23. 12. 2009 | Vertragsgestaltung von RA Sylvia Köchling, FA f. Medizinrecht, Münster Der Beitrag behandelt typische Fehler bei der Abfassung von zahnärztlichen Kooperationsverträgen und gibt Tipps, was der Vertrag unbedingt enthalten sollte. Dabei beschränken sich die Ausführungen auf die Gemeinschaftspraxis als praktisch bedeutsamsten Anwendungsbereich der in § 33 Abs. Gewinnverteilung gemeinschaftspraxis zahnarzt. 2 Zahnärzte-ZV genannten Berufsausübungsgemeinschaft. 1. Die Vermögensbeteiligung Zu den wichtigsten Modalitäten zählen die Regeln zum Einstieg und zum Ausscheiden. Nicht nur der Zeitpunkt des Eintritts in die Gemeinschaftspraxis und die Höhe der (Vermögens-)Beteiligung müssen in einem Gemeinschaftspraxisvertrag geregelt sein. Der Vertrag muss auch Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Partners, insbesondere zur Zahlung einer Abfindung, vorsehen. 1 Formen der Vermögensbeteiligung Ein wesentlicher Punkt im Gemeinschaftspraxisvertrag ist die Beteiligung der Partner am Vermögen der Gesellschaft. Dies auch deshalb, weil die an einen Partner im Falle des Ausscheidens zu zahlende Abfindung von seiner Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft abhängig ist.
Das geht jedoch in der Regel zu Lasten der Gemeinschaftsidee. 3. Beteiligung eines Gesellschafters am selbst erwirtschafteten Honorarumsatz Die Gewinnverteilung kann auch in der Form geregelt werden, dass ein Gesellschafter am selbst erwirtschafteten Honorarumsatz beteiligt wird und der Restgewinn dem anderen Gesellschafter zusteht. Gewinnverteilung in der Gemeinschaftspraxis - Blog - Teramed. Dieses Modell wird oft bei Senior-Junior-Gesellschaften verwendet, in denen der Juniorgesellschafter zunächst ohne Kapitalbeteiligung in die Gesellschaft eintritt. Denkbar ist darüber hinaus eine Kombination der einzelnen Gewinnbeteiligungsmodelle. Beispielsweise könnte ein Teil des Gewinns nach den Kapitalanteilen und ein Teil nach den Leistungsanteilen der Gesellschafter verteilt werden. Neben der grundsätzlichen Regelung der Gewinnverteilung sollten für den Fall einer Krise in der Gemeinschaftspraxis klare vertragliche Regelungen im Gemeinschaftspraxisvertrag getroffen werden. Zum einen sollte festgelegt werden, wann festgestellte Verlustanteile von den Gesellschaftern auszugleichen sind, zum anderen aber auch, wann die Gesellschafter berechtigt sind, festgestellte Gewinnanteile aus der Praxis zu entnehmen.
Alle beteiligten Ärzte können so auf die aktuelle Stundenstatistik transparent zugreifen. Auch die Mitarbeiter der Buchhaltung im Steuerbüro erhalten Einsicht in die aktuellen Zeitbuchungen für die korrekte Berechnung der Gewinnverteilung für die BWA. Gewerbliche Infizierung bei ärztlichen Gemeinschaftspraxen | Steuern | Haufe. Seit Einführung eines solchen Zeiterfassungssystem sind Neiddebatten aufgrund der erhöhten Transparenz der ärztlichen Arbeitszeiten deutlich zurückgegangen. Alternativ können die Arbeitszeiten auch mittels der Praxissoftware erfasst werden, hauptsächlich dann, wenn fast ausschließlich vor Ort in der Arztpraxis gearbeitet wird. Die Zeiten für weitere Verwaltungsarbeiten oder Hausbesuche müssen dann getrennt schriftlich dokumentiert und in der Zeitbuchungsstatistik nachgetragen werden.
Denn typischerweise ist ein festes Jahresgehalt eine Entlohnung für Angestellte. Daher sollten die freiberuflichen Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis, wie beispielsweise die Zahnärzte, möglichst ein anderes Gewinnverteilungs- bzw. Gewinnbeteiligungsmodell wählen. Gewinnverteilung in der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis – | Management | DImagazin-aktuell.de. Wenn das Einkommen eines Zahnarztes unmittelbar mit der Arbeitsleistung verknüpft ist, ist der Gesellschafter der Gemeinschaftspraxis dennoch am Gewinn und Verlust der Gesellschaft zu beteiligen. Insoweit ist eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Gewinnverteilungsregelung denkbar. Die gesetzliche Grundregel des § 722 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geht, soweit nichts anderes vereinbart wird, von einer Verteilung nach Köpfen aus. Daher hilft das Gesetz den Zahnärzten bei der Suche nach einer gerechten Gewinnverteilungsregelung nicht weiter, weil es schlicht von gleichen Beiträgen und deshalb auch von gleichen Anteilen am Gewinn und Verlust ausgeht. Folgende Gewinnverteilungsregelungen sind in Gemeinschaftspraxisverträgen häufig zu finden: 1.
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