""Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert! " John "Hannibal" Smith" -- Editiert Felicia Absahn am 04. 2014 10:28 # 7 Antwort vom 4. ᐅ Schmutzwasserschacht auf dem Grundstück. 2014 | 12:08 Hm, also uns war beim Kauf des Hauses nicht bekannt, dass das Abwasserrohr durch das neu entstandene Grundstück führt, und nein, unser Nachbar wusste es auch nicht,. Er ist nicht der Eigentümer gewesen. Wir haben beide zur eichen Zeit gekauft. Es gäbe noch eine Anschlussmöglichkeit an den Kanal, der direkt vor unserem Haus liegt, nur durch die Hanglage und dem damit verbundenem Gefälle wäre diese Möglichkeit sehr sehr kostenintensiv, da wir ein Hebewerk bräuchten... Dass unser Nachbar jetzt mutwillig Verstopfungen herbeiführen würde, kann ich mir nicht habe auch keine Lust auf Streit, ich bin eher ein Mensch der dann auch mal zurü ärgert die Situation nur kauft man ein Haus und denkt es ist erschlossen, hat so schon genügend Arbeit, und dann kommt versteckter Mangel ist das meinem Empfinden nach auf jeden Euch für die Zeit! # 8 Antwort vom 4.
Frage vom 17. 11. 2010 | 16:38 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich) Öffentlicher Abwasserkanal auf Privatgrundstück Hallo, bei uns in der Gegend wurde vor einiger Zeit ein öffentlicher Abwasserkanal verlegt. Nicht wie üblich in der Straße, sondern quer durch die Gärten. Das ist, soweit ich das sehe, schon merkwürdig genug. Es handelt sich um einen reinen Abwasserkanal, nicht für Regenwasser. Einige Anwohner haben bereits an den Kanal angeschlossen. Nun ergibt sich das Problem, dass der Kanal bei Regen überläuft. Aus den Schächten quillt das Wasser und überflutet die Grundstücke. Öffentlicher Abwasserkanal auf Privatgrundstück Baurecht. Nicht sehr appetitlich. Das Problem wird vermutlich größer werden, wenn erstmal alle Grundstücke angeschlossen sind. Die Gemeinde möchte das Problem dadurch lösen, dass die Schächte durch zusätzliche Betonringe höher gelegt werden, dann also zum Beispiel einen Meter aus dem Boden herausragen. Abgesehen davon, dass das nicht sehr schön aussieht, ergibt sich dann ja durch einen um einen bis zu einem Meter höheren Wasserstand auch das Problem des Rückstaus.
Denn die Abwässer des Wohnhauses wurden vor dem Anschluss an die Kanalisation durch eine Sickergrube entsorgt. Beachten Sie, dass der Streitfall noch einen Veranlagungszeitraum betraf, in dem das Wohngebäude des Landwirts zum Betriebsvermögen gehörte. Seit 1999 ist das in der Regel nicht mehr der Fall (Ausnahme: Baudenkmäler). Abwasserbaubeitrag für landwirtschaftlich genutztes Grundstück muss aktiviert werden | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Da die Erschließung im Streitfall aber ausdrücklich die gesamte Grundstücksfläche betraf und der Beitrag danach bemessen wurde, konnte anschließend auch der bislang landwirtschaftlich genutzte Grundstücksteil an die Kanalisation angeschlossen werden. Dazu kommt es natürlich erst, wenn die betreffende Fläche auch bebaut wird. Aber die Voraussetzungen für eine Bebauung sind durch den Abwasseranschluss insoweit nun geschaffen worden. Es handelt sich demzufolge um eine Ersterschließung, so dass die Erschließungskosten aktiviert werden mussten. Offen blieb im Besprechungsfall, wie die Erschließungskosten zu behandeln sind, die auf mit Wirtschaftsgebäuden bebaute Flächen entfallen.
