Die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg hat einen zahnärztlichen Kinderpass entwickelt, weil weder der Mutterpass noch das ärztliche Kinderuntersuchungsheft die Zahngesundheit des Kleinkindes in ausreichendem Maße berücksichtigt. Das gelbe ärztliche Kinderuntersuchungsheft enthält seit 2016 vom 6. bis zum 64. Lebensmonat insgesamt sechs Überweisungen von der Kinderärztin oder vom Kinderarzt bzw. Hausärztin bzw. Hausarzt zur Zahnärztin bzw. Zahnarzt mit Dokumentation zahnärztlicher Untersuchungen durch Ankreuzfelder. Es fehlen Informationen über Kariesvermeidung und Verhaltensregelung zur kindlichen Zahnpflege, Lutschgewohnheiten, Ernährung, Zahndurchbruch und Hinweise für Schwangere, wie sie der Zahnärztliche Kinderpass enthält. Der zahnärztliche Kinderpass sieht vor: drei Früherkennungsuntersuchungen des Kleinkindes: FU 1 a (6. - 9. Lebensmonat) FU 1 b (10. - 20. Lebensmonat) und FU 1 c (21. Zahnärztlicher Bedarf Baden-Württemberg im Branchenbuch branchen-info.net. - 33. Lebensmonat), alle 3 FU mit zahnärztlicher Dokumentationsmöglichkeit; diese passen gut zu den ärztlichen Untersuchungen U5 (6.
- 7. Lebensmonat), U6 (10. - 12. Lebensmonat) und U7 (21. - 24. Lebensmonat) im Anschluss an die drei FU regelmäßige, halbjährliche zahnärztliche Untersuchungen mit Dokumentationsmöglichkeit bis einschließlich des zehnten Lebensjahrs Der Kinderpass kann sowohl in den Mutterpass als auch in das gelbe ärztliche Kinderuntersuchungsheft eingelegt werden. Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Maskenpflicht. Im "Praktischen Ratgeber für die zahnärztliche Praxis – Frühkindliche Karies vermeiden", herausgegeben von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) heißt es auf Seite 49 u. a. : "Die Verteilung der zahnärztlichen Kinderpässe ist eine wichtige Aufgabe des Berufsstandes zum Ausbau der Prävention über alle Altersgruppen hinweg und gleichzeitig eine Reaktion auf die Herausforderungen durch die frühkindliche Karies. " Wer den Kinderpass den betreffenden Patientinnen und Patienten bzw. Eltern von Kleinkindern in seiner Praxis anbieten möchte, kann ihn über den Formularservice der Bezirksdirektionen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bestellen: KZV BD Stuttgart, Tel.