Um die Frage nach einem Wechsel präzise beantworten zu können, müssen vier unterschiedliche Voraussetzungen betrachtet werden. Wechselt man nach dem Studium in ein festes Angestelltenverhältnis, so ist man dazu verpflichtet einer Gesetzlichen Krankenkasse beizutreten. Ein Wechsel ist nicht nur möglich, sondern notwendig. Entscheidet man sich nach dem Studium dazu einer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit nachzugehen, so würde man in der Privaten Krankenversicherung bleiben. In diesem Fall stehen sehr viele unterschiedliche Tarife zur Auswahl, so dass auch ein günstiger Versicherungsschutz ausgewählt werden könnte. Ist man nach Exmatrikulation noch in der Bewerbungsphase bzw. auf Arbeitssuche, so besteht bei vielen Studenten der Anspruch auf ALG2. Kann ich als privatversicherter Student später zurück in die gesetzliche Kasse? - Studenten-PKV.de. In diesem Falle würde die Arbeitsagentur den Mitgliedsbeitrag zur PKV in voller Höhe bezuschussen (auf ca. 300 € Monatsbeitrag maximiert). Wenn man jedoch nach dem Studium arbeitsuchend ist und zudem Arbeitslosengeld (ALG1) bezieht, wird man automatisch bei der Gesetzlichen Krankenkasse angemeldet.
Nach meinem Studium hab ich ein bezahltes Praktikum absolviert (4 Monate), weshalb ich in gesetzliche Krankenkasse wechselen musst. Direkt im Anschluss an das Praktikum habe ich eine neue Stelle bekommen, bei der ich "zu viel" für gesetzliche Krankenkasse verdiene. Die gesetzliche Krankenkasse hat mich zuerst darauf hingewiesen, dass ich mich freiwillig weiter bei ihnen versichern kann, was ich auch tun wollte. Häufige Fragen zur Krankenversicherung im Studium - Studenten-PKV.de. Nach drei Monaten ist der gesetzlichen Krankenkasse allerdings eingefallen, dass ich die Vorversicherungszeit nicht erfülle und ich mich (rückwirkend) privat versichern müsst. Meine Frag dazu: Muss ich mich jetzt tatsächlich privat versichern? Wähernd dem Studium war ich zwar privat versichert (bei meinem Vater mit versichert), waraber danach ja in einer gesetzlichen Krankenkass... Schon mal Danke für Eure Antworten =) Renate 📅 07. 2012 19:23:36 Re: Frage zur Krankenversicherung nach dem Studium Das erzählen die zwar gerne, aber das stimmt nicht. Du brauchst keine Vorversicherungszeit für die gesetzliche Krankenversicherung.
Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Sachbearbeiter der Krankenversicherung, bei der Sie während des Studiums versichert sind, rechtzeitig, bevor das Studium beendet ist. Versuchen Sie, die studentische Krankenversicherung oder die Familienversicherung immer bis zum Ende des laufenden Semesters zu nutzen. Klären Sie ab, zu welchem Tarif diese Krankenversicherung bereit ist, Sie für die darauf folgende Zeit zu versichern, bis es zu Arbeitsaufnahme kommt. Viele Krankenkassen bieten in dem Fall Sondertarife an, die kaum teurer sind als die Tarife, die im Rahmen der studentischen Krankenversicherung gelten. Kurz bevor das Studium beendet ist, müssen Sie also selbst aktiv werden, um die genannten Möglichkeiten auszuloten und wenn möglich zu nutzen. Frage zur Krankenversicherung nach dem Studium - Forum. Lassen Sie das nicht einfach auf sich zukommen, handeln Sie. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
Tipp1 - Nicht vorzeitig exmatrikulieren! Grundsätzlich gilt: Der Studierenden-Status sollte so lange wie möglich aufrecht erhalten werden, denn nicht nur bei der Krankenversicherung kann viel Geld gespart werden. In der Regel erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfung erbracht worden ist. Bis zum Ende des Semesters kann das Semesterticket weiter genutzt werden und der bisherige Krankenversicherungsschutz bleibt sogar bis einem Monat nach Semesterende bestehen. Auch BAföG und Kindergeld werden weiter gezahlt. Einzige Ausnahme ist die Anstellung als Werkstudent: Der Vertrag bleibt nur bis zum Ende des Monats bestehen, in dem das Gesamtergebnis des Studiums per Post zugestellt wurde. Tipp2 - Prüfungszeitpunkt planen Zeitmanagement im Studium (c) Getty Images / William_Potter Für Studierende, die in der Übergangszeit reisen oder gering vergütete Praktika absolvieren wollen, ist es möglicherweise sinnvoll die letzte Prüfung erst zu Beginn des neuen Semesters abzulegen.
Der monatliche Verdienst eines privat krankenersicherten Studenten richtet sich nach der Regelung, dass nicht mehr als 20 Stunden pro Woche oder 26 Wochen im Jahr an Arbeitszeit neben dem Studium aufgewendet werden dürfen. Dabei ist das eigentliche Gehalt... mehr