× Neuere Entwicklungen im Schulrecht BW In wenigen Rechtsgebieten ist der Landesgesetzgeber so aktiv wie im Schulrecht. So hat er seit dem Erscheinen der ersten Auflage dieses Kommentars im Oktober 2013 allein das Schulgesetz sieben Mal geändert, dazu mehrere Dutzend Verordnungen neu gefasst oder teils umfassend überarbeitet. Die Neukommentierung des baden-württembergischen Schulrechts greift diese teils ausgesprochen bedeutsamen und strukturell wirkenden Änderungen wie z. B. Gesamtelternbeirat (GEB) 21.09.2021 – GEB-Filderstadt. die Einführung der Ganztagsgrundschule, die erstmalige Regelung der regionalen Schulentwicklung, die Neuausrichtung der Realschule oder die schulgesetzliche Verankerung der Inklusion auf. Umfassende Kommentierung Die Erläuterungen der folgenden Regelungen wurden aktualisiert: Schulgesetz (SchG) Privatschulgesetz (PSchG) Lehrerdienstrecht Schulkonferenzordnung (SchulkonfO) Konferenzordnung (KonfO) Notenbildungsverordnung (NVO) Schulbesuchsverordnung (SBVO) Elternbeiratsverordnung (EBVO) Von kompetenten Schulrechtsexpertinnen und -experten Das Autorenteam verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich des Schul- und Dienstrechts und stellt das geltende Schulrecht – einschließlich aktueller Entwicklungen und Rechtsfragen – verständlich dar.
Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Bei Problemen mit der Schülerbeförderung können Sie sich per E-Mail direkt an die Busbeauftragte wenden (bitte unter genauer Angabe der Buslinie, der Uhrzeit und des Ortes des Problems). Sie können auch den Vordruck "Schulbusproblemmeldung" hier herunterladen, ausfüllen und im Sekretariat abgeben. Er wird dann an die Busbeauftragte bzw. das zuständige Busunternehmen bzw. an die Bahn weitergeleitet. Elternbeiratsverordnung baden-württemberg. Schulbusproblemmeldung (5. 13 kB) Elternvertreter in der Schulkonferenz: Die gewählten Elternvertreter der Schulkonferenz sind: Elternbeiratsvorsitzender Klaus Reimann Diana Heinzler Elisabeth Eschler Alejandro Palacios-Tovar die Stellvertreter sind: stv. Elternbeiratsvorsitzender Jörg Vettermann Anita Erbe-Gauges Katrin Kühn Hanni Tikkala Zusammensetzung und Aufgaben des Elternbeirats Der Elternbeirat besteht aus den Klassenelternvertretern und deren Stellvertretern. Er tagt in der Regel dreimal im Jahr, bei Bedarf öfter. Er "wahrt und pflegt das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung und bietet den Eltern Gelegenheit zu Information und Aussprache" (§ 57 Schulgesetz).
alle 3 Wochen oder bei Bedarf Elternbeiratsvorsitz und Schulleitung/-steam Elternabend Mindestens 2 x/Schuljahr Eltern, Klassenlehrer und gewünschte Lehrer*innen Elternstammtisch individuell nach Wunsch der Klasse Eltern Freundeskreis (Förderverein des Welfen-Gymnasiums) 1 x / Schuljahr Mitgliederversammlung. Mehrmals im Schuljahr für Vorstandsmitglieder Mitglieder / Vorstand In der Schulkonferenz sind Schüler, Eltern und Lehrer in gleicher Zahl vertreten. Sie entscheidet über alle wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen an der Schule oder muss zu diesen gehört werden. Die Schulkonferenz wird auf Elternseite vertreten durch: Guni Reithmeier, Stefan Dittrich, Susanne Walser und Yvonne Walker Weitere Informationen finden Sie: - in der Schulkonferenzordnung - und dem Schulgesetz Baden-Württemberg Eltern-Projekte am Welfen-Gymnasium Beispiele von Themen, mit denen sich die Eltern am Welfen schon auseinandergesetzt haben bzw. auch umgesetzt wurden Lernmittelfreiheit Doppelstundentakt Diskussion "Späterer Schulbeginn" Diskussion G8 / G9 Sprachaustausch - als eine Möglichkeit für alle Schüler, die teilnehmen möchten (keine Auswahl! )