Landkreis Osterholz (eb). Die Kreisverwaltung erinnert an die Frisen zum Umtausch alter Führerscheine. Aktuell sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe. Alle Papierführerscheine und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen spätestens bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Anlässlich eines Zeitungsberichtes steigen in der Führerscheinstelle des Landkreises Osterholz aktuell die Anfragen nach einem Umtausch an. Daher informiert der Landkreis Osterholz erneut über die Zeitplanung. Die Umtauschpflicht betrifft eine Vielzahl an Führerscheinen. Daher hat der Bund Fristen anhand der Geburtsjahrgänge beziehungsweise Ausstelldatum festgelegt, um den Umtausch für die Straßenverkehrsämter und die Bürgerinnen und Bürger leichter umsetzbar zu machen. Online-Zulassung für Osterholz-scharmbeck | Osterholz-Scharmbeck | STVA. Aktuell sind die grauen und rosa Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 dran. Für diese Jahrgänge muss der Umtausch bis zum 19. Januar 2022 erfolgen. Mit Blick auf die bald anstehende Frist gibt es für den Umtausch anderer Jahrgänge keine ausreichenden Kapazitäten.
Es bestehen keine Verbindungen zu kommunalen Behörden wie KFZ Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle.
früher unter bestimmten Voraussetzungen) 24 Jahre für die Klasse A 24 Jahre für die Klassen D und DE (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen) 25 Jahre für die Klasse B196 Welche Unterlagen werden benötigt?