RoHS Konformität CLEANING TECHNOLOGY Made in Germany Das Kürzel RoHS ( R estriction o f the use of certain H azardous S ubstances in electrical and electronic equipment / Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) bezeichnet zusammenfassend die delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 (RoHS 3) zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht. kolb Produkte sind RoHS konform und enthalten keine in der Richtlinie aufgeführten Substanzen oder Derivate. Ziel der RoHS Verordnung ist, im Zuge der massiven Ausweitung von Wegwerfelektronik äußerst problematische Bestandteile aus den Produkten zu verbannen. Dazu gehört unter anderem, die bleifreie Verlötung elektronischer Bauteile durchzusetzen, giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten sowie die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu verstärken.
Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE) – 0, 1%: Diese Verbindungen werden in erster Linie als Flammschutzmittel eingesetzt, z. B. in Kunststoffisolatoren, wobei PBB auch als Weichmacher Anwendung finden. PBB und PBDE sind biologisch nur schwer abbaubar und stehen im Verdacht karzinogen zu sein. PBB besitzen außerdem potentiell toxische und leberschädigende Eigenschaften. Mit der Richtlinie RoHS 3 (2015/863) wurde die Liste der beschränkten Substanzen um vier Phthalate erweitert, die jeweils einen Grenzwert von 0, 1% besitzen. Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) Benzylbutylphthalat (BBP) Dibutylphthalat (DBP) Diisobutylphthalat (DIBP) Es handelt sich um die Kunststoffadditive, die als Weichmacher eingesetzt werden. Die Phthalate sind alle durch die REACH-Verordnung als Substances of Very High Concern (SVHCs) eingestuft. Das Risiko, das von diesen Gefahrstoffen für den Menschen ausgeht, beruht in erster Linie auf ihrer Reproduktionstoxizität. Des Weiteren ist DEHP potentiell krebserzeugend und besitzt ebenso wie DBP und BBP eine sehr hohe Giftigkeit für Wasserorganismen.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt fordern EU-RoHS und China-RoHS die Vermeidung von sechs Substanzen – Schwermetallen und bromierten Flammschutzmitteln bzw. Weichmachern. Für folgende Stoffe gelten die Beschränkungen bzw. zulässigen Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen: Blei 0, 1% Quecksilber Cadmium 0, 01% Sechswertiges Chrom Polybromierte Biphenyle (PBB) Polybromierte Diphenylether Technisch notwendige Überschreitungen der Höchstkonzentrationen sind im Anhang III der RICHTLINIE 2011/65/EU als Ausnahmen definiert, wie beispielsweise Kupferlegierungen mit einem Massenanteil von bis zu 4% Blei (Ausnahme 6c). Für China-RoHS gibt es diese Ausnahmen nicht. Überschreitungen der Höchstkonzentrationen müssen durch eine orangefarbige Kennzeichnung sowie eine Herstellererklärung "Declaration of manufacturer according to China RoHS" angezeigt werden. Von der Europäischen Kommission gibt es bereits eine Fortführung in der RICHTLINIE (EU) 2015/863 vom 31. März 2015, die ab dem 22. Juli 2021 weitere Stoffe (Weichmacher) in ihrer Verwendung beschränkt.