Zusammenfassung: Immobilienkauf ohne Auflassungsvormerkung 2. 5. 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, ich will ein Haus erwerben. Es gehört einer Erbengemeinschaft. Der Erbschein ist ausgestellt. Im Grundbuch ist noch die verstorbene ehemalige Besitzerin eingetragen. Die Papiere zur Umschreibung auf die Erbengemeinschaft sind noch nicht einmal komplett beim Grundbuchamt eingegangen. Die Erbengemeinschaft muss aber erst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein, damit ich als neuer Käufer eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen kann. So wie es aussieht, kann sich das ganze noch über mehrere Monate hinstrecken. Ich will zum Teil selbst renovieren und mir läuft wegen einem OP Termin die Zeit davon. Außerdem komme ich bis zur Vermietung eventuell in den Winter und kann noch selbst Heizkosten bezahlen statt Miete erhalten. Auflassung - Einigungserklärung von Käufer & Verkäufer. Sehen sie eine sichere Möglichkeit, das ich auch ohne Auflassungsvormerkung nach Notarbeurkundung sofort renovieren kann ohne mich auf finanzrechtlich unsicherem Boden, zB im Fall der Insolvenz eines Mitgliedes der Erbengemeinschaft, zu bewegen?
Erst wenn die neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, dürften die die "vollständige" Urkunde bekommen. Bin mir aber nicht 100%ig sicher, warte mal lieber noch auf Antworten... Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen! Lena Foreno-Inventar Beiträge: 2538 Registriert: 08. 09. 2005, 13:27 Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele Software: ProNotar #3 19. 2009, 20:35 Wenn nur die UB fehlt dass du einreichen kannst, würd ich vollständige beglaubigte Kopien rausschicken. Die Auflassung kopiert man ja nur raus (oder streicht sie), weil sonst der Käufer/Erwerber mit seiner begl. Kopie die Umschreibung selbst beantragen könnte, ohne dass best. Voraussetzungen (die nicht vom GBA zu prüfen sind) eingehalten wurden (also z. Kaufvertrag ohne auflassung autor. b. Kaufpreiszahlung, Bestätigung von Banken etc. ) Der Erwerber in deinem Fall kann zwar auch jetzt schon die Umschreibung beantragen - ohne UB wird die aber eh nicht vollzogen. Liebe Grüße ****************************************** Man muss mich nicht mögen, kennen reicht #4 19.
So kann beispielsweise der Verkäufer die Immobilie mit einer weiteren Hypothek belasten, für die dann der neue Eigentümer des Grundstückes einstehen muss. Es wäre sogar denkbar, dass der Verkäufer es sich anders überlegt und an einen anderen Käufer weiterverkauft, der mehr Geld für die Immobilie bietet. Darüber hinaus könnte es möglich sein, dass der Verkäufer in der Zeit, während die Eintragung im Grundbuchamt in Bearbeitung ist, Insolvenz anmelden muss und die Gläubiger des Veräußerers auf das Grundstück zugreifen. Warum ist eine Auflassungsvormerkung so notwendig?. All diese Gefahren können Sie einfach umgehen, indem Sie nach Unterzeichnung des Kaufvertrages eine Auflassungsvormerkung durch den Notar für das Grundstück vornehmen lassen. Um die Interessen des Käufers zu sichern, ist es also zwingend notwendig eine Auflassungsvormerkung vorzunehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Übertragung des Eigentums an dem erworbenen Grundstück nicht vereitelt wird. Immobilienkäufer sollten demnach auch erst den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen, wenn die Vormerkung im Grundbuch durch den Notar erfolgt ist.
Erst wenn diese Nachtragsurkunden vorliegen, kann der Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt gestellt werden. Besonderheiten gelten auch für die Kaufpreisfinanzierung: Die Grundschuld, die der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers zur Absicherung seines Kredits an der gekauften Parzelle bestellt, kann in das Grundbuch erst eingetragen werden, nachdem das Katasteramt die neue Flurstücksnummer vergeben hat. Soll der Kaufpreis schon vorher an den Verkäufer gezahlt werden, so muss auf Alternativen zur Absicherung des Kredits ausgewichen werden. (Weitere Beiträge der Notarkammern der neuen Bundesländer zum Immobilienrecht veröffentlichen wir in loser Folge. Kaufvertrag ohne auflassung gott. Bisher erschienen sie in den... Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.
Daueraktenbearbeiter(in) Beiträge: 478 Registriert: 13. 04. 2007, 12:24 Beruf: ReNo Software: NoRa / NT Wohnort: Quickborn Kontaktdaten: 19. 01. 2009, 21:07 Ja, war mir aber bis neulich auch noch unbekannt. Grundstückskaufvertrag ohne Auflassung. So, hab da etwas zu deinem Fall gefunden. Die Anteile der anderen, werden ja auf den einen übertragen und dadurch erlischt die GbR. Urteil zu: GbR Grundbuch Gesellschafterwechsel Unbedenklichkeitsbescheinigung Eine wesentliche Veränderung im Gesellschafterbestand einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft ist nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung grundsätzlich grunderwerbssteuerpflichtig. Da das Grundbuchamt jedoch nicht selbst zur Prüfung berechtigt ist, ob im Einzelfall Grundsteuer zu erheben ist, darf der Erwerb eines Grundstücks, das durch den Verkauf eines Gesellschaftsanteils auf den neuen Gesellschafter übertragen werden soll, erst in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorgelegt wird, dass der Eintragung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen.
2009, 20:37 Dann werde ich das mal so machen. Vielen Dank für die Erklärung Jupp03/11 #5 19. 2009, 20:47 Wie Lena, im übrigen solltest du mal prüfen, ob die UB überhaupt notwendig ist. #6 19. 2009, 20:53 In welchen Fällen ist eine UB denn nicht erforderlich? #7 19. 2009, 20:54 Wo kommste denn weg? In NRW jedenfalls keine UB bei Übertragung Eltern/Kind. #8 19. 2009, 20:58 Schleswig-Holstein. Es handelt sich hier um eine Übertragung von BGB-Gesellschaft, welche sich nach Eigentumsübertragung auflöst, auf einen Beteiligten aus der BGB-Gesellschaft. Kaufvertrag ohne auflassung musik. Daueraktenbearbeiter(in) Beiträge: 478 Registriert: 13. 04. 2007, 12:24 Beruf: ReNo Software: NoRa / NT Wohnort: Quickborn Kontaktdaten: #9 19. 2009, 21:00 In Hamburg ist es auch so, dass du zwar die UB beantragst, aber gleichzeitig schon Eigentumsumschreibung beantragen kannst, wenn du Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde vorlegst. Upps zu spät... Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ.