Zwischen dem Kläger (als Organträger) und der GmbH (als Organgesellschaft) bestand eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft. Der Kläger hatte Anspruch auf Benutzung eines der GmbH gehörenden PKW auch für private Zwecke. Die GmbH nutzte im Wohnhaus des Klägers in A einen Kellerraum aufgrund vertraglicher Gestattung zur Unterbringung eines Serverschrankes. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Neuregelung bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Steuerbüro Michael Müller. Im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung bei der GmbH vertrat das Finanzamt (FA) die Auffassung, bei dem beruflich genutzten Kellerraum handele es sich um ein häusliches Arbeitszimmer des Klägers, sodass nicht wie vom Kläger angenommen Dienstreisen zwischen A und B, sondern vielmehr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegeben seien. Das FA erfasste dementsprechend beim Kläger einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Ferner unterwarf das FA was streitig war die Fahrten des Klägers zwischen seinem Wohnsitz in A und der GmbH-Niederlassung in B als unentgeltliche Wertabgabe gemäß § 3 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Das Finanzgericht wies die Klage ab.
Die insgesamt im Kalenderjahr anzusetzende Entfernungspauschale beträgt 4. 538 EUR (4. 455 EUR + 83 EUR), da die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (210 EUR) diese nicht übersteigen. Höchstbetrag von 4. Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb - Betriebsausgabe.de (2022). 500 EUR: Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4. 500 EUR im Kalenderjahr begrenzt. Die Beschränkung auf 4. 500 EUR gilt insbesondere, wenn der Weg zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte mit einem Motorrad, Motorroller, Moped, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird, bei Benutzung eines Pkw durch eine Fahrgemeinschaft für die Fahrten, bei denen der Teilnehmer seinen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen nicht einsetzt, wenn der Weg zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird, soweit im Kalenderjahr insgesamt keine höheren Aufwendungen glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden. Bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens greift die Begrenzung auf 4.
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Andere Methode anwenden Doch da geht noch ein wenig mehr. Dazu lässt sich die 0, 03-Prozent-Regel ändern. Sie gilt als geldwerter Vorteil bei der Nutzung eines betrieblichen Kfz zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Monatlich müssen daher 0, 03 Prozent des Fahrzeuglistenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb zusätzlich angerechnet werden. "Bei weniger als 180 Fahrten pro Jahr oder monatlich unter 15 Fahrten kann sich der Wechsel von der 0, 03-Prozent-Methode zur 0, 002-Prozent-Methode lohnen", sagt Lüschen. Bei dem Wagen zum Listenpreis von 42. 000 Euro sind für die einfache Fahrt zwischen Wohnort zur Arbeit zu rechnen: 0, 002 Prozent vom Bruttolistenpreis (= 0, 84 Euro) mal 40 Kilometer – das ergibt 33, 60 Euro pro Fahrt. Davon abgezogen wird die Entfernungspauschale von 12 Euro (0, 30 Euro mal 40 Kilometer), dann bleiben 21, 60 Euro. Dazu berechtigt sind Dienstwagennutzer, die auf Einzelaufzeichnung umsteigen, aber nur Arbeitnehmer sowie angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.