Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13. 02. Stundenberechnung bei krankheit im schichtdienst in de. 2002 - 5 AZR 470/00) Ausnahme: In NRW und Rhein-aufwärts galt in der verfassten ev. Kirche und ihrer Diakonie bis Mitte 2017 eine abstruse Sonderregel. Diese wurde dann für Arbeitsunfähigkeit aufgehoben und für den Zeitfaktor beim Urlaub - arg unbestimmt - fortgeführt: BAT-KF § 6 Regelmässige Arbeitszeit (3) [ …] Für Fehltage (z. B. unverschuldete Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsbefreiung nach § 28 oder anderen entsprechenden Regelungen) wird die dienstplanmäßige Arbeitszeit, in Ermangelung derselben die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit der Mitarbeitenden pro Fehltag angerechnet. Für Urlaubstage wird die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit der Mitarbeitenden angerechnet. Es liegt jetzt bei den Vorgesetzten, die "durchschnittliche tägliche Arbeitszeit" zu ermitteln und im Zweifelsfall nachzuweisen.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird auf fünf Tage verteilt. Leider finde ich aber darunter keine Definition, ob wir nach Arbeitstage oder nach Werktage angestellt sind, wobei sie sich ja im Krankheitsfall auf Arbeitstage beziehen. Zumal man ja in einer Klinik auch samstags und sonntags arbeitet, so wie es der Dienstplan vorsieht. Irreführend ist es auch dadurch noch, dass man sich im § Erholungsurlaub auf Arbeitstage bezieht. Wörtlich steht: "Der AN, dessen durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt ist hat in jedem Kalenderjahr.... " Die nächste Frage, die für mich noch wichtig ist: Wie ist das mit Bereitschaftsdienst? Bereitschaftsdienst gilt ja als Arbeitszeit. Da wir in unsere Abteilung über Nacht sowie an Wochenendtagen 10 h Bereitschaftsdienst ableisten, würden wir ja 20 h am Wochenende bei Krankheit verlieren. BR-Forum: Krank,Gutschrift geleisteter Stunden? | W.A.F.. Diese aber könnten wir nicht so einfach wieder nacharbeiten. Soweit mir ja bekannt ist, darf man durch Krankheit keinen Nachteil bzw. Vorteil haben.
Es bedarf dazu zudem keiner speziellen vertraglichen Absprache. Daher gilt: Auch wenn Sie bei Teilzeit krank werden: Eine Bezahlung steht Ihnen vom Arbeitgeber sechs Wochen lang trotzdem zu. Geht Ihre Krankheit über diesen Zeitraum hinaus, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld – auch bei Teilzeit. Dieses besteht in etwa aus 70 Prozent Ihres Bruttogehalts. Damit gehen jedoch gewisse Voraussetzungen einher. Werden diese nicht beachtet, können Ihnen bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit verweigert werden. Wie diese aussehen, klären wir im nächsten Abschnitt. Stundenberechnung bei krankheit im schichtdienst in english. Teilzeit: Wann das Krankengeld möglicherweise verweigert werden kann Zwar besteht der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit, allerdings müssen sich Teilzeitbeschäftigte daher ebenfalls an die damit verbundenen Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten. An dieser Stelle sind vor allem die Anzeige- und Nachweispflichten aus § 5 EntgFG zu nennen: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Das einzige was am WE, Feiertag, ND nicht anfällt sind die Zuschläge - denn diese werden nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit gezahlt.
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Damitolu *a) Bei kurzweilger Krankheit ohne AU (bis 4 Tage) wird gerechnet wie die Arbeitszeit im Dienstplan geplant war. b) Bei krankschreibung mit AU wird die Arbeitsvertragliche tägliche Arbeitszeit für die Berechnung herangezogen. * Das ist nicht korrekt. Im laufenden Dienstplan ist, auch beie einer längeren AU als 4 Tage, das gutzuschreiben, was geplant war. Fragt doch die neue Personalleitung mal, was die Rechtsgrundlage ihres Handelns ist. Krank im Zeitkonto Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13. 02. Stundenberechnung bei krankheit im schichtdienst full. 2002 - 5 AZR 470/00) Freizeitausgleich im Krankheitsfall Amtlicher Leitsatz: Der in § 17 Abs. 5 BAT vorgesehene Überstundenausgleich durch bezahlte Arbeitsbefreiung ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich.
Inhalt In vielen Betrieben sind Teilzeitangestellte bei der Zeiterfassung benachteiligt. Wenn sie krank sind, bekommen sie weniger Stunden gutgeschrieben als sie gearbeitet hätten. Für Arbeitsrechtsexperten ein Gesetzesverstoss. «Espresso» erklärt, wie sich betroffene Angestellte wehren können. In wenigen Wochen hat Lukas Weber aus Bern den letzten Arbeitstag. Wenn es nach seinem Chef gehen soll, dann dürften aber diese Wochen noch einmal richtig anstrengend werden. Lukas Weber hat nämlich Minusstunden auf seiner Zeitabrechnung. Krank ist wie gearbeitet - Schichtplan-Fibel für Betroffene. Fast eine Woche. Der Angestellte soll die Minusstunden nacharbeiten «Entstanden sind diese Minusstunden, weil ich 60 Prozent arbeite und man mir als ich krank war, weniger Stunden gutgeschrieben hat als ich an jenen Tagen gearbeitet hätte», schreibt er dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Lukas Weber arbeitet vier volle Tage pro Woche. Bei Krankheit seien ihm aber pro Tag nur rund sechs Stunden gutgeschrieben worden. «Muss ich diese Stunden nun tatsächlich nacharbeiten?