Sollten noch Unklarheiten bestehen, können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion nutzen. Rechtsanwalt Christian Joachim
Rückfrage vom Fragesteller
19. 2009 | 13:08
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Eine kurze Nachfrage noch:
Kann mich der Arbeitgeber auch bei einer wirklich dringenden betrieblichen Notwendigkeit aus dem Frei holen, wenn ich bereits feste Termine habe (z. Arzttermin) oder keinen Babysitter für die Kinder habe? Muss ich mich dafür rechtfertigen und entsprechende Termine beweisen? Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19. Muss ich als teilzeitkraft immer einspringen. 2009 | 13:15
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nein, grundsätzlich müssen Sie sich nicht kurzfristig vom Arbeitgeber an Ihren Arbeitsplatz verweisen lassen, wenn Ihnen der Arbeitgeber in einer angemessenen Frist hier keine Mitteilung gemacht hat und dies nicht in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Sie können sich auf die Angaben, die der Arbeitgeber bei der Planung gemacht hat, verlassen. Es wirkt jedoch auch die Art der Tätigkeit, wie hier der Schichtdienst, mit dem jeweiligen Risiko von kurzfristigen Arbeitsausfällen zu Gunsten des Arbeitgebers.
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Bestehe auf Deine Freizeit! Und wenn Dein Arbeitgeber dann Engpässe hat, ist es seine Schuld. Er hat für eine ausreichende Personaldecke zu sorgen. Das kann und darf er nicht auf Deine Schultern abwälzen! Auch ein Chef braucht gelegentlich das Wort NEIN. Tust du immer was er sagt verliert er den Respekt vor dir, das ist nicht gut für ihn noch für dich. Tatsächlich kommt es aber auf deine Gesellschaftsposition an und deinen Marktwert. Findest du schnell eine neue gleichwertige Arbeit Knick nicht jedes Mal ein. Das ist eben das Problem zum ideal des ersten Abschnitts. Muss man immer im Dienst einspringen? (Arbeit, Beruf, Beruf und Büro). Schlüsselarbeiter, du solltest bedenken dass nicht du sondern dein Chef soziale Verantwortung trägt, das siehst du vor allem am Gehalt. Wenn du kein Manager bist musst du auch nicht zu allem ja und Amen sagen und das hat rein gar nichts mit kollegial zu tun dieser Vorwurf von oben ist Manipulation und Druckaufbau. Du bist nicht nicht teamfähig bloß weil du Respekt für dich einfordert. Ich hatte selber Mal ein Fall wo mein Vorgesetzter einer Urlaubsvertretung in einem Konzern zugesagt hatte.
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Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie dann Ihr Einverständnis dazu, Überstunden zu machen, wenn diese nötig sind. Wichtig ist dabei aber, dass anfallende Überstunden im Einzelfall von Ihrem Chef genehmigt, angeordnet oder wenigstens stillschweigend geduldet werden. Das ist wichtig für den Ausgleich der Überstunden. Arbeitszeiten in der Pflege: Einspringen aus dem Frei - Warum ein klares Nein oft das Beste ist. Ihr Arbeitgeber darf Sie, wenn nicht gerade eine Notsituation vorliegt, nicht zur Leistung von Überstunden verpflichten. Andererseits sollten Sie auch nicht einfach ohne das Wissen Ihres Chefs Überstunden machen, da Sie diese sonst nicht bezahlt bekommen und Ihr Arbeitgeber außerdem dafür Sorge tragen muss, dass Sie die im Arbeitszeitgesetz geregelte maximale Arbeitszeit nicht überschreiten. Wie werden Überstunden bei Teilzeit vergütet? Für die Überstundenvergütung in einer Teilzeitstelle gilt das gleiche wie bei einer Vollzeitstelle: Vom Chef geduldete oder angeordnete Überstunden müssen ausgeglichen werden - entweder durch dementsprechende Freizeit oder durch Auszahlung der extra geleisteten Arbeitszeit.
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Community-Experte
Arbeit, Beruf und Büro
Nein, so kurzfristig darf der Chef das nicht einfach so. Und wenn das immer wieder vorkommt, ist es absolut richtig und sehr wichtig, dass du auch mal nein sagst! Es ist doch so - man fragt immer zuerst diejenigen, wo man am ehesten auf ein Ja spekuliert. Ist schließlich einfach. Wer also immer ja sagt, wird auch immer wieder gefragt... Und gerade für morgen hast du doch einen sehr guten, nachvollziehbaren Grund für ein Nein! Muss ich als teilzeitkraft immer einspringen von. Übrigens würde ich dir auch davon abraten, dann eben später zu kommen. Sag einfach, dass du deine Mutter danach noch ein bisschen betreuen musst und somit gar nicht kannst! Mach ein klares, eindeutiges Nein draus - so, dass auch mal andere gefragt werden! Arbeit, Arbeitsrecht, Beruf und Büro
Wenn Du gefragt wirst, ob Du einspringen kannst, obwohl Du geplant frei hättest, ist es Deine eigene Entscheidung ob Du das tust oder nicht. Der AG hat zwar ein "Weisungsrecht", das ist aber in dem Moment "verbraucht", in dem ein Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan einmal bekannt gegeben wird.