerrechte Hallo, gehen wir mal davon aus, dass X als Privatperson in einer Sackgasse wohnt. Durch notwendige Kanalarbeiten wird ihm wochenlang die Durchfahrt versperrt. Er zieht daraus keinen Nutzen, da die Bauarbeiten sein Grundstück nicht betreffen. Welche Rechte hat er? Inwieweit muss die Zufahrt zum Grundstück gewährleistet werden? Welche Ankündigung kann er erwarten? # 1 Antwort vom 4. 2007 | 19:12 Von Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1905x hilfreich) Herr X hat alle staatsbürgerlichen Rechte. Die Zufahrt zum Grundstück muß allerdings nicht gewährleistet werden. # 2 Antwort vom 4. 2007 | 19:28 Aber schränkt man damit nicht die Nutzbarkeit des Eigentums ein? Ich meine, er kann das Grundstück nicht wie gewohnt anfahren, der Paketdienst kann vielleicht ein großes Paket nicht zustellen, er muss für eine Ausweichparkgelegenheit zahlen, Handwerker können begonnene Arbeiten durch kurzfristige Ankündigung nicht fertigstellen, er muss seinen Müll kilometerweit "wegrollen".