Wir wollten gerne wissen, ob ein Kommanditist neben der Komplementär-GmbH direkt Geschäftsführer seiner KG werden kann, ohne mittelbare Geschäftsführung über die Komplementär-GmbH - an der er weder beteiligt noch Geschäftsführer ist. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. 2006 | 07:54 die Geschäftsführung der Kommmanditgesellschaft wird durch den Komplementärgesellschafter ausgeübt. In diesem Falle ist das die Komplementär-GmbH, die ihrerseits durch den Geschäftsführer vertreten wird. Versteuerung einer Geschäftsführungsvergütung beim Kommanditisten – Vorabgewinn bei einer GmbH & Co KG | SHBB Bad Doberan. Ein Kommanditisch ist von Gesetzes wegen ausdrücklich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. §§ 164, 170 HGB. Insoweit wurde auch die Gesellschaftsform der KG keinen Sinn machen, da der Kommandistist will er die Geschäftsführung übernehmen, persönlich haften würde, so daß seine Kommanditistenstellung hinfällig wäre. Im Ergebnis kann ein Kommanditisch nur als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die Geschäftsführung übernehmen. Ich hoffe Ihre Nachfrage ausreichend beantwortet zu haben und wäre für eine positive Bewertung dankbar.
Leitsatz Erhält ein Kommanditist Vergütungen für seine Tätigkeit in der GmbH & Co. KG oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft, sind diese Aufwendungen bei der Gesellschaft zwar → Betriebsausgaben, doch beim Gesellschafter auch als Vorabgewinn bzw. Sonderbetriebseinnahmen wieder hinzuzurechnen. Durch diese in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG niedergelegte Regelung sind derartige Vergütungen steuerlich nicht gewinnmindernd. Der Gesellschafter wird dadurch in der Besteuerung einem Einzelunternehmer gleichgestellt. Entsprechend dieser Grundregel und der ständigen Rechtsprechung des BFH, zuletzt im Urteil v. 16. 12. 1992, BStBl 1993 II S. 792, ist es allgemein anerkannt, dass die Tätigkeitsvergütung, die ein Kommanditist für die Geschäftsführung für eine GmbH & Co. KG erhält, den steuerlichen Gewinn nicht mindert. Dabei ist es unerheblich, ob die Vergütung von der Komplementär-GmbH oder von der GmbH & Co. KG selbst entrichtet wird. Im Urteilsfall bestand die Besonderheit, dass zur Geschäftsführung eine Schwester-GmbH der GmbH & Co.
Abweichende Vereinbarungen müssen, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, von allen Gesellschaftern einstimmig getroffen werden. Die Vertretungsmacht der Gesellschafter sowie ihre spätere Änderung muss stets ins Handelsregister eingetragen werden. Die Anmeldung hat durch sämtliche Gesellschafter, also auch durch diejenigen, die von der Unternehmensleitung ausgeschlossen sind, zu erfolgen. Vertraglich kann die Einzelleitung Mehrerer vereinbart werden. Dieses Modell erlaubt es, einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter von der Unternehmensleitung auszuschließen. So ist es möglich, die Leitungsmacht auf einen Gesellschafter zu konzentrieren; ein Ausschluss aller Komplementäre ist jedoch nicht möglich. Die organschaftliche Leitungsmacht der Gesellschafter als solche ist grundsätzlich höchstpersönlich und nicht übertragbar, die Übertragung bestimmter, umfangreicher Aufgaben ist aber durchaus möglich. Sie liegen in ihrer Annahme daher grundsätzlich richtig. 3. Der Gesellschaftsvertrag kann die Stellung des Kommanditisten stärken, indem er an der gewöhnlichen Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft beteiligt wird.