5. 2021, X R 33/19 und X R 20/21). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass dies nicht für künftige Rentnerjahrgänge gilt. Beiträge ins berufsständische Versorgungswerk als Angestellter - Steuerlich absetzbar? - Steuern, Recht und Unternehmensgründung - Wertpapier Forum. Hier könnte eine Doppelbesteuerung drohen. Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin angekündigt, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorzuziehen (Stand: 3. 6. 2021, Quelle: BMF online). Von daher ist es denkbar, dass sich die obigen Beträge in Kürze noch etwas ändern werden, das heißt, dass der prozentual begrenze Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen erhöht wird. Die weitere Entwicklung muss hier sorgfältig beobachtet werden.
Die Beiträge wurden ihm im Januar des Streitjahrs 2013 zurückgezahlt und zugleich dem FA die Auszahlung einer Leibrente mitgeteilt. Das FA folgt der Fristenregelung des BMF Das FA unterwarf die Beitragserstattung als Leibrente zu 66% der Besteuerung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). Dem widersprach das FG und gab der Klage statt. Die Erstattung der Pflichtbeiträge sei nach § 3 Nr. c EStG steuerfrei. Für die einschränkende Fristenregelung in dem vom FA herangezogenen BMF-Schreiben v. 19. 2013 (BStBl I 2013, 1087) fehle es an einer gesetzlichen Grundlage. Nach dem BMF-Schreiben (Rz 205) soll eine steuerfreie Beitragserstattung nur möglich sein, wenn nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Monate vergangen sind. Entscheidung: Die Wartefrist gilt für Erstattungen an gesetzlich Rentenversicherte Gemäß § 3 Nr. b EStG sind (u. a. ) Beitragserstattungen an gesetzlich Rentenversicherte nach § 210 SGB VI steuerfrei. Berufsständische Versorgung / Lohnsteuer | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Darunter fallen (u. ) Beiträge an Versicherte, die nicht mehr versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben (§ 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
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Beiträge zu Versorgungseinrichtungen steuerlich absetzen A Geschrieben von Anja Smith Gestern aktualisiert Wer durch seinen Tätigkeit Mitglied in einer Berufskammer ist, ist zur Aufnahme in das jeweilige Versorgungswerk verpflichtet und darüber pflichtversichert. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. So trägst du deine Beiträge in der Taxfix-App ein Wenn deine Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung auf deiner Lohnsteuerbescheinigung notiert sind, erfasst du sie in der Kategorie " Einkommen " bei Angabe der Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung. Stehen deine Beiträge nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, trägst du sie in der Kategorie " Finanzen " als Beiträge zur "Gesetzlichen Rente (außerhalb Lohnsteuerbescheinigung)" ein. Falls dein Arbeitgeber seinen Anteil an dich auszahlt und du dann den Gesamtbeitrag an die berufsständische Versorgungseinrichtung überweist, ist in "Finanzen" ausschließlich dein Beitragsanteil anzugeben und nicht der gesamte Überweisungsbetrag.