Ich gehe nächste Woche auf das RIN-Konzert im ZOOM, Frankfurt. Eigentlich gilt es ja nicht als öffentliche Tanzveranstaltung, sondern eben als Konzert, also müsste man mit 15 rein kommen. Nebenbei bin ich dort sowieso unter anderem mit einer 18-jährigen Person. Komme ich sicher rein, wenn diese Person eine Erziehungsbeauftragung erhält? Alleine aufs Konzert | kinder.de. Topnutzer im Thema Konzert Wie du richtig erkannt hast gibt es keine Gesetzlichen Regelungen was Konzerte betrifft, aber das heißt noch lange nicht, dass du mit 15 alleine reinkommst oder der Veranstalter einen "Mutti" Zettel akzeptiert, vorallem wenn das Konzert in einem Club stattfindet. Deine einzige Möglichkeit das mit sicherheit sagen zu können wäre es den Veranstalter zu fragen. Das geht entweder Telefonisch oder per Mail.
Grundsätzlich tragen Sie hinsichtlich der Aufsichtspflicht und sämtlicher haftungsrechtlicher Regelungen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen. Für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG halten wir entsprechende Vordrucke für Sie bereit.
Die Entscheidung, ob ihre minderjährigen Kinder alleine ein Konzert besuchen dürfen, ist darum in erster Linie die Sache der Eltern. Zumindest weitgehend. Denn auch die Veranstalter und die jeweilige Kommune, in der das Konzert stattfindet, kann bestimmte Auflagen erheben. Beispielsweise dann, wenn es um den Schutz des seelischen, geistigen oder körperlichen Wohls von Kindern und Jugendlichen geht. So kann etwa eine Altersgrenze für das jeweilige Konzert eingeräumt werden. Und diese gilt es, zu beachten. In der Regel ist es so, dass Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren ein Konzert nur in Begleitung Erwachsener besuchen dürfen. Wenn der Erwachsene nicht sorgeberechtigt ist, sollte er eine sogenannte Vollmacht zur Personensorgeberechtigung mitnehmen. Diese muss von einem Elternteil des Kindes unterschrieben sein. Darüber hinaus sollte eine Ausweiskopie des Elternteils mitgenommen werden, der unterschrieben hat. Jugendliche über 14 Jahren sollten beispielsweise einen Schülerausweis mitnehmen, um sich ausweisen zu können.