Gruß Quästor lothar Beiträge: 9 Registriert: 6. Nov 2013, 13:28 von lothar » 15. Dez 2013, 15:42 Hi, weiss jemand hier, wie diese Urlaubsabgeltung für das Land RP bzw. im Land RP (bin bei einer Kommune in RP) erfolgt bzw. wonach??? Ich habe nämlich auch noch etliche Tage Urlaub "stehenlassen" und hab vom lieben Dienstherrn dazu nie etwas gehört. Ok, freiwillig wird der sich auch nie melden und ne Ausgleichszahlung anbieten, denke ich. Könnt natürlich auch sein, dass ein evtl. Anspruch längst verfallen ist, denn die Versetzung in den Ruhestand wegen DDU war schon Ende 2011, also jetzt grade 2 Jahre her. Urlaubsabgeltung wegen Dienstunfähigkeit - Beamtentalk.de. Weiss da jemand von Euch Näheres zu der Problematik?? Schon mal vielen Dank für Antworten. Grüße an alle Forumsmitglieder von Wub » 16. Dez 2013, 08:12 Hallo Lothar, Wieviel Urlaub hast du denn "stehenlassen"? DENN: Der Anspruch beschränkt sich nämlich auf den Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr, erfasst also weder einen über 20 Tage im Jahr hinausreichenden Erholungsurlaub noch Arbeitszeitverkürzungstage oder einen Schwerbehindertenzusatzurlaub nach § 125 SGB IX.
In diesem Fall müsste dann der volle Jahresurlaub abgegolten werden. 2. Dieselben Grundsätze gelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet wird. Ich kann aber nicht empfehlen, das Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen, solange ein Rentenbescheid nicht vorliegt. Unabhängig davon führt eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers in der Regel auch zu Nachteilen beim Bezug von ALG 1. Daher kann ich diesen Schritt nicht empfehlen. Verreisen während Bezug von Krankengeld - Was man als Patient beachten sollte. Unabhängig davon stellt sich auch die Frage, ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der für Sie geltenden Kündigungsfristen überhaupt noch zu einem Termin vor dem 31. 2021 möglich wäre. Die für Sie geltenden Kündigungsfristen konnte ich den mir vorliegenden Unterlagen nicht entnehmen. 3. Unabhängig von einer Kündigung besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu schließen, mit dem das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem Termin vor dem 31. 2021 beendet wird. In diesem Aufhebungsvertrag müsste dann auch der bestehende Abgeltungsanspruch festgehalten werden.
Urlaub veröffentlicht am 30. 05. 2013 von Redaktion urlaub trotz Krankschreibung und Krankengeld (c) Dieter Schütz / Wer als Arbeitnehmer längere Zeitkrank geschrieben ist und Krankengeld bezieht, muss deshalb nicht auf bereits gebuchte Urlaubsreisen ins In- oder Ausland verzichten. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung UPD ausdrücklich hin. OVGU - Urlaub und Arbeitsbefreiung. Allerdings ist einiges zu beachten, soll der Krankengeldanspruch nicht gefährdert werden. 2013-05-30T11:40:00+02:00 Worauf Sie achten sollten Damit das Krankengeld auch während einer Reise gezahlt wird, muss diese bei der Krankenkasse vorher angemeldet und genehmigt werden. Eine Urlaubsreise bei Krankschreibung mit Krankengeld ist mit einem formlosen Antrag beim Leistungsträger, also der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Außer medizinischen Einwänden kann diese kaum etwas dagegen haben, wenn sie verreisen. Damit es keine Probleme mit den Ärzten oder der Kasse gibt, sollten vor dem Urlaubsantritt einige Punkte geklärt sein. Ist die Reise noch angemessen?
von lothar » 17. Dez 2013, 17:04 Hallo Wub, aus 2009 sinds 12 Tage, aus 2010 36 Tage (habe 2010 nur ein paar Tage stundenweise gearbeitet zur Info) und aus 2011 (war durchgehend krank bis Pensionsbeginn im Nov. 2111). Freue mich auf eine Antwort. Viele Grüße aus Rheinland-Pfalz von Wub » 17. Dez 2013, 19:59 für die Jahre in denen du weniger als 20 Urlaubstage genommen hast (so wie ich es sehe 2010 & 2011) solltest du schnellstmöglich formlos einen entsprechenden Antrag beim Dienstherrn stellen. Denke an die Verjährung! Einfach: "Hiermit beantrage ich die von ihnen bisher noch nicht gewährte Urlaubsabgeltung für fgrund der aktuellen höchstrichterlichen bitte um Erteilung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides usw usw. " MK70 Beiträge: 103 Registriert: 19. Nov 2013, 13:41 Behörde: Stadt Düsseldorf - Versorgungsamt Wohnort: 47809 Krefeld Geschlecht: Kontaktdaten: von Wub » 17. Dez 2013, 20:40 Hallo MK70, Urlaubsabgeltung gibt es nur für Beamte die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gegangen sind und deshalb ihren Mindesturlaub (20 Tage/Jahr) nicht oder nur teilweise nehmen konnten.
Bei ärztlicher Zustimmung und rechtzeitiger Genehmigung durch die Krankenkasse haben längerfristig krank geschriebene Versicherte auch außerhalb Deutschlands ein Anrecht auf die Leistung. 9203 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.