Am 02. Juli haben die Anwälte von LUTOP und Elmar Sommerfeld den etwa zweijährigen Verstoß gegen die gerichtliche Anordnung zugegeben und offenbar als "Versehen" abgetan. Damit steht fest, dass LUTOP und Elmar Sommerfeld gegen die Verfügung verstoßen haben. Datenschutz im Marketing.. Von einem Rechtsanwalt, Datenschützer (und jedem anderen seriösen Unternehmen auch) darf man erwarten, dass sich an Recht und Gesetz gehalten wird. Wenn wegen eines Rechtsverstoßes dann durch ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen wird, die (zusätzlich zum Gesetz) noch einmal explizit eine ohnehin verbotene Handlung untersagt und unter zusätzliche Strafe stellt, darf man von jedem vernünftigen Menschen erwarten, dass er sich daran hält – von LUTOP und Elmar Sommerfeld allerdings offenbar nicht. Haben auch Sie Erfahrungen mit Elmar Sommerfeld oder LUTOP? Kontaktieren Sie uns!
Doch muss das nicht zwingend i… weiterlesen → 15. 03. 2021: Betroffenenrechte sind legitim. Doch gerade in der jüngeren Vergangenheit beobachtet man, dass zum Teil Anfragen gestellt werden, die einen anderen Hintergrund zu haben scheinen, nämlich e… weiterlesen → 04. 2021: Unternehmen sind zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Dazu gehört es auch, dass die Beschäftigten auf die Einhaltung des Datenschutzes im Wege von datenschutzrechtlichen Verpflic… weiterlesen → 25. 02. 2021: Seit dem 01. 01. Datenschutz com akademie erfahrungen technotrend tt connect. 2021 ist Großbritannien (GB) nicht mehr Teil der EU und gilt datenschutzrechtlich von nun an als sogenannter Drittstaat. Beim Datenverkehr mit britischen Unternehmen kann da… weiterlesen →