Jeder von Ihnen hat sicherlich schon einmal eine eigene Wohnung bezogen. Die Vorfreude, gerade beim Bezug der ersten eigenen Mietwohnung, ist enorm groß. Doch häufig wird von Mietern ein ganz entscheidender Punkt unterschätzt: Die Wohnungskaution bzw. Mietkaution. Mietkaution finanzieren: 8 Möglichkeiten für Mieter im Check. Vermieter können vom künftiger Mieter eine Kaution bis zu einer Höhe der dreifachen monatlichen Kaltmiete als Mietkaution verlangen. Kostet eine Wohnung beispielsweise monatlich 500 Euro Kaltmiete, so kann der Vermieter eine Mietkaution in Höhe von 1500 Euro verlangen. Eine Menge Geld, die nicht jeder so ohne weiteres aufbringen kann. Gerade junge Leute die sich noch in der Ausbildung befinden und die erste eigene Wohnung beziehen möchten, stehen hier oftmals vor einer finanziellen Herausforderung. Wann ist die Mietkaution fällig? Bei einer Barkaution kann der Mieter die Kaution in drei Monatsraten zahlen, wobei die erste Rate mit Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Die beiden verbleibenden Raten müssen jeweils zum zweiten und dritten Mietmonat mit der Miete beglichen werden.
Zunächst einmal können wir darauf keine allgemeine Antwort geben, denn wie lange die Auszahlung dauert, ist abhängig von der benötigten Bearbeitungszeit Deines Antrages. Sollte es zu einer Sofortzusage kommen, wäre der Kredit innerhalb von 24 Stunden Auszahlungsbereit. Als Voraussetzung sei hierbei angemerkt, dass der Kreditvertrag schnellstmöglich unterzeichnet und übermittelt wurde. Wir klären mit Dir alle Fragen und bieten Dir Lösungen in herausfordernden Situationen. Auch nach der Auszahlung stehen wir Dir bei Deiner Finanzplanung zur Seite. Du erreichst uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter Telefon 0211 737 100 020.
Wohlgemerkt – mit der Zahlung des Beitrags ist keinerlei Sparvorgang verbunden. Vielmehr muss er den Beitrag so lange entrichten, wie der Mietvertrag läuft und er nicht anderweitig für die Kaution gesorgt hat. Der Versicherer haftet auch nicht mit der Kaution für eventuelle Schäden in der Wohnung. Fordert der Vermieter beim Auszug des Mieters Teile der Kaution für Mietrückstände, Schäden oder nicht vertragsmäßig durchgeführte Schönheitsreparaturen, wird der Versicherer sie zwar zuerst auslegen, dann aber von seinem Kunden zurückfordern. In guten Verträgen gibt es eine "Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern". Das bedeutet, Sie können sich zu der Forderung äußern und eine Zahlung des Versicherers, die Sie für unberechtigt halten, verhindern. Das ist wichtig, denn der Versicherer wird ansonsten das Geld von Ihnen zurückfordern, egal welche Argumente sie dem Vermieter gegenüber haben. Gegenrechnung mit Kautionskredit Die 100 Euro im Jahr oder gut 8 Euro im Monat für die Mietkautionsversicherung sind, wie oben erläutert, also endgültig weg.