Er rät dringend dazu, nicht nur für sich selbst, sondern auch für Familienangehörige ein finanzielles Extrabudget für den Pflegefall zu bilden. Denn ob jung oder alt – die meisten Deutschen übersehen die zusätzlichen finanziellen Belastungen, die sich aus einer Pflegesituation ergeben können. Das gilt umso mehr, da Pflegebedürftigkeit unabhängig vom Alter eines Menschen eintreten kann. Regress des Sozialamtes für Heimunterbringung der Eltern | Recht | Haufe. Pflegebedürftigkeit ist immer noch Tabuthema Die Erfahrung zeigt, dass häufig ein Großteil der anfallenden Kosten für Pflegeleistungen von den Betroffenen selbst beziehungsweise von deren Familienangehörigen bestritten werden müssen. Hinzu kommen oft weitere finanzielle Erfordernisse wie etwa für eine Unterbringung im Heim, Aufwendungen für Mobilität oder Umbaumaßnahmen der Wohnung. "Aufklärung tut dringend Not, damit die Betroffenen und deren Familien nicht unnötig in finanzielle Schwierigkeiten geraten", fordert Tilmes. Doch das Thema Pflegebedürftigkeit ist immer noch ein Tabuthema. "In vielen Finanzberatungsgesprächen werden die Konsequenzen einer Pflegebedürftigkeit ausgeklammert oder sogar vollständig ignoriert", berichtet der Experte.
(…) Demnach steht fest, dass der überschießende Leistungsteil der Mutter des Antragsgegners dem Enkel und seiner Ehefrau aus subjektiver Sicht der Vertragsparteien nicht unentgeltlich zukommen sollte. Für sie stellte nach ihren subjektiven Vorstellungen die Wertdifferenz von 9. 000 € ein zulässiger "Abschlag" innerhalb der Familie, aber auch eine "Gegenleistung" im weiteren Sinne für das Entgegenkommen des Zeugen X dar. Schenkung unantastbar trotz Pflegefall des Schenkers?. (…) Der Zeuge und seine Ehefrau haben angesichts der oben bereits dargestellten Notlage der Mutter des Antragsgegners mit dem Erwerb des Erbbaurechts - es drohte der Verlust des Erbbaurechts und somit der "Wohnung" der Großmutter im Wege der Zwangsversteigerung - der Großmutter einen Gefallen erwiesen. Der Zeuge X konnte und durfte daher einen gewissen Abschlag vom Kaufpreis als "Gegenleistung" im Rahmen der zulässigen Preisgestaltung erwarten. Zudem wurde ihm nach seiner Aussage seitens des Notars mitgeteilt, dass ein gewisser "Abschlag" innerhalb der Familie zulässig sei.
Nach Ihrer Schilderung ist es so, dass Ihre Mutter damals mit Ihnen eine Art Treuhandvertrag geschlossen hat. Den Eingang der Summe werden sie durch einen Kontoauszug belegen können. Durch Ihre Angabe gegenüber dem Heim, dass Ihre Mutter ein Vermögen von über 10. 000 € hat, haben Sie kenntlich gemacht, dass es sich nicht um eine Schenkung handelte, sondern das Vermögen rechtlich Ihrer Mutter zugeordnet ist. Problem ist natürlich die Nachweisbarkeit, da alles mündlich abgesprochen wurde, was regelmäßig aus Beweisgründen schlecht ist. Magische Grenze für de bezug von Pflegewohngeld sind 10. 000 €. dies ergibt sich aus § 12 III Satz 4 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen(PfG NRW). Schenkungsrückforderung Pflegewohngeldantrag - frag-einen-anwalt.de. Wenn Sie den 10. 000 € übersteigenden Betrag zur Deckung des Heimaufenthalts einsetzen kann Ihnen daraus kein Vorwurf gemacht werden. Im Übrigen wären Sie dann selbst bei Annahme einer Schenkung entreichert nach § 818 III BGB, sodass Sie nicht doppelt zu leisten hätten. Wichtig ist in jedem Fall die lückenloes und widerspruchsfreie Dokumentation der gesamten Vorgänge, denn das sozialamt wird im Falle seiner Eintrittspflicht die letzten 10 Jahre ohnehin lückenlos prüfen.
Durchaus auch länger als 10 Jahre, wenn es nötig ist und man das kann. War die Überlegung von vorgestern (du willst eine Wohnung für deine Eltern mieten? ) doch nicht gut? Signatur: ist nur meine Meinung. # 2 Antwort vom 3. 2022 | 19:07 Von Status: Unbeschreiblich (99501 Beiträge, 36905x hilfreich) Wird das Sozialamt das Haus zurück fordern oder die Mehrkosten von mir bis Ablauf der 10 Jahre verlangen, Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. Macht es dann Sinn, bis Ablauf der 10 Jahre die Eltern direkt zu unterstützen, sodass vor Ablauf der 10 Jahre keine Verarmung eintritt? Müsste man mal durchrechnen... Ab dem 11. Jahre, wäre bei Verarmung dann keine Rückforderung mehr möglich und die Unterstützung alleinig abhängig von meinem Einkommen, oder? Ja, durchaus. Signatur: Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB # 3 Antwort vom 3. 2022 | 19:21 Von Status: Senior-Partner (6868 Beiträge, 4171x hilfreich) Hallo, meine Eltern wollen mir ein Haus mit Wohnungsrecht übertragen.
Frage vom 3. 2. 2022 | 14:08 Von Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich) Rückforderung Schenkung Haus Hallo, meine Eltern wollen mir ein Haus mit Wohnungsrecht übertragen. Angenommen, vor Ablauf der 10 Jahre sind diese nun im Pflegeheim auf Unterstützung angewiesen. Wird das Sozialamt das Haus zurück fordern oder die Mehrkosten von mir bis Ablauf der 10 Jahre verlangen, oder unbegrenzt, wenn der Fall vor Ablauf der 10 Jahre eingetreten ist. Macht es dann Sinn, bis Ablauf der 10 Jahre die Eltern direkt zu unterstützen, sodass vor Ablauf der 10 Jahre keine Verarmung eintritt? Ab dem 11. Jahre, wäre bei Verarmung dann keine Rückforderung mehr möglich und die Unterstützung alleinig abhängig von meinem Einkommen, oder? Gruß, Basti # 1 Antwort vom 3. 2022 | 19:02 Von Status: Unsterblich (23157 Beiträge, 4572x hilfreich) Mal hier was zum Thema: Macht es dann Sinn, bis Ablauf der 10 Jahre die Eltern direkt zu unterstützen, Grundsätzlich macht es Sinn, seine Angehörigen zu unterstützen, wenn sie selbst nicht alles aus eigenem Einkommen/Vermögen leisten können.