4. 2020 Alle am 9. 2020 veröffentlichten Entscheidungen. Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine
Das FA sah die Umsätze aus dem Betrieb der Automaten nur bis 5. 2006 als umsatzsteuerfrei an und ließ die darauf entfallenden Vorsteuerbeträge nicht zum Abzug zu. Für die Zeit danach bejahte es die USt-Pflicht mit den Folgewirkungen für die ESt. Denn aufgrund der Änderung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, wonach auch die Umsätze öffentlicher Spielbanken umsatzsteuerpflichtig sind, seien Glücksspiel mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich als steuerpflichtig zu behandeln. Antwort Vorschriften - best-top.de. Dabei zog das FA die nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes erzielten Netto-Kasseneinnahmen (also nicht die Spieleinsätze) als Bemessungsgrundlage heran. Dem folgte das FG und wies die Klage ab. Entscheidung: Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig Der BFH teilt die Auffassung des FG und wies die Revision des A zurück. Die Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig. Das deckt sich mit der Rechtsprechung des EuGH. Der Teil der Spieleinsätze, der an die Spieler als Gewinn ausgezahlt wird, ist nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
Die Entscheidung des BFH ist für den Automatenbetreiber nicht nur nachteilig. Denn die Steuerpflicht führt dazu, dass er im Zusammenhang mit seinen Umsätzen angefallene Vorsteuer abziehen kann. (BFH, Urt. v. 11. 12. 2019 – XI R 13/18) Fazit: Umsätze eines Geldspielautomatenbetreibers sind umsatzsteuerpflichtig. Auch Unionsrecht steht dem nicht entgegen. 15. 04. 2020 Referat Steuerrecht Daniela Freimann Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht