Die Grundsicherung ist eine Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen soll. Sie ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Antragsberechtigt sind Personen die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII ( aktuell 65 Jahre und 10 Monate Stand 2022) vollendet haben. Sozialhilfe/Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe - Landratsamt Ludwigsburg. die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer erwerbsunfähig sind. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen sowie weitere Einzelheiten, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Grundsicherung. Zusätzliche Informationen erhalten Sie von dem/der Sachbearbeiter/-in, die/der für Ihren Wohnort zuständig ist. Für pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 Wohnort im Kreis Ludwigsburg bzw. vor Heimaufnahme im Kreis Ludwigsburg Pflege im Heim oder bspw. durch ambulante Dienste in der eigenen Wohnung Bei häuslicher Pflege zur Vermeidung einer Heimunterbringung Vorrangige (Sach-) Leistungen der Pflegekasse werden genutzt Ersparnisse und Vermögen bei Alleinstehenden bis auf 5.
Bei den Gesprächen im Kreishaus ging es insbesondere um die Bürgergenossenschaft Wohnen, mit deren Hilfe im Landkreis bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll. Die Bürgergenossenschaft Wohnen wurde am 22. April gegründet. Sozialer wohnungsbau ludwigsburg. An den Gesprächen nahmen teil neben Landrat Allgaier Heiner Pfrommer, Sozialdezernent des Landkreises, Andreas Veit, Geschäftsführer der Wohnungsbau Ludwigsburg sowie – als Mitglieder des Arbeitskreises Bürgergenossenschaft Wohnen – Rebecca Schwaderer, Bürgermeisterin der Gemeinde Möglingen, Dirk Schönberger, Oberbürgermeister der Stadt Remseck, sowie Dr. Joachim Wolf, Bürgermeister der Stadt Korntal-Münchingen. Anschließend stellten Bietigheim-Bissingens Oberbürgermeister Jürgen Kessing und Carsten Schüler, Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnbau GmbH, Ministerin Razavi in Bietigheim- Bissingen in der Dachgeschosswohnung eines noch nicht fertig gestellten Neubaus das Lothar-Späth-Carré vor – ein Neubaugebiet, das zurzeit auf einer Gewerbebrache entsteht und in dem 20 Prozent des entstehenden Wohnraums gefördert wird.
Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können. Antragsberechtigt sind Personendie das 18. Lebensjahr vollendet haben und befristet auf Zeit erwerbsunfähig sind. Die Erwerbsminderung muss vom Rententräger festgestellt sein. Eine vorgezogene Altersrente erhalten und die Altersgrenze von derzeit 65 Jahren und 6 Monaten noch nicht erreicht haben. Soziales | Stadt Ludwigsburg | Ludwigsburg. Erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren und deren Angehörige haben wegen des vorrangigen Anspruches auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, (Arbeitslosengeld II) keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Regelungen bzgl. der Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelten analog den Bestimmungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. ( s. hierzu das Merkblatt Grundsicherung) Weitere Informationen erhalten Sie auch von dem/der Sachbearbeiter/-in, die/der für Ihren Wohnort zuständig ist.
Ein konkretes Datum für die Infoveranstaltung gibt es noch nicht.
Die soziale Arbeit der Anschlussunterbringung ist eng mit der Rückkehrberatung für Flüchtlinge vernetzt.
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