Frage vom 29. 12. 2017 | 13:08 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Partner zieht mietfrei in Haus ein Hallo, Mein Partner und ich möchten zusammenziehen. Derzeit wohne ich in einer Wohnung im Haus meiner Eltern. Miete bezahle ich dafür keine, da ich noch in der Auabildung bin. Mietverträge oder ähbliches gibt es auch keine. Mein Partner möchte nun bei mir einziehen, miete würde er auch keine zahlen müssen. Lediglich die Nebenkosten würden wir uns teilen. In der Wohnung gibt es aber auch keinen sepaeraten Strom oder Wasserzähler. Mit meinen Eltern wäre das alles geregelt. Partner zieht mietfrei in Haus ein WEG, Wohnungseigentum, Immobilien. Mich beschäftigt nun nur die rechtliche Seite. Brauchen wir einen Mietvertrag, wenn keine Miete anfällt? Muss das alles bei der Einkommenssteuer angegeben werden? Auf was sollte man noch achten? Vielen Dank und beste Grüße! # 1 Antwort vom 29. 2017 | 15:05 Von Status: Lehrling (1531 Beiträge, 892x hilfreich) Wenn überhaupt dann musst Du mit deinem Freund einen solchen abschließen. Wie der allerdings aussehen sollte, wenn ja nichts gezahlt wird, und welche Kündigungsmöglichkeiten eingeräumt werden...... (Mietschulden fallen ja weg............ "lol") Im Ernst, man kann natürlich alles schriftlich regeln bis zum.......... - ob das der richtige Start für ein Zusammenleben ist lasse ich aber einmal offen.
Ohne Miet kein Mietvertrag. Hier wäre ein Leih- oder Überlassungsvertrag das richtige. Den sollte idealerweise ein Anwalt erstellen, damit auch imFalle einer Trennung das ganze einigermaßen geregelt ist. Signatur: Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB # 4 Antwort vom 30. 2017 | 02:06 Von Status: Unbeschreiblich (42464 Beiträge, 15180x hilfreich) Also rauswerfen geht nicht mehr einfach. Ohne Mietzahlung liegt kein Mietvertrag, sondern nur ein Leihvertrag vor. Bei einem Leihvertrag geht ein Rauswurf ziemlich einfach, denn da ist nicht einmal eine Kündigungsfrist einzuhalten. # 5 Antwort vom 30. 2017 | 10:26 Auch wenn der Freund, um den es hier geht, keine Wohnung "Leiht", sondern nur in eine Wohnung "zuzieht"? Was wäre denn hier Gegenstand der "Leihe"? Beim Freund ins Eigentumshaus einziehen? (Steuern, Mietvertrag, Wohnrecht). Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt. # 7 Antwort vom 30. 2017 | 17:32 Von Status: Master (4553 Beiträge, 1190x hilfreich) Ja, auch dann. Leihe ist kostenlose Gebrauchsüberlassung, Miete eine solche gegen Entgelt.
Muss das alles bei der Einkommenssteuer angegeben werden? Wer soll denn was bei der Steuer angeben? Der der nichts erhält eine zusätzliche NULL als Einkommen, oder der der nichts zahlt eine zusätzliche Null bei "außergewöhnlichen Belastungen"? -- Editiert von Tobias F am 29. 2017 15:05 # 2 Antwort vom 29. 2017 | 18:28 Von Status: Master (4961 Beiträge, 2345x hilfreich) Mich beschäftigt nun nur die rechtliche Seite. Schlicht wenn die Beziehung in die Brüche geht, was ja durchaus im Bereich des Möglichen liegt, hat man den Ex Partner im Haus. Partner zieht in mein haus mietvertrag. Was auch kein Mietvertrag verhindern kann. Also rauswerfen geht nicht mehr einfach. Darum sollte man sich solche Dinge genau überlegen, besser man zieht mit dem Freund zusammen in eine Wohnung als normale Mieter. Die gedachte Konstellation bringt enorme Risiken mit sich, ob sich die Eltern das antun wollen. # 3 Antwort vom 30. 2017 | 01:20 Von Status: Unbeschreiblich (99865 Beiträge, 36976x hilfreich) Brauchen wir einen Mietvertrag, wenn keine Miete anfällt?
