An diese offiziellen Seiten solltest du dich halten. Im Netz sind auch private Anbieter zu finden, die mit bequemer Online-Antragstellung bei allen Behörden werben und dafür Geld verlangen. Das ist in der Regel aber überflüssig: Diese Firmen bündeln nur das Angebot, das die Standesämter ohnehin bereithalten und das du direkt auf der Website deiner zuständigen Behörde nutzen kannst – ohne Zusatzkosten. Geburtsurkunde beantragen bon gite. Zudem solltest du immer gut überlegen, wem du deine privaten Daten online anvertraust. Ärger mit einem Dienstleister? Mit uns bist du für solche Fälle abgesichert. >> Welche Unterlagen brauche ich, um eine Geburtsurkunde zu beantragen? Um eine Geburtsurkunde für dein Kind zu beantragen, brauchst du folgende Unterlagen: Geburtsurkunden beider Eltern bei verheirateten Eltern: die Eheurkunde bei unverheirateten Eltern: ggf. die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und eventuell die Sorgeerklärung Ausweise oder Pässe beider Eltern Bescheinigung über die Geburt, etwa von einer Hebamme oder einem Krankenhaus © Wer kann die Geburtsurkunde beantragen?
Den Antrag auf die Geburtsurkunde können natürlich Vater oder Mutter des Kindes persönlich stellen, sofern beide sorgeberechtigt sind. Es genügt, wenn einer der beiden erscheint. Seid ihr als Eltern nicht in der Lage, die Geburtsurkunde selbst zu beantragen, könnt ihr jemand anderen beauftragen, die Anmeldung beim Standesamt mit eurem Einverständnis für euch zu übernehmen. Geburtsurkunde Bonn. Einige Krankenhäuser bieten sogar einen solchen Service an, der Eltern beim Behördengang entlastet. Die beauftragte Person muss gemäß §§ 61 ff. PStG mindestens 16 Jahre alt sein und beim Amt eine Vollmacht der Eltern vorlegen. Beantragt aber ein Verwandter in gerader Linie – zum Beispiel die Großmutter oder der Großvater des Kindes – die Geburtsurkunde, braucht er in der Regel keine Vollmacht. Das geht aus § 62 PStG hervor: "Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. " Am sichersten ist es aber, wenn ihr euch kurz bei der zuständigen Behörde informiert.