: 0431 12218-0 Fax: 0431 12218-11 E-Mail: info[at] Weitere Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Familien Beratungszentrum der Brücke Rendsburg-Eckernförde e. Ahlmannstr. Schulpsychologischer dienst rendsburg. 2 a 24768 Rendsburg Tel. : 04331 13 23-62 Fax: 04331 13 23-65 Frühe Hilfen, Brücke: +49 4331 132340 +49 4351 896167 Sozialpsychiatrischer Dienst Sozialpsychiatrischer Dienst im Kreis Rendsburg-Eckernförde Berliner Straße 4 24768 Rendsburg Tel. : +49 4331 202-243 außerhalb der Geschäftszeiten: +49 431 19222 oder 112 (Rettungsleitstelle) weitere Informationen Psychosozialer Kreisdienst +49 4331 132323 Kinder- und Jugendtelefon +49 800 1110333 (kostenlos) Elterntelefon +49 800 1110550 (kostenlos) Müttertelefon +49 800 3332111 (kostenlos) Meistgeklickt Unser Service Zuständigkeitsfinder Behördennummer 115 Anregungen/Beschwerden Mängelmeldung
Schulpflicht/Schulverweigerung Schulpflichtig sind in Schleswig-Holstein alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Beschreibung Die Schulpflicht gliedert sich in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt. Schulpsychologischer dienst rendsburg in germany. Aufgrund des Schulverhältnisses sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, vorgesehene Prüfungen abzulegen und andere für verbindlich erklärte Schulveranstaltungen zu besuchen, die Eltern verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Schüler/innen am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen und die Ausbildenden, Arbeitgeber und Dienstherren verpflichtet, Berufsschulpflichtige zur Erfüllung der Berufsschulpflicht anzuhalten. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Schulverweigerung - oder auch Schulabsentismus sowie umgangssprachlich "Schwänzen" - umfasst alle Formen des unerlaubten Fernbleibens von der Schule.
Der Schulpsychologische Dienst hilft bei Schulschwierigkeiten und unterstützt die Schulen und Schulaufsichtsbehörden in psychologischen Fragen. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dabei auf drei Ebenen tätig: auf der schulischen Ebene für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler auf der familiären Ebene für Erziehungsberechtigte auf der schulaufsichtlichen Ebene für das Bildungsministerium und die Schulämter Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein sowie auf der Website des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Schulpsychologie