Was verbirgt sich hinter dem Begriff FATCA? Warum und wie betrifft es Sie als Bankkunden? Was ist FATCA? Und warum gibt es FATCA? FATCA ist die Abkürzung für den 2010 verabschiedeten US-amerikanischen "Foreign Account Tax Compliance Act". Übersetzen ließe sich dies mit dem "Gesetz zur Sicherstellung der steuerlichen Veranlagung in den USA für Finanzkonten außerhalb der USA". Das Ziel ist klar: In den USA steuerpflichtige Naturalpersonen und Unternehmen sollen leichter ausfindig gemacht werden, um Steuerflucht und -verkürzung über ausländische Konten und Finanzinstitutionen zu erschweren. FATCA in Deutschland Auch die Bundesrepublik hat mit den USA am 31. Mai 2013 ein zwischenstaatliches Abkommen über FATCA geschlossen und dieses in nationales Recht übergeleitet. Das FATCA Abkommen ist in Deutschland zum 01. Juli 2014 als deutsches Recht in Kraft getreten. Was bedeutet FATCA für Banken und Kreditinstitute? Selbstauskunft hinterlegen (Unternehmen/Vereine). Die FATCA-Vorschriften wenden sich zunächst primär an Finanzinstitute, also Banken, Versicherungen, Asset Manager, Treuhandgesellschaften, Investmentunternehmen u. v. a. m. Diese Institute können in unterschiedlicher Weise betroffen sein.
Rechtsträger Rechtsträger sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bei ihnen muss die Sparkasse die steuerliche Ansässigkeit und die Art des Rechtsträgers erheben. BZSt - FATCA-Abkommen. Bei einigen Arten von Rechtsträgern werden zusätzlich auch die beherrschenden Personen des Rechtsträgers nach ihrer steuerlichen Ansässigkeit überprüft. Tipp! Nutzen Sie beim Ausfüllen der Selbstauskunft unsere bequeme Ausfüllhilfe. Meldungen Aufgrund des "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes" und der "FATCA-USA-Umsetzungsverordnung" meldet Ihre Sparkasse jährlich Daten von im Ausland steuerpflichtigen an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das diese an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet. Gemeldet werden erforderliche Kundendaten Steueridentifikationsnummern Konto- und Depotnummern Kontosalden gutgeschriebene Kapitalerträge einschließlich Erlösungsbeträge und Veräußerungserlöse Bei US-amerikanischen Steuerpflichtigen (einschließlich US-Staatsangehörigen) erfolgen diese Meldungen bereits seit 2015.
Selbstauskunft über Ihre steuerliche Ansässigkeit Wir sind gesetzlich verpflichtet, von Ihrem Unternehmen bzw. Verein eine Selbstauskunft über Ihre steuerliche Ansässigkeit einzuholen. Füllen Sie diese bitte auch dann aus, wenn Sie im Inland steuerlich ansässig sind. Bei steuerlich im Ausland ansässigen Unternehmen/Vereinen sind wir verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich u. a. Kontosalden und Erträge zu melden. Von dort aus werden die Informationen an die zuständige ausländische Finanzbehörde weitergeleitet. Weitere Informationen zum internationalen Informationsaustausch (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz und FATCA-USA-Umsetzungsverordnung) finden Sie unter. Bitte reichen Sie die ausgefüllte Selbstauskunft ausgedruckt und unterschrieben bei uns ein. BZSt - Selbstauskünfte CRS/FATCA. Sofern Sie keine Selbstauskunft abgeben, sind wir verpflichtet, die Konten Ihres Unternehmens/Vereins für Verfügungen zu sperren.