000 10. 5. 101-5. 500 567 650 762 844 160 2. 100 Bei Einkommen über 5. 501 Euro netto wird einzelfallabhängig ermittelt Um die tatsächliche Zahlung des Unterhalts zu ermitteln, muss der Tabellenbetrag um den Betrag des Kindergeldes bereinigt werden. Die Zahlbeträge für 2019 finden Sie in der untenstehenden Tabelle: Düsseldorfer Tabelle 2019 (ab 01. 07. 2019) mit Zahlbeträgen [Gültigkeit vom 01. 2019] NETTOEINKOMMEN DES UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN € UND ZAHLBETRAG NACH ANZAHL KINDER GESTAFFELT ALTERSSTUFEN IN JAHRENBETRÄGE IN € (§ 1612A ABS. 1 BGB) PROZENT BEDARFS- KONTROLL- BETRAG IN € 0-5 6-11 12-17 ab 18 1. 900 Euro 354 406 476 527 100 880/1. 080 1. und 2. Kind 252 304 374 323 3. Kind 249 301 371 317 ab dem 4. Kind 236, 50 288, 50 358, 50 292 2. 300 1. Kind 270 325 398 350 3. Kind 267 322 395 344 ab dem 4. Kind 254, 50 309, 50 382, 50 319 3. 400 1. Kind 288 345 422 376 3. Kind 285 342 419 370 ab dem 4. Kind 272, 50 329, 50 406, 50 345 4. 500 1. Kind 306 365 446 403 3. Sie ist da! Die neue Pfändungstabelle ab 01.07.2021! | Schuldnerberatung Kanzlei Grundmann. Kind 303 362 443 397 ab dem 4.
8. Februar 2019 in Familienrecht Zum 1. Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld auf 204, 00 Euro für ein erstes Kind. Unterhaltsvorschuss ab 01. Juli 2019 |. Dadurch ändert sich - sinkt sogar immer um 10, 00 Euro - der Unterhaltsvorschuss auf folgende Beträge: für Kinder bis 6 Jahre = 150, 00 € in der ersten Altersstufe 354, 00 Euro ab dem 1. Januar 2019 abzüglich 204, 00 Euro Kindergeld; für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren = 202, 00 € in der zweiten Altersstufe 406, 00 Euro ab dem 1. Januar 2019 abzüglich 204, 00 Euro Kindergeld; für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren = 272, 00 € in der dritten Altersstufe 476, 00 Euro ab dem 1. Januar 2019 abzüglich 204, 00 Euro Kindergeld.
Diese Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Sie werden wie in der Vergangenheit in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um jeweils 5 Prozent und in der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um jeweils 8 Prozent des Mindestunterhalts angehoben. Kindergeld wird angerechnet Demgegenüber bleibt die Düsseldorfer Tabelle hinsichtlich des Bedarfs volljähriger Kinder 2019 unverändert. So soll eine überproportionale Erhöhung des Bedarfs des volljährigen Kindes, das noch im Haushalt eines Elternteils lebt, im Verhältnis zum Bedarf eines allein lebenden Erwachsenen vermieden werden. Die nächste Änderung der Tabelle werde voraussichtlich zum 01. 01. Unterhaltstabelle juli 2019 professional. 2020 erfolgen. Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Dieses wird bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und beim volljährigen Nachwuchs in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Das Kindergeld beträgt ab 1. Juli 2019 für das erste und zweite Kind 204 Euro, für ein drittes Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro.