Nach Aussage der Staatsanwaltschaft habe es vor einem Jahr eine Anzeige gegen die Mutter beim Jugendamt gegeben. Wie eine Sprecherin des Vogtlandkreises berichtete, war die Frau unter anderem im September von der Polizei in verwirrtem Zustand in Plauen aufgegriffen und später in die Psychiatrie eingewiesen worden. Gehandelt wurde demnach aber nicht. Weil der Vater beruflich viel unterwegs war, brachte das Jugendamt das Mädchen für mehrere Monate in ein Kinderheim. An den Wochenenden und in den Ferien durfte es jedoch nach Hause. Kann das jugendamt psychisch kranker mutter baby wegnehmen online. Ende Februar teilte die Mutter dann mit, dass sie ihr Sorgerecht wahrnehmen und die Tochter nicht mehr ins Heim zurückbringen wolle. Der Kindesvater stimmte zu. Das Jugendamt habe den Fall positiv eingeschätzt und keine Gefährdungssituation gesehen, so die Sprecherin. Am Mittwoch soll sie dem Haftrichter vorgeführt werden. Ermittelt wird wegen Totschlags.
umgangsrecht gegeben?
Psychisch kranke Mütter "Keine Chance vor Gericht" Angst, Selbstzweifel, Ausgrenzung: Psychisch kranke Mütter leiden, weil sie als Elternteil nicht erwartungsgemäß funktionieren. Wenn dann noch ein Sorgerechtsstreit entbrennt, gerät die Welt aus den Fugen. Erfahrungsbericht einer Mutter, die zwei ihrer Kinder durch die Krankheit verlor. 02. 10. 2008, 11. 18 Uhr Hamburg - Ich bin 47 Jahre alt, zweimal geschieden und habe drei Kinder. Ich war noch sehr jung, als ich das erste Mal geheiratet habe. Als mein Partner gewalttätig gegen mich wurde, geriet ich in eine schwere Lebenskrise, die mich mit der Diagnose "bipolare Störung" erstmals in die Psychiatrie brachte. Damals waren meine Kinder zwei und drei Jahre alt. Erst nach zwei Jahren und weiteren Gewaltausbrüchen meines Mannes schaffte ich es, mich aus der Beziehung zu lösen. Die Trennung löste eine weitere Krise inklusive Psychiatrieaufenthalt aus. Gericht: Jugendamt darf Baby wegnehmen. Der Vater nahm die beiden Kinder zu sich und beanspruchte das Sorgerecht für sich. Dadurch, dass ich zweimal stationär behandelt worden war und damit zur Kategorie "psychisch krank" gehörte, hatte ich vor Gericht keine Chance.
Ist das Wohl des Kindes gefährdet, kann ein Gericht den Eltern das Sorgerecht entziehen oder einschränken. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Kind Misshandlungen und Gewalt ausgesetzt ist oder aber notwendige medizinische Behandlungen von den Eltern verweigert werden. Wird das Wohl des Kindes durch das Verhalten der Eltern gefährdet, kann ein Gericht die zur Sicherung des Kindes nötigen Anordnungen zu treffen. Dabei ist unerheblich, wer das Gericht über die Missstände informiert hat – das kann jede beliebige Person bei einem Gericht oder Jugendamt tun. Beispielsweise können Nachbarn, die bemerken, dass die Eltern aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum regelmäßig ihre Kinder misshandeln oder verwahrlosen lassen. Kann das jugendamt psychisch kranker mutter baby wegnehmen 1. Die Entziehung oder Einschränkung der Obsorge kann auch erfolgen, wenn sich bestimmte Umstände wesentlich geändert haben, das Kind einen entsprechenden Wunsch äußert oder Uneinigkeit der Eltern in Bezug auf eine konkrete, das Kind betreffende Sache (z. B. Wahl der richtigen Schule).
Der teilweise oder vollständige Entzug der elterlichen Sorge. Anhand dieser Auflistung wird bereits deutlich, dass der Sorgerechtsentzung die allerletzte, da auch einschneidendste Maßnahme, des Gerichts ist, um eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Die Auflistung stellt dabei Beispiele für die Möglichkeiten dar, die das Gericht hat. Bei seiner letztendlichen Wahl für eine Maßnahme gilt es jedoch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das Jugendamt will mir mein Kind wegnehmen – Was kann ich tun?. Außerdem hat das Gericht immer die schwächste Maßnahem zu ergreifen, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und diese Maßnahme auch ausreichend ist, um diese Gefährdung abzuwenden. Tiefergehende Eingriffe in das elterliche Sorgerecht können dann eingeleitet werden, wenn sich die Eltern gegen die Durchsetzung gerichtlicher Maßnahmen wehren oder ihre notwendige Mitwirkung nicht statt findet. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern ihre Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung oder einer psychologischen Begutachtung verweigern oder einen behandelnden Arzt etwa nicht von seiner Schweigepflicht entbinden.
Nun war ich so in der Zwickmühle, dass ich den Rat der Psychiater befolgte und mich auf die stabilisierende Wirkung der Medikamente verließ. Leider wurden die Symptome aber mit der Zeit immer schlimmer statt besser. Ich wurde chronisch krank und erwerbsunfähig. Sechs weitere Jahre habe ich gebraucht um der zweiten Ehe zu entrinnen. Mein ehemaliger Partner setzte mich unter Druck, indem er sagte, ich würde das Kind nie bekommen, weil er die Vorgeschichte aus meiner ersten Ehe kenne. Unser gemeinsames Kind war zu diesem Zeitpunkt zehn Jahre alt und hatte mit der Trennung ohnehin schwer zu kämpfen. Ich habe deshalb auf einen Sorgerechtsprozess verzichtet. Mein Kind lebt seitdem beim Vater, wird aber tatkräftig von meinen Eltern und mir unterstützt. Das Umgangsrecht gestaltet sich mittlerweile unkompliziert. Ich glaube, mein Kind hat am meisten gelitten, als es mit vier Jahren erleben musste, dass ich plötzlich acht Wochen in der Klinik war. Es hat schwere Verlustängste entwickelt, obwohl es durch seine Großeltern und den Vater Ersatzbezugspersonen hatte.