Außerdem war bei uns die Grundstücke immer getrennt, es ist also fraglich, warum das überhaupt so liegt. Trotzdem ist vielleicht mit der Argumentationsrichtung etwas anzufangen. # 3 Antwort vom 3. 2014 | 23:22 Vielen Dank für die Mühe!!! Also ich habe versucht mich ein bisschen in das Thema einzulesen... anscheinend gab es wohl mal ein Urteil vom BGH, Urteil vom 31. 1. 2003 Az:VZR 143/02, welches im Gegensatz zum Paragraph 1004 BGB steht. Dieses Urteil regelt einen ging um die gleiche Urteil:".. Grundstückseigentümer(in diesem Fall unser Nachbar) hat keinen Beseittigungsanspruch im Hinblick auf eine sein Grundstück durchquerende private Abwasserleitung, über die das Abwasser des Nachbargrundstücks der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird. Begründung:Da die Abwasserleitung vor Jahrzehnten durch das Grundstück des Klägers(in diesem Fall unser Nachbar)verlegt wurde und alle heutigen Grundstücke aus einem Gesamtgrundstück hervorgegangen sind. Dies würde in unserem Fall doch zutreffen?
Der zuständige Verband sagt jedoch, dass der Nachbar an unserem Schacht sein Abwasser anschließen darf, da er das Leitungsrecht hat. Ebenfalls sagen sie, dass kein zweiter Anschluss am öffentlichen Weg für den Nachbarn gemacht wird. Meine Fragen: - Wie kann man den Verband dazu bringen, für den Nachbarn einen separaten Anschluss für das Abwasser zu erstellen? Ist das überhaupt möglich? - Kann man dafür erfolgreich klagen, dass der Nachbar auf seinem Grundstück einen separaten Abwasserschacht bekommt und seiner Leitungen an unserem Abwasserschacht nur vorbei führen? Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 28. 04. 2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte: Sie können leider nicht auf einen Anschluß für den Nachbarn klagen, da das Sache des Nachbarn ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Carsten Neumann, Rechtsanwalt Rechtsanwalt C. Norbert Neumann Ergänzung vom Anwalt 20. 2013 | 13:56 Es muss unter der Antwort zu Ziffer 4 richtig heißen: § 7 e Abs. 5 NRG - BaWü ANTWORT VON (606) Taunustor 1 60310 Frankfurt am Main Tel: 0695050604431 Tel: 035184221127 E-Mail: RECHTSGEBIETE Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Baurecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Nachbarschaftsrecht So funktioniert es Häufige Fragen und Antworten Preise und Gebühren Allgemeine Geschäftsbedingungen Informationen zur Flatrate Durchschnittliche Anwaltsbewertungen: 4, 7 von 5 Sternen Aktuelle Bewertungen Vielen Dank für die Info. Dass hier die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist, liegt natürlich an den Umständen des Falls.... FRAGESTELLER Vielen Dank für die hilfreiche und verständnisvolle Antwort....
Wie alt ist Dein Haus, bzw. was war da vorher? Machen, was Du willst, kannst Du sicherlich nicht - da würde ich mich erkundigen. Man muss mit Kontakt zum Erdreich rechnen. Naja, solange Du ausschließlich mit klarem Wasser hantierst, wird niemand was sagen können... Speicher (mit Erdwärme) und ne Mini-WP dran... Split-Klima umbasteln... Regenwasser... (? ) Blöd nur, wenn es direkt in der Einfahrt ist - um Aufbuddeln für Röhrchen etc. kommt man nicht rum. Und wie so ein einst ordentliches Pflaster nach Flickereien und einiger Zeit aussieht:-/ Gruß Phil 08. 2018 11:00:23 2689991 @Phil: Man muss nicht aufbuddeln um jeden Preis. Man kann auch mit einer Bodendurchschlagsrakete (mit Druckluft) 10 - 15 m weit ein 100 mm Leerrohr einziehen, in dem dann die entspr. Leitungen eingezogen werden. 08. 2018 12:25:35 2690029 Hui, als Hobby-Handwerker, der alle Kosten scheut, schon etwas hart;-) Alternativ könnte man gucken, ob man noch die alte Verrohrung benutzbar macht - so sie denn tatsächlich noch den Weg ins Haus findet.