#1 Hallo, Ich habe mich hier angemeldet weil ich einfach mit der momentan Situation nicht klar komme und mir sehr starke Vorwürfe mache. Ich bin 23 Jahre, mit 18 von zu Hause ausgezogen in ein anderes Bundesland aufgrund meiner Ausbildung. Letztes Jahr anfang Mai habe ich einen Mann kennengelernt (25 Jahre). Wir waren kurz vor einer Beziehung und dann bin ich ungewollt schwanger geworden. Ich wollte es eigentlich nicht behalten aber er hat mich angefleht es nicht zu tun und um ehrlich zu sein hätte ich es auch nicht durchziehen können. Als wir uns kennengelernt haben kam er mir etwas komisch rüber d. h sehr schüchtern und ängstlich. Trennung von psychisch kranken partner 2017. Ich habe mir nichts dabei gedacht so naiv wie ich bin gebe ich allen Menschen eine Chance. Ich hatte dort eine Wohnung und er wollte auf "Probe" zu mir ziehen. Dieser Mensch hat mir das Leben zur Hölle gemacht. Ich hatte in der Zeit ein Gebärmutterhämatom wo jeder zeit es zur Fehlgeburt kommen kann wenn ich schwer hebe oder mich aufrege. In dieser Zeit war ich jeden Tag nervlich am ende.
KG Berlin, Az. : 13 WF 183/17 Beschluss vom 04. 10. 2017 Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers werden der am 31. August 2017 erlassene Beschluss über die Versagung von Verfahrenskostenhilfe sowie der in gleicher Sache am 20. September 2017 erlassene Nichtabhilfebeschluss des Amtsgericht Pankow/Weißensee – 16 F 4389/17 – aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Gebühren werden nicht erhoben; Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht erstattet. Gründe I. Symbolfoto: Tuzenko/Bigstock Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass das Familiengericht die begehrte Verfahrenskostenhilfe für die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung, die Scheidung seiner Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres, mit der Begründung versagt hat, sein Begehren weise nicht die erforderliche Erfolgsaussicht auf, weil er das Vorliegen einer unzumutbaren Härte im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB nicht hinreichend dargetan habe. II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 113 Abs. 8 wichtige Anzeichen, dass du deine Beziehung beenden solltest › Match-Patch. 1 FamFG, 127 Abs. 2 Satz 3, 569 ZPO) und in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang auch begründet: 1. a) Richtig ist, dass die unzumutbare Härte, die gegeben sein muss, damit eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann, sich nicht auf die bloße Fortsetzung des ehelichen Zusammenlebens, sondern auf das Eheband als solches, das "weiter-miteinander-verheiratet-sein", beziehen muss und dass hieran sehr strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. nur Palandt/Brudermüller, BGB [76.
Nur ich muss an das Kind denken und wenn ich mit ihm weiter zusammen wäre dann müsste ich wahrscheinlich selber in die Klapse. Als er gestern da war wollte er hier für einen Tag schlafen meine Mutter wollte das nicht. Ich konnte einfach nichts mehr dazu sagen weil ich das erstr mal in meinem Leben an mich gedacht habe. Er hat dann das Haus mit seiner Familie verlassen und beim Umarmen meinte er zu mir: Jetzt weiß ich wie du zu mir stehst. Mich hat so verletzt denn ich wollte niemals im Leben ihn verletzten. Nur wie es mir ging war ihm und seiner mutter Scheiß egal. Eigentlich sollte eine Schwangerschaft eine schöne Zeit sein. Bei mir sind es schon seot 9 Monaten der Horror. Und jetzt mach ich mir solche Vorwürfe und irgendwie vermiss ich ihn auch. Ich möchte das einfach nur loswerden weiö ich einfach so fertig bin. Trennung von psychisch kranken partner de. Mir tut das Kind und meine Eltern die das mitmachen mussten. Ich fühle mich wie ein Monster. #2 Liebe Milena1111, niemand ist ein Monster, der einem Menschen vertraut und nicht gleich daran denkt, dass er psychisch schwer gestört ist.