B. folgende Rechtsfolgen verbunden: Gemeinsame Haftung (vgl. unter 1. ) Gemeinsame Einstandspflicht gegenüber dem Vermieter (vgl. ) Gemeinsame Bindung an den Mietvertrag (vgl. unter 3. ) Gleiche Rechte gegenüber dem Vermieter (vgl. unter 4. ) 1. Rechtsfolge: Gemeinsame Haftung Sobald mehrere Personen eine Wohnung mieten, haften sie für die Mietforderungen einschließlich der Betriebskosten als Gesamtschuldner nach § 421 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Man ist also nicht mehr allein verantwortlich für die Mietzahlungen, Betriebskostenvorauszahlungen und Co. Partner zieht in mein haus mietvertrag und. sondern gemeinsam mit dem Partner. Die meisten Vermieter begrüßen daher eine Änderung des Mietvertrages, wenn der Partner einzieht. 2. Rechtsfolge: Gemeinsame Einstandspflicht gegenüber dem Vermieter Die Gesamtschuldnerstellung bedeutet, aber auch dass beide Mitmieter gegenüber dem Vermieter vollumfänglich haften. Theoretisch kann der Vermieter also von jedem einzelnen —aber insgesamt nur einmal— die volle Miete verlangen. Trennt man sich z. kurzzeitig ist der Vermieter berechtigt sich allein an Sie oder auch den ausgezogenen Partner zu halten und seine Miete einzufordern.
Erlaubnis des Einzugs reine Formsache Hier betonte der Bundesgerichtshof, dass der auf höchst persönlichen Motiven beruhende und auch nicht näher zu begründende Wunsch des Mieters, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft einzugehen, praktisch immer ausreicht, um ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme des "Dritten" in die Wohnung darzulegen. Dann könnte der Vermieter die Erlaubnis nur verweigern, wenn es durch die Aufnahme des Lebensgefährten zu einer Überbelegung der Wohnung käme. Partner zieht in mein haus mietvertrag in english. Das wiederum ist kaum vorstellbar. Dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss, ist in den meisten Fällen also eine reine Formalie. Was kostet Ihr Umzug? 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen 7 Personen 8 Personen 9 Personen 10 Personen 1 Zimmer 2 Zimmer 3 Zimmer 4 Zimmer 5 Zimmer 6 Zimmer 7 Zimmer 8 Zimmer 9 Zimmer 10 Zimmer Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug: Wohnung kein Balkon, keine Garage Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3.
zieht nicht zusammen, wenn ihr plant, euch möglicherweise zu trennen, wenns passt. meine güte... Nene, die Überlegungen sind schon richtig imo. Kann ja nicht jeder so blauäugig zusammenziehen und später dann rumstreiten. Ist wie mit einem Ehevertrag, der ansich auch sinnlos sein sollte, aber häufiger gebraucht wird. Da ist doch die Wahrscheinlichkeit sich von seiner Freundin zu trennen mind. genauso hoch. Original von DerExec # wobei es imo im Falle einer Trennung nicht sonderlich sinnvoll ist, wenn sie weiter bei dir wohnt. Hat sich denn keine Möglichkeit, wo sie für ein paar Tage oder Wochen unter kommen könnte? Eltern oder ähnliches? Ansonten finde ich den Vorschlag gut, dass sie statt der Miete anfangs immer etwas Geld zur Seite legt. Dann kann sie falls es hart auf hart kommt auch mal paar Tage beispielsweise ins Hotel bevor sie eine eigene Wohnung gefunden hat. Mietvertrag ändern wenn der Partner einzieht? Ja oder nein? - Mietrecht.org. _Anonymous_ Global Allein schon die Tatsache, dass du dir darüber Gedanken machst, wie ihr sie im Falle der Fälle absichern könntet, zeigt doch, dass du nicht der Mensch bist, sie einfach auf die Straße zu setzten?!